ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung über Ausgleichszahlungen gemäß § 304 AktG

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Hannover

ISIN: DE 0008250002
WKN: 825 000

Bekanntmachung über Ausgleichszahlungen gemäß § 304 AktG

Nach § 3 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH und der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft vom 21.12.1970 in der Fassung vom 02.09.1991 erhalten die außenstehenden Aktionäre der ÜSTRA eine jährliche Verzinsung je Stückaktie von 2 % des auf eine Stückaktie entfallenden Anteils am Grundkapital.

Die garantierte Dividende 2020 von 0,051 Euro pro Stückaktie wird unter Abzug der jeweils gültigen Steuerabzüge (zur Zeit: 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer, insgesamt 26,375 %) gegen Einreichung des 70. Gewinnanteilsscheins zur Aktie bei der nachstehend genannten Zahlstelle innerhalb eines Monats nach Feststellung des Jahresabschlusses, das heißt bis zum 31.05.2021, ausgezahlt:

Sparkasse Hannover

 

Hannover, den 30.04.2021

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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