LifeJack AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

LifeJack AG

München

ISIN DE000A0NK3H5 /​ WKN A0NK3H

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 1. Juni 2021 um 17.00 Uhr (MESZ), stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der LifeJack AG mit Sitz in München ein.

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne die physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten in den Räumlichkeiten der Meet & Work Frankfurt GmbH, Am Hauptbahnhof 16, 60329 Frankfurt am Main, abgehalten.

Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung.

Für die angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft bzw. ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.lifejack.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

im passwortgeschützten Internetservice live in Bild und Ton im Internet übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl).

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

7.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

9.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

10.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019

11.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

12.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

II. Auslage von Unterlagen

Vom Tag der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung an werden die nachfolgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der LifeJack AG, Bahnhofstraße 28, 66111 Saarbrücken, zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten ausliegen:

Festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016;

festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017;

festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018;

festgestellter Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt.

Anforderungen bitten wir, ausschließlich an die folgende E-Mail Adresse zu richten:

info@lifejack.de

III. Hinweise zur Hauptversammlung

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (nachfolgend „Covid-19-Gesetz“), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Covid-19-Gesetz wird die Hauptversammlung am 1. Juni 2021 ab 17.00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.lifejack.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

übertragen.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl).

Adresse für die Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes, für die Anforderung von Unterlagen sowie für Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Anmeldungen zur Hauptversammlung einschließlich des Nachweises des Anteilsbesitzes, der sich auf den 11. Mai 2021, 0:00 Uhr, (Record date) zu beziehen hat, Anforderungen von Unterlagen sowie Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

LifeJack AG
Bahnhofstraße 28
66111 Saarbrücken
Telefax: +49 3212 /​ 111 054 3
E-Mail: info@lifejack.de

Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum 25. Mai 2021, 24.00 Uhr, zugehen (Anmeldefrist).

Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus, der sich auf den 11. Mai 2021, 0.00 Uhr beziehen muss.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 25. Mai 2021, 24.00 Uhr, an die oben genannte Adresse zugehen.

Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, erhalten von der Gesellschaft eine Zugangskarte mit Zugangsdaten und Passwort per Post übersandt. Mit den Zugangsdaten und Passwort erhalten die Aktionäre am Tag der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.lifejack.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

Zugriff auf das Hauptversammlungsportal mit Bild- und Tonübertragung.

Falls die Zugangskarte auf dem Postweg verlorengehen sollte, können die Aktionäre sich unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer vollständigen Adresse und der Anzahl ihrer Aktien per E-Mail an die Adresse

info@lifejack.de

wenden.

Hinweise zur Stimmrechtsausübung

Die Stimmrechtsausübung durch Aktionäre und ihre Bevollmächtigten ist gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Covid-19-Gesetz nur im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) möglich.

Verfahren für die Stimmabgabe

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimme im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Auch in diesem Fall müssen die oben genannten Voraussetzungen für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden.

Elektronische Briefwahlstimmen können der Gesellschaft ausschließlich über das passwortgeschützte Hauptversammlungsportal unter der Internetadresse

https:/​/​www.lifejack.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

übermittelt werden. Die elektronischen Briefwahlstimmen können im Hauptversammlungsportal bis zu dem Zeitpunkt abgegeben werden, zu dem der Versammlungsleiter angekündigt hat, dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte zeitnah geschlossen werde.

Im Hauptversammlungsportal ist der Widerruf von elektronischen Briefwahlstimmen bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung möglich.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) ausüben.

Fragemöglichkeit der Aktionäre

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Hierfür müssen sich Aktionäre und ihre Bevollmächtigten zuvor ordnungsgemäß anmelden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Fragen der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten sind bis spätestens 30. Mai 2021, 24:00 Uhr, im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

info@lifejack.de

einzureichen.

Darüber hinaus steht den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- und Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären. In Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG wird auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung verzichtet. Der Widerspruch kann am Tag der virtuellen Hauptversammlung ab deren Beginn bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter unter Angabe der Nummer der Anmeldung sowie des Namens im Weg der elektronischen Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

info@lifejack.de

erklärt werden.

Hinweis zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Darüber hinaus werden die Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre sowie etwaiger Aktionärsvertreter übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter dem folgenden Link:

https:/​/​www.lifejack.de/​datenschutz/​

Sofern die LifeJack AG zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung einen Dienstleister beauftragen sollte, erhält dieser von der LifeJack AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der LifeJack AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der LifeJack AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@lifejack.de

geltend machen.

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Saarbrücken, im April 2021

LifeJack AG

– Der Vorstand –

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