SLM Solutions Group AG: Beschluss über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen unter mittelbarem Bezugsrecht und Hinweis auf die Hinterlegung einer Erklärung über die Ausgabe beim Handelsregister

SLM Solutions Group AG

Lübeck

ISIN DE000A111338
WKN A11133

Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Beschluss über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen unter mittelbarem Bezugsrecht und Hinweis auf die Hinterlegung einer Erklärung über die Ausgabe beim Handelsregister

Der Vorstand der SLM Solutions Group AG (die „Gesellschaft“) hat am 1. April 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Juni 2018 in der durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Juni 2020 geänderten Fassung beschlossen, Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 15.000.000,00, eingeteilt in 15.000 Teilschuldverschreibungen zu je EUR 1.000,00 und mit einer Laufzeit bis zum 30. September 2026 (die „Wandelanleihe 2021/​2026“), den Inhabern der Wandelanleihe 2020/​2026 (ISIN DE000A289N86) im Zeitraum vom 8. April 2021 bis zum 16. April 2021 zum Bezug anzubieten und am 23. April 2021 zu begeben. Wegen näherer Einzelheiten wird auf das am 7. April 2021 im Bundeanzeiger veröffentlichte Bezugsangebot verwiesen.

Die Wandelanleihe 2021/​2026 ist mit jährlich 2,00 % zu verzinsen und sieht das Recht der Anleihegläubiger vor, die Teilschuldverschreibungen nach Maßgabe der Anleihebedingungen in anfänglich insgesamt bis zu 1.935.483 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu einem anfänglichen Wandlungspreis von EUR 7,75 zu wandeln. Der Wandelanleihe 2021/​2026 liegt das Bedingte Kapital 2014/​2018/​2020 gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft zugrunde.

Gemäß den Anleihebedingungen der im Juli 2020 begebenen Wandelanleihe 2020/​2026 wurde den Inhabern der Wandelanleihe 2020/​2026 ein Bezugsrecht auf die Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2021/​2026 gewährt. Die Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2020/​2026 wurden den Aktionären der Gesellschaft sowie den Gläubigern der Wandelanleihe 2017/​2022 im Zeitraum vom 26. Juni 2020 bis zum 10. Juli 2020 zum Bezug angeboten. Aktionären der Gesellschaft sowie Inhabern der Wandelanleihe 2017/​2022, die von ihrem Recht zum Bezug der Wandelanleihe 2020/​2026 keinen Gebrauch gemacht hatten, stand ein Bezugsrecht auf die Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2021/​2026 nicht zu.

Die Niederschriften der Hauptversammlungen vom 22. Juni 2018 und vom 16. Juni 2020 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck (HRB 13827 HL) hinterlegt. Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen wird dort ebenfalls hinterlegt.

 

Lübeck, im April 2021

SLM Solutions Group AG

Der Vorstand

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