Schaltbau Holding AG: Beschluss über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Hinweis auf die Hinterlegung einer Erklärung über die Ausgabe beim Handelsregister

Schaltbau Holding AG

München

ISIN DE000A2NBTL2
WKN A2NBTL

Bekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
Beschluss über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Hinweis auf die Hinterlegung einer Erklärung über die Ausgabe beim Handelsregister

Der Vorstand der Schaltbau Holding AG (die „Gesellschaft“) hat am 19. April 2021, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Juni 2016 beschlossen, Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 60.000.000,00, eingeteilt in 60.000 Teilschuldverschreibungen zu je EUR 1.000,00 (die „Wandelanleihe 2021/​2022“), zu begeben. Die Wandelschuldverschreibungen wurden am 23. April 2021 ausgegeben.

Die Wandelanleihe 2021/​2022 ist mit jährlich 0,50 % zu verzinsen und sieht bei Fälligkeit eine Pflichtwandlung der Schuldverschreibungen in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang, in dem sie nicht zuvor bereits gewandelt wurden, zu einem anfänglichen Wandlungspreis in Höhe von EUR 29,00 je Aktie vor, d. h. in anfänglich 34,4827 Aktien je Schuldverschreibung.

Der Wandelanleihe 2021/​2022 liegt das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2016 geschaffene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital II) gemäß § 5.3 der Satzung der Gesellschaft zugrunde. Den Aktionären der Gesellschaft wurde ein mittelbares Bezugsrecht auf die Teilschuldverschreibungen gewährt.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 14. Juni 2016 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 98668) hinterlegt. Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen wird dort ebenfalls hinterlegt.

 

München, im April 2021

Schaltbau Holding AG

Der Vorstand

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