Clade AG: Bekanntmachung gem. §§ 183a Abs. 2 Satz 1, 37a Abs. 1 und 2 AktG

Clade AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gem. §§ 183a Abs. 2 Satz 1, 37a Abs. 1 und 2 AktG

1.

Die Hauptversammlung der Clade AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen in Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 120226, hat am 29. April 2021 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 50.000 um EUR 41.930 auf EUR 91.930 gegen Sacheinlagen zu erhöhen durch Ausgabe von 41.930 auf den Namen lautende Stückaktien. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des 1. Januar 2021 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von jeweils EUR 1 ausgegeben.

Zum Bezug der neuen Aktien wurden die Gesellschafter der micro-biolytics GmbH mit Sitz in Esslingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 726221 (micro-biolytics GmbH), die zugleich Aktionäre der Gesellschaft sind, wie folgt zugelassen:

a)

Herr Andreas Wolf, geboren am 10.11.1969, wohnhaft Salierstr. 12, 55218 Ingelheim, wurde zum Bezug von 7.526 neuen Aktien zugelassen,

b)

Herr Ralf Masuch, geboren am 28.08.1966, wohnhaft Hirschstr. 3, 73728 Esslingen am Neckar, wurde zum Bezug von 6.657 neuen Aktien zugelassen,

c)

Herr Dr. Robert Seidel, geboren am 16.04.1969, wohnhaft Turnseestraße 27, 79102 Freiburg im Breisgau, wurde zum Bezug von 3.010 neuen Aktien zugelassen und

d)

die DAH Beteiligungs GmbH mit Sitz in Mannheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 700171, wurde zum Bezug von 24.737 neuen Aktien zugelassen.

Soweit die vorstehenden Bezugsrechte von der Beteiligungsquote der Aktionäre abweichen, wurde das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

Herr Andreas Wolf, Herr Ralf Masuch, Herr Dr. Robert Seidel und die DAH Beteiligungs GmbH leisten ihre Sacheinlage, indem sie ihre Geschäftsanteile an der micro-biolytics GmbH – dies sind sämtliche Geschäftsanteile der micro-biolytics GmbH – wie folgt auf die Gesellschaft übertragen:

(a)

Herr Andreas Wolf überträgt 8.250 Geschäftsanteile der micro-biolytics GmbH mit den fortlaufenden Nummern 11 bis 8.260 im Nennbetrag von jeweils EUR 1;

(b)

Herr Ralf Masuch überträgt 7.298 Geschäftsanteile der micro-biolytics GmbH mit den fortlaufenden Nummern 8.261 bis 15.558 im Nennbetrag von jeweils EUR 1;

(c)

Herr Dr. Robert Seidel überträgt 3.300 Geschäftsanteile der micro-biolytics GmbH mit den fortlaufenden Nummern 16.511 bis 19.810 im Nennbetrag von jeweils EUR 1;

(d)

die DAH Beteiligungs GmbH überträgt 27.117 Geschäftsanteile der micro-biolytics GmbH mit den fortlaufenden Nummern 15.559 bis 16.510 und 19.811 bis 45.975 im Nennbetrag von jeweils EUR 1.

2.

Von einer externen Prüfung der Sacheinlage wird gemäß § 183a Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 33a AktG abgesehen.

3.

Der Wert der vereinbarten Sacheinlagen beträgt mindestens EUR 41.930,00 und entspricht damit mindestens dem Ausgabebetrag der dafür gewährten Aktien. Dieser Bewertung liegt ein Sachverständigengutachten der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, vom 27. April 2021 über den Zeitwert der Geschäftsanteile der micro-biolytics GmbH zum Stichtag 31. März 2021 zugrunde, das den Wert dieser Geschäftsanteile mithilfe des Discounted-Cash-Flow Methode in der Ausprägung des WAAC-Verfahrens (Weighted Average Cost of Capital) ermittelt. Hierbei wurde der Zukunftserfolgswert der zu übertragenen Geschäftsanteile der micro-biolytics GmbH mittels Free Cash Flows auf Basis seitens der Geschäftsführung der micro-biolytics GmbH zur Verfügung gestellter Planzahlen für die Geschäftsjahre 2021 bis 2025 sowie einer daraus abgeleiteten ewigen Rente berechnet.

4.

Umstände, die darauf hindeuten, dass der Zeitwert der einzubringenden Geschäftsanteile der micro-biolytics GmbH am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung aufgrund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der vom Sachverständigen angenommene Wert, sind dem Vorstand nicht bekannt.

 

Frankfurt am Main, den 30. April 2021

Der Vorstand

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