secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

secunet Security Networks Aktiengesellschaft

Essen

Amtsgericht Essen, HRB 13615

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Es ist beabsichtigt, die secunet Service GmbH („secunet GmbH“) mit dem Sitz in Essen, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28668, als übertragende Gesellschaft auf die secunet Security Networks AG („secunet AG“) als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des Vermögens als Ganzes auf die aufnehmende Gesellschaft ohne Gewährung von Anteilen nach §§ 2 Nr. 1, 46 ff., 60 ff. UmwG erfolgen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der secunet AG und der secunet GmbH wurde Ende März 2021 zum Handelsregister der secunet AG eingereicht.

Ein Beschluss der Hauptversammlung der secunet AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der secunet GmbH ist nicht erforderlich, weil die secunet AG als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der secunet GmbH vollständig hält. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich.

Aktionäre der secunet AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der secunet AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 UmwG). Die Satzung der secunet AG enthält keine abweichenden Festlegungen. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird. Das Einberufungsverlangen ist zu richten an:

secunet Security Networks AG
– Vorstand –
45138 Essen, Kurfürstenstr. 58
E-Mail: Vorstand@secunet.com

Seit dem 1. April 2021 liegen für die Dauer eines Monats ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Geschäftsräumen der secunet AG in 45138 Essen, Kurfürstenstr. 58, die folgenden Unterlagen aus:

1.

der gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 UmwG auszulegende Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der secunet AG und der secunet GmbH;

2.

die gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 UmwG auszulegenden Jahresabschlüsse und Lageberichte der secunet AG und der secunet GmbH.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der secunet AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Essen, den 1. April 2021

secunet Security Networks AG

Der Vorstand

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