2G Energy AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

2G Energy AG

Heek

ISIN: DE000A0HL8N9
Wertpapier-Kenn-Nummer A0HL8N

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2021 um 10:00 Uhr ein.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) in den Räumen der Gesellschaft in Heek im 2Gether Forum, Siemensstr. 12, 48619 Heek, abzuhalten.

Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung wird unter

www.2-g.de/​hv2021

in einem zugangsgeschützten Aktionärsportal erfolgen.

I.

TAGESORDNUNG

1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2020

2)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der 2G Energy AG für das Geschäftsjahr 2020 mit EUR 6.620.449,13 ausgewiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,45 je Aktie, insgesamt EUR 2.018.250,00
Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 4.602.199,13
Bilanzgewinn EUR 6.620.449,13
3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5)

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der 2G Energy AG setzt sich ausschließlich aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während seiner Amtsdauer aus, so erfolgt die Wahl eines Nachfolgers nach § 10 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft nur für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen.

Von den bisherigen Aufsichtsratsmitgliedern haben die Herren Heinrich Bertling sowie Wiebe Hofstra ihre Ämter mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 niedergelegt, woraufhin die Herren Prof. Dr. Christof Wetter und Dr. Jürgen Vutz durch das Amtsgericht Coesfeld zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt wurden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor, für die restliche Amtsdauer der beiden ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder – also bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt – die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Herrn Dr.-Ing. Jürgen Vutz, selbstständiger Berater, Greven

b)

Herrn Prof. Dr.-Ing. Christof Wetter, Professor der FH Münster, Steinfurt.

Herr Dr. Vutz ist ferner stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Windmöller & Hölscher Verwaltungs SE, Lengerich, und Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Scheidt & Bachmann GmbH, Mönchengladbach.

6)

Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung

§ 13 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft sieht derzeit vor, dass die Aufsichtsratsmitglieder eine feste Vergütung erhalten. Diese beträgt für jedes Geschäftsjahr – pro rata temporis der Amtszeit – 20.000 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden und 10.000 Euro für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, sofern die Hauptversammlung keine höhere oder niedrigere Vergütung beschließt.

Vor dem Hintergrund weiter gestiegener Anforderungen an die Tätigkeit des Aufsichtsrats und die gewachsene Verantwortung sowie den erhöhten Arbeitsaufwand der Aufsichtsratsmitglieder soll die Vergütung auf der Grundlage der in § 13 Absatz 1 der Satzung eingeräumten Befugnis durch Beschluss der Hauptversammlung nunmehr erhöht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beträgt ab dem 1. Januar 2021 für jedes Geschäftsjahr – pro rata temporis der Amtszeit – 22.000 Euro als feste Vergütung für das einzelne Mitglied. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält den doppelten, der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag der festen Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied 2.000 Euro Sitzungsgeld für jede Aufsichtsratssitzung an der es teilnimmt.

7)

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

II.

HINWEISE ZUR EINBERUFUNG

Gemäß Entscheidung des Vorstands wird die Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage von Art. 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl (keine elektronische Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausüben.

Aktionäre, die sich nach den nachfolgend genannten Bestimmungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, oder von ihnen Bevollmächtigte können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton nach Eingabe der zugesandten Zugangsnummer und dem dazugehörigen PIN-Code über das Aktionärsportal unter

www.2-g.de/​hv2021

verfolgen. Die Zugangsdaten zum Aktionärsportal werden nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte versandt.

III.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER AKTIONÄRSRECHTE IN BEZUG AUF DIE VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und Ausübung der weiteren Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache bis Dienstag, den 8. Juni 2021, 24:00 Uhr, zur Hauptversammlung unter der nachfolgend genannten Adresse angemeldet und der Gesellschaft den Nachweis ihres Aktienbesitzes erbracht haben. Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erbringenden Bescheinigung des Letztintermediärs gemäß § 67c Abs. 3 AktG, die sich auf Dienstag, den 25. Mai 2021, 00:00 Uhr, zu beziehen hat und spätestens bis zum Ablauf des Dienstag, den 8. Juni 2021, 24:00 Uhr, der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse zugegangen sein muss:

2G Energy AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (40) 63 78-5423
E-Mail: hv@ubj.de

IV.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BRIEFWAHL

Aktionäre können ihr Stimmrecht in Textform (§ 126b BGB) oder im Wege elektronischer Kommunikation per Briefwahl abgeben. Hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe unter „III VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER AKTIONÄRSRECHTE IN BEZUG AUF DIE VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG“). Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann unter Verwendung des Briefwahlformulars, das nach erfolgter form- und fristgerechter Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes den Aktionären zusammen mit der Zugangskarte übersendet wird, oder über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse

www.2-g.de/​hv2021

vorgenommen werden. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.2-g.de/​hv2021

zugänglich gemacht bzw. steht zum Download bereit.

Die formulargestützte Stimmabgabe per Briefwahl muss der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 14. Juni 2021, 24:00 Uhr, unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:

2G Energy AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (40) 63 78-5423
E-Mail: hv@ubj.de

Die Stimmabgabe über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse

www.2-g.de/​hv2021

ist ab dem 25. Mai 2021, 0:00 Uhr, bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 15. Juni 2021 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 15. Juni 2021 kann im Aktionärsportal der Gesellschaft eine durch Verwendung des Briefwahlformulars oder über das Aktionärsportal vorgenommene Stimmabgabe auch geändert oder widerrufen werden.

Bei mehrfach eingehenden Stimmabgabeerklärungen wird unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge ihres jeweiligen Eingangs bei der Gesellschaft ausschließlich die über das Aktionärsportal abgegebene Stimme als verbindlich behandelt.

Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

V.

VERTRETUNG DURCH DEN VON DER GESELLSCHAFT BENANNTEN STIMMRECHTSVERTRETER

Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls unter den oben genannten Voraussetzungen (siehe unter „III VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER AKTIONÄRSRECHTE IN BEZUG AUF DIE VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG“) zur Hauptversammlung anmelden und den Anteilsbesitz nachweisen.

Soweit der von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sollte keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt werden, wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme enthalten. Sofern zu einem Beschlussgegenstand eine Einzelabstimmung durchgeführt wird, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, gilt eine Weisung zu diesem Beschlussgegenstand insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Bitte beachten Sie, dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter weder vor noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennimmt und – mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts – auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnimmt.

Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB) und kann unter Verwendung des Formulars zur Erteilung einer Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, das nach erfolgter form- und fristgerechter Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes den Aktionären zusammen mit der Zugangskarte übersendet wird, oder über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse

www.2-g.de/​hv2021

vorgenommen werden. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.2-g.de/​hv2021

zugänglich gemacht bzw. steht zum Download bereit.

Die formulargestützte Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie die Weisungen müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 14. Juni 2021, 14:00 Uhr, unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:

2G Energy AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (40) 63 78-5423
E-Mail: hv@ubj.de

Die Erteilung einer Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nebst Weisungen über das Aktionärsportal unter der Internetadresse

www.2-g.de/​hv2021

ist ab dem 25. Mai 2021, 0:00 Uhr, bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 15. Juni 2021 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 15. Juni 2021 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über das Aktionärsportal erteilten Vollmacht mit Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft möglich.

Wird eine Vollmacht mit Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowohl in Textform (§ 126b BGB) übersendet als auch über das Aktionärsportal erteilt, werden unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bei der Gesellschaft ausschließlich die über das Aktionärsportal abgegebenen Vollmachten und Weisungen als verbindlich behandelt.

VI.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben (siehe unter „III VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER AKTIONÄRSRECHTE IN BEZUG AUF DIE VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG“), können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte übermittelt. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.2-g.de/​hv2021

zum Download bereit.

Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 14 Juni 2021, 24:00 Uhr, zugehen:

2G Energy AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (40) 63 78-5423
E-Mail: hv@ubj.de

Die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung über das Aktionärsportal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Aktionär die Zugangsnummer und den PIN-Code des Aktionärs zur Verwendung erhält. Die Nutzung der Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung, ein darüber hinausgehender Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform ist nicht erforderlich.

VII.

AUSKUNFTSRECHT DER AKTIONÄRE GEMÄSS § 131 ABS. 1 AKTG UND FRAGERECHT GEMÄSS § 1 ABS. 2 SATZ 1 NR. 3, SATZ 2 COVID-19-GESETZ

Aktionäre haben kein Recht, in der virtuellen Hauptversammlung vom Vorstand gemäß § 131 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mündlich Auskunft zu verlangen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, haben aber das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu Angelegenheiten der Gesellschaft zu stellen. Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz sind Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d. h. bis zum 13. Juni 2021, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), elektronisch unter der Internetadresse

www.2-g.de/​hv2021

einzureichen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der Live-Übertragung der Versammlung, sofern sie nicht in einem vorab auf der Website veröffentlichten Frage-und-Antwort-Katalog beantwortet sind.

VIII.

GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu richten:

2G Energy AG
Benzstraße 3
48619 Heek
Telefax: +49 (2568) 93 47-15
E-Mail: hv@2-g.de

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Montag, 31. Mai 2021, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugegangen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.2-g.de/​hv2021

veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Gegenanträge und/​oder Wahlvorschläge können von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten mangels physischer Anwesenheit als Briefwähler in der Hauptversammlung nicht gestellt werden. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht für die Ausübung von Antragsrechten nicht zur Verfügung. Form- und fristgerecht übermittelte und von der Gesellschaft zugänglich gemachte Gegenanträge und/​oder Wahlvorschläge werden im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung gleichwohl so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden, sofern sich der den Antrag übermittelnde Aktionär form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und seinen Anteilsbesitz nachgewiesen hat.

IX.

MÖGLICHKEIT DES WIDERSPRUCHS GEGEN BESCHLÜSSE DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS ART. 2 § 1 ABS. 2 SATZ 1 NR. 4 COVID-19-GESETZ

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten können vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrem Ende in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung über das Aktionärsportal unter der Internetadresse

www.2-g.de/​hv2021

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären, wenn sie ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

X.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können Aktionäre die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands unter der Internetadresse

www.2-g.de/​hv2021

einsehen.

XI.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die 2G Energy AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Zugangskarte, die Entscheidung des Aktionärs seine Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung auszuüben, die dem Aktionär zugeteilten Zugangsdaten (Zugangsnummer und PIN-Code), die IP-Adresse, von der aus der Aktionär das Aktionärsportal nutzt, die Stimmabgabe (einschließlich des Inhalts der abgegebenen Stimme) im Wege der Briefwahl, soweit der Aktionär auch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied ist, die Teilnahme dieses Aktionärs als Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung, der Inhalt der vom Aktionär eingereichten Fragen und der Inhalt ihrer Beantwortung, gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters, die Vollmachtserteilung an ihn, dessen IP-Adresse sowie ein gegebenenfalls erhobener Widerspruch) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die 2G Energy AG wird – sollte ein Aktionär verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden – weitere Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. Ordnungsgemäß eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf der Internetseite der 2G Energy AG zugänglich gemacht (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG).

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank deren personenbezogenen Daten an die 2G Energy AG. Die dem Aktionär zugeteilten Zugangsdaten (Zugangsnummer und PIN-Code) und die IP-Adresse, von der aus der Aktionär das Aktionärsportal nutzt, werden der Gesellschaft von dem von ihr mit der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister mitgeteilt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung der Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maß. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Die 2G Energy AG speichert diese personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist beziehungsweise soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt beziehungsweise verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre, die in der virtuellen Hauptversammlung durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Offenlegung ihres Namens vertreten werden, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und Aktionärsvertretern während der Hauptversammlung über das Aktionärsportal und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 AktG eingesehen werden.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DS-GVO verlangen.

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde insbesondere des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Hessen, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, zu.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

2G Energy AG
Datenschutzbeauftragter
Benzstraße 3
48619 Heek
Telefax: +49 (2568) 93 47-15
E-Mail: datenschutz@2-g.de

 

Heek, im Mai 2021

2G Energy AG

Der Vorstand

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