Shareholder Value Beteiligungen AG: Freiwilliges öffentliches Aktienrückkaufangebot zum Erwerb von bis zu 20.000 auf den Namen lautenden nennwertlose Stückaktien der Shareholder Value Beteiligungen AG gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 120,00 Euro je Stammaktie

Shareholder Value Beteiligungen AG

Frankfurt am Main

Angebotsunterlage

Freiwilliges öffentliches Aktienrückkaufangebot

der

Shareholder Value Beteiligungen AG

Neue Mainzer Straße 1 ,60311 Frankfurt

an ihre Aktionäre

zum Erwerb von bis zu 20.000

auf den Namen lautenden nennwertlose Stückaktien

der Shareholder Value Beteiligungen AG

(die „SVB-Aktien“)

ISIN DE000A168205 /​ WKN A16820

gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von

120,00 Euro je Stammaktie

Annahmefrist:

12.05.2021 bis 26.05.2021, 24:00 Uhr (MESZ)

Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes kommen im Hinblick auf dieses freiwillige öffentliche Aktienrückkaufangebot nicht zur Anwendung.

1. Allgemeine Informationen und Hinweise

1.1 Durchführung des Rückkaufangebots nach deutschem Recht

Das nachfolgende Kaufangebot der Shareholder Value Beteiligungen AG (im Folgenden auch „Gesellschaft“ oder „SVB AG“) ist ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots zum Erwerb eigener Aktien (das „Rückkaufangebot“ oder „Angebot“).

Aktionäre der Shareholder Value Beteiligungen AG werden nachfolgend jeweils als „SVB-Aktionär“ und gemeinsam als „SVB-Aktionäre“ bezeichnet. Dieses Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik abgegeben. Eine Durchführung als Angebot nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland oder eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Rückkaufangebot erfolgen nicht, sind nicht vorgesehen und auch nicht bezweckt. SVB-Aktionäre können deswegen nicht auf die Anwendung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern vertrauen. Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) sind, abgesehen davon, dass sie auf dieses Angebot auch deshalb schon nicht anzuwenden gewesen wären, weil das WpÜG gemäß § 1 Abs. 1 WpÜG nur auf Angebote von Wertpapieren anzuwenden ist, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, und der Freiverkehr und das Teilsegment Open Market (Scale) nicht zu den organisierten Märkten gehören, auf dieses Angebot nicht anzuwenden, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) im Zuge der Umsetzung des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes, das zum 14. Juli 2006 in Kraft getreten ist, ihre Verwaltungspraxis zur Anwendbarkeit des WpÜG auf den Rückerwerb eigener Aktien dahingehend geändert hat, dass das WpÜG bei einem öffentlichen Angebot zum Rückerwerb eigener Aktien keine Anwendung findet. Dementsprechend entspricht das Angebot nicht den Vorgaben des WpÜG und wurde der BaFin weder zur Prüfung noch zur Durchsicht vorgelegt.

1.2 Veröffentlichung der Angebotsunterlage

Die Angebotsunterlage ist in deutscher Sprache verfasst und wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.svb-ag.de

sowie im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht.

1.3 Verbreitung und Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Das Angebot kann vorbehaltlich der nachfolgenden Beschränkungen grundsätzlich von allen in- und ausländischen SVB-Aktionären nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage angenommen werden. Es wird nach deutschem Recht durchgeführt und unterliegt – ebenso wie die durch seine Annahme zustande kommenden Aktienkauf- und -übertragungsverträge – ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Gesellschaft erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland. SVB-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sollten berücksichtigen, dass diese Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kein öffentliches Erwerbsangebot nach dem jeweiligen ausländischen Recht darstellt. SVB-Aktionäre, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden gebeten, die nachstehenden Ausführungen zu beachten.

Eine Veröffentlichung nach einer anderen Rechtsordnung ist weder erfolgt, beabsichtigt, noch wird sie durch die Gesellschaft gestattet. Eine solche nicht gestattete Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage kann den Bestimmungen (insbesondere Beschränkungen) Ausländischer Rechtsordnungen unterliegen. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in der Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen.

Das Rückkaufangebot wird insbesondere weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika unterbreitet bzw. verbreitet. Weder die Angebotsunterlage noch ihr Inhalt dürfen deshalb in die und innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht, versendet, verteilt oder verbreitet werden, und zwar jeweils weder durch Verwendung eines Postdienstes noch eines anderen Mittels oder Instrumentariums des Wirtschaftsverkehrs zwischen den Einzelstaaten oder des Außenhandels oder der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten von Amerika. Dies schließt unter anderem Faxübertragung, elektronische Post, Telex, Telefon und das Internet ein. Folglich dürfen auch Kopien dieses Angebots und sonstige damit in Zusammenhang stehende Unterlagen weder in die Vereinigten Staaten von Amerika noch innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika übersandt oder übermittelt werden.

Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gleichwohl in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen oder die das Angebot annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über die geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Soweit ein depotführendes Wertpapierdienstleitungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder eine deutsche Niederlassung eines depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens („Depotbank“) gegenüber ihren Kunden Informations- und Weiterleitungspflichten im Zusammenhang mit dem Angebot hat, die auf den für das jeweilige Depotverhältnis anwendbaren Rechtsvorschriften beruhen, ist die Depotbank gehalten, die Auswirkungen ausländischer Rechtsordnungen auf diese Pflichten eigenverantwortlich zu prüfen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe dieser Angebotsunterlage oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Ferner übernimmt die Gesellschaft keine Gewähr, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Eine Verantwortung der Gesellschaft für die Nichteinhaltung ausländischer Rechtsvorschriften wird ausdrücklich ausgeschlossen.

1.4 Ad-hoc-Mitteilung zum Rückkaufangebot

Die Gesellschaft hat am 06.05.2021 ihre Entscheidung zur Abgabe des Rückkaufangebots als Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist auf der Internetseite der Gesellschaft (www.svb-ag.de) unter der Rubrik „News & Publikationen“ abrufbar.

1.5 Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen

Sämtliche in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf den derzeit verfügbaren Informationen und Planungen sowie auf bestimmten Annahmen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, die sich in Zukunft ändern können. Die Gesellschaft wird diese Angebotsunterlage nicht aktualisieren, es sei denn, sie ist dazu gesetzlich verpflichtet.

2. Angebot zum Erwerb eigener Aktien

2.1 Gegenstand des Angebots

Die SVB AG bietet hiermit allen SVB-Aktionären an, bis zu insgesamt 20.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien der Shareholder Value Beteiligungen AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 10,00 Euro je Aktie (ISIN DE000A168205 /​ WKN A16820) nebst sämtlichen Nebenrechten und auf die Aktien entfallender und noch nicht ausgeschütteter Gewinnanteile zum Kaufpreis von

120,00 Euro (in Worten: einhundertzwanzig Euro)
je Aktie der Shareholder Value Beteiligungen AG

nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben. Auf Abschnitt 2.3 und die darin enthaltene Möglichkeit zur Preisanpassung wird dabei ausdrücklich hingewiesen.

Das Rückkaufangebot ist ein Teilangebot und bezieht sich auf bis zu 20.000 SVB-Aktien. Dies entspricht ca. 2,87 % des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage in 697.500 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Shareholder Value Beteiligungen AG in Höhe von 6.975.000 Euro. Die Gesellschaft behält sich eine Erhöhung der Stückzahl, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist, durch einseitige Erklärung vor („Angebotserhöhung“). Sofern im Rahmen dieses Angebots Annahmeerklärungen für mehr als 20.000 Aktien der SVB AG eingehen („Überzeichnung“), werden die Annahmeerklärungen nach Maßgabe des unter Ziffer 3.5 dargestellten Zuteilungsverfahrens und gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer Angebotserhöhung verhältnismäßig berücksichtigt.

2.2 Beginn und Ende der Annahmefrist

Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt am 12.05.2021, 0:00 Uhr (MESZ) und endet am 26.05.2021, 24:00 Uhr (MESZ). Diese Frist wird nachfolgend als „Annahmefrist“ bezeichnet. Im Falle einer Verlängerung der Annahmefrist nach 2.3 verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

2.3 Änderung des Angebots, Bedingungen und Genehmigungen, Preisänderung und Rücktritt

Die Gesellschaft behält sich vor, das Angebot zu ändern, insbesondere auch den Angebotspreis zu ändern. Sofern es zu einer Änderung des Angebotes kommt, wird dies durch die Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft (www.svb-ag.de) unter der Rubrik „News & Publikationen“ und im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) bekanntgegeben.

Erfolgt eine Änderung des Angebotspreises innerhalb der letzten Woche der Annahmefrist, so verlängert sich die Annahmefrist um eine Woche. Auf die Verlängerung der Annahmefrist wird in der Veröffentlichung, mit der die Änderung bekannt gemacht wird, hingewiesen. Aktionären der SVB, die das Angebot vor Bekanntgabe der Änderung angenommen haben, steht im Fall einer Preisanpassung nach Maßgabe von Abschnitt 3.6 ein Rücktrittsrecht bis zum Ablauf der Annahmefrist zu. Bei einer Erhöhung der Stückzahl, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist, steht den Aktionären hingegen kein Rücktrittsrecht zu.

Im Fall einer Preisanpassung orientiert sich der neue Angebotspreis an dem vorherigen Börsenkurs der SVB-Aktie: Referenzzeitraum für den maßgeblichen Börsenkurs sind in diesem Fall die drei Handelstage vor dem Tag der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse; die 10-Prozent-Grenze für das Über- und Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden.

Wird das Angebot von den SVB-Aktionären für mehr als 20.000 Stück Aktien angenommen, kann die Gesellschaft eine Angebotserhöhung vornehmen. Die Angebotserhöhung kann innerhalb der Grenzen der von der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 beschlossenen Ermächtigung erklärt werden und kann sich auf alle Aktien beziehen, für die dieses Angebot angenommen wurde, oder auf jede andere, das ursprüngliche Angebotsvolumen von 20.000 Stück überschreitende Stückzahl begrenzt werden.

Die Durchführung dieses Angebots und die durch seine Annahme zustande kommenden Kauf- und Übereignungsvorgänge sind nicht von Bedingungen oder behördlichen Genehmigungen oder Freigaben abhängig, mit Ausnahme der im Fall der verhältnismäßigen Berücksichtigung der Annahmeerklärungen nach Ziffer 3.5 dieser Angebotsunterlage.

3. Durchführung des Angebots

Die Gesellschaft hat die Baader Bank Aktiengesellschaft als zentrale Abwicklungsstelle (die „Zentrale Abwicklungsstelle“) mit der technischen Abwicklung des Rückkaufangebots beauftragt.

3.1 Annahmeerklärung und Umbuchung

Die SVB-Aktionäre können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 2.2 benannten Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur schriftlich gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend „depotführendes Institut“) erklärt werden.

Die SVB-Aktionäre, die dieses Angebot für ihre Aktien der Shareholder Value Beteiligungen AG oder einen Teil ihrer Aktien der Shareholder Value Beteiligungen AG annehmen wollen, müssen zur Annahme des Angebots

a) die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut, unter Angabe für wie viele Aktien das Angebot angenommen wird, erklären und

b) ihr jeweiliges depotführendes Institut, gegenüber dem die Annahme des Angebots gemäß lit. a) erklärt wurde, anweisen, die fristgerechte Umbuchung ihrer SVB-Aktien (ISIN DE000A168205 /​/​ WKN A168205), für die das Angebot angenommen werden soll, in die ausschließlich für die Durchführung dieses Erwerbsangebots eingerichtete Wertpapier-Kenn-Nummer ISIN DE000A3E5BB2 /​ WKN A3E5BB bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main („Clearstream“), vorzunehmen.

Die Annahme dieses Erwerbsangebots wird erst mit fristgerechter Umbuchung der eingereichten Aktien in die zum Zwecke der Durchführung dieses Angebots eingerichtete ISIN DE000A3E5BB2 /​ WKN A3E5BB wirksam („Zum Rückkauf eingereichte Aktien“). Die Umbuchung in die ISIN DE000A3E5BB2 /​ WKN A3E5BB gilt als fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn sie bis spätestens 18:00 Uhr (MESZ) des zweiten auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstages bewirkt wird, also bis zum 28.05.2021 18:00 UHR (MESZ) und die Annahme innerhalb der Annahmefrist (Ziffer 2.2) gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt worden ist. „Bankarbeitstag“ meint einen Tag, an dem (i) Kreditinstitute in Frankfurt am Main für den Geschäftsverkehr allgemein geöffnet sind und (ii) das Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Express Transfer System (TARGET2) oder ein vergleichbares System funktionsbereit ist.

3.2 Weitere Erklärungen annehmender SVB-Aktionäre

Mit Erklärung der Annahme des Angebots

a) erklären die annehmenden Aktionäre, dass sie das Angebot der Gesellschaft zum Abschluss eines Kaufvertrags über die Zum Rückkauf eingereichten Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage annehmen;

b) weisen die annehmenden SVB-Aktionäre jeweils ihr depotführendes Institut an, (i) die in der Annahmeerklärung bezeichneten Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die Umbuchung der Aktien der Shareholder Value Beteiligungen AG, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, in die ISIN DE000A3E5BB2 /​ WKN A3E5BB bei Clearstream vorzunehmen; (ii) ihrerseits Clearstream anzuweisen und zu ermächtigen, unter Berücksichtigung der verhältnismäßigen Zuteilung im Fall der Überzeichnung des Angebots (vgl. Ziffer 3.5, die Zum Rückkauf eingereichten Aktien mit der ISIN DE000A3E5BB2 /​ WKN A3E5BB unverzüglich nach dem Ablauf der Annahmefrist, d. h. im Einklang mit Ziffer 3.4 voraussichtlich am fünften Bankarbeitstag nach dem Ablauf der Annahmefrist, auszubuchen und der Zentralen Abwicklungsstelle auf deren Depot bei Clearstream zu übertragen und an die Shareholder Value Beteiligungen AG zur Verfügung zu stellen;

c) beauftragen und bevollmächtigen die annehmenden SVB-Aktionäre ihr depotführendes Institut und die Zentrale Abwicklungsstelle zudem unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Übergang des Eigentums an den zum Rückkauf eingereichten SVB-Aktien auf die Gesellschaft herbeizuführen;

d) weisen die annehmenden SVB-Aktionäre ihr depotführendes Institut an, ihrerseits Clearstream anzuweisen und zu ermächtigen, unmittelbar oder über das depotführende Institut die für die Bekanntgabe des Ergebnisses dieses Angebots erforderlichen Informationen, insbesondere die Anzahl der im Depot des depotführenden Instituts bei Clearstream in die ISIN DE000A3E5BB2 /​ WKN A3E5BB Zum Rückkauf eingereichten Aktien, börsentäglich an die Zentrale Abwicklungsstelle zu übermitteln;

e) übertragen und übereignen die annehmenden SVB-Aktionäre die Zum Rückkauf eingereichten Aktien vorbehaltlich des Ablaufs der Angebotsfrist und vorbehaltlich einer lediglich teilweisen Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Ziffer 3.5 dieser Angebotsunterlage Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf die Gesellschaft. Sofern der Gesellschaft mehr als 20.000 Aktien angedient werden, steht die Übereignungserklärung unter der aufschiebenden Bedingung der Zuteilung nach Repartierung gemäß dem unter Ziffern 3.3 und 3.5 beschriebenen Zuteilungsverfahren;

f) erklären die annehmenden SVB-Aktionäre, dass ihre Zum Rückkauf eingereichten Aktien in ihrem alleinigen Eigentum stehen, keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind;

Die in den obigen Absätzen a) bis f) aufgeführten Weisungen, Aufträge, Vollmachten und Erklärungen werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots mit der Erklärung der Annahme unwiderruflich erteilt bzw. abgegeben. SVB-Aktionäre, die diese Weisungen, Aufträge, Vollmachten und Erklärungen nicht erteilen bzw. abgeben, werden so behandelt, als ob sie das Angebot nicht angenommen hätten.

3.3 Rechtsfolgen der Annahme

Mit der Annahme dieses Angebots kommt zwischen dem betreffenden SVB-Aktionär und der Gesellschaft vorbehaltlich einer lediglich teilweisen Berücksichtigung der Annahmeerklärung gemäß Ziffer 3.5 ein Vertrag über den Verkauf und die Übereignung der Zum Rückkauf eingereichten Aktien einschließlich sämtlicher mit diesen verbundenen Rechten (insbesondere sämtlicher potentieller Dividendenansprüche) nach näherer Maßgabe dieser Angebotsunterlage zustande. Sollte das Kaufangebot für mehr als 20.000 Aktien der SVB AG angenommen werden, ist der Vorstand berechtigt, den Erwerb nach Ablauf der Annahmefrist zu repartieren, wodurch sich die Aktienkaufverträge zwischen der SVB AG und ihren Aktionären entsprechend der Zuteilung nach Repartierung ändern. Das Zuteilungsverfahren ist unter Ziffer 3.5 näher erläutert und Gegenstand dieses Angebots.

3.4 Abwicklung des Angebots und Zahlung des Kaufpreises

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt an das depotführende Institut der einreichenden SVB-Aktionäre Zug um Zug gegen Umbuchung der Zum Rückkauf eingereichten Aktien vorbehaltlich einer lediglich teilweisen Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Ziffer 3.5 auf das Depot der Abwicklungsstelle bei Clearstream zur Übereignung der Zum Rückverkauf eingereichten Aktien an die SVB AG. Soweit Aktien im Falle der Überzeichnung des Angebots nicht angenommen werden konnten (vgl. Ziffer 3.5), werden die depotführenden Institute angewiesen, die verbleibenden Zum Rückverkauf eingereichten Aktien in die ursprüngliche DE000A168205 /​ WKN A16820 zurückzubuchen.

Im Hinblick auf diejenigen Aktien, für die das Angebot während der Annahmefrist angenommen wurde, wird der Kaufpreis voraussichtlich am fünften Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist an die depotführenden Institute überwiesen. Im Falle einer Überzeichnung des Angebots (vgl. Ziffer 3.5) wird sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um wenige Tage verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat die SVB AG ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Aktionär gutzuschreiben.

3.5 Zuteilung im Fall der Überzeichnung des Angebots

Das Angebot bezieht sich vorbehaltlich einer Angebotserhöhung auf insgesamt bis zu 20.000 Aktien der SVB AG. Dies entspricht ca. 2,87 % des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft von 6.975.000 Euro. Sofern im Rahmen dieses Angebots über die depotführenden Institute Annahmeerklärungen für mehr als 20.000 Aktien der SVB AG zum Erwerb eingereicht werden und die Gesellschaft von ihrem Recht zur Angebotserhöhung keinen Gebrauch macht oder trotz einer solchen Angebotserhöhung eine Überannahme des Angebots vorliegt, gilt Folgendes:

Die Gesellschaft macht von der durch die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 vorgesehenen Möglichkeit der bevorrechtigten Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien Gebrauch, d. h. Aktionäre, die bis zu 100 SVB-Aktien einreichen, werden im Falle einer Überzeichnung des Angebots nicht repartiert. Die Annahmeerklärungen von Aktionären, die mehr als 100 SVB-Aktien einreichen, werden verhältnismäßig berücksichtigt. Dabei wird die Gesamtzahl der Aktien, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (20.000 Aktien) abzüglich der Gesamtzahl der nicht repartierten Aktien, die von Aktionären bis zu 100 Stück angenommen wurden (zusammen die „Reduzierte Gesamtzahl“) im Verhältnis zur Anzahl der insgesamt Zum Rückverkauf eingereichten Aktien abzüglich der Gesamtzahl der nicht repartierten Aktien, die von Aktionären bis zu 100 Stück angenommen wurden (zusammen die „Reduzierte Getenderte Gesamtzahl“) berücksichtigt. Die Gesellschaft erwirbt von jedem Aktionär in diesem Fall den verhältnismäßigen Teil der von ihm eingereichten Aktien. Das Ergebnis der Berechnung wird auf die nächste natürliche Zahl abgerundet. Spitzen bleiben unberücksichtigt.

Beispielsrechnung für eine verhältnismäßige Annahme:

Es werden 40.000 SVB-Aktien eingereicht, davon entfallen insgesamt 5.000 Aktien auf Aktionäre, die bis zu 100 Aktien eingereicht haben. Die Reduzierte Getenderte Gesamtzahl entspricht damit 35.000 Aktien. Diese Zahl wird in das Verhältnis zur Reduzierten Gesamtzahl gesetzt, in diesem Fall 15.000 Aktien. Die Annahmequote der Aktionäre, die mehr als 100 SVB-Aktien angenommen haben, beliefe sich nach dieser hypothetischen Beispielsrechnung auf 42,86 %. Ein Aktionär, der das Angebot für 3.000 SVB-Aktien angenommen hätte, würde mit 1.285 Aktien (3.000 * (15.000/​35.000) = 1.285,71 Aktien, abgerundet ergeben sich somit 1.285 Aktien) berücksichtigt. Ein Aktionär, der das Angebot für 80 Aktien angenommen hätte, würde mit 80 Aktien berücksichtigt, da bis 100 Aktien keine Repartierung erfolgt.

3.6 Rücktrittsrecht

Aktionären, die dieses Angebot angenommen haben, steht im Falle einer Änderung des Angebotspreises gemäß Ziffer 2.3 ein vertragliches Rücktrittsrecht von dem durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrag zu. Im Übrigen steht Aktionären kein vertragliches Rücktrittsrecht zu.

Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Depotbank des zurücktretenden Aktionärs. Die Rücktrittserklärung muss spätestens bis zum Ablauf Annahmefrist bei der Depotbank eingehen. Der Rücktritt wird mit Ausbuchung der zum Rückkauf eingereichten SVB-Aktien, für die der Rücktritt erklärt werden soll, aus der Interimsgattung ISIN DE000A3E5BB2 /​ WKN A3E5BB in die Ursprungsgattung ISIN DE000A168205 /​ WKN A16820 wirksam. Ist der Rücktritt innerhalb der Annahmefrist schriftlich gegenüber der Depotbank erklärt worden, gilt die Umbuchung der zum Rückkauf eingereichten SVB-Aktien als fristgerecht erfolgt, wenn sie bis spätestens zum Ablauf der technischen Nachbuchungsfrist, d. h. bis zum 28.05.2021 18:00 UHR (MESZ) bewirkt wird. Die technische Nachbuchungsfrist verändert sich entsprechend bei einer Verlängerung der Annahmefrist gemäß Ziffer 2.3. dieses Angebotes.

3.7 Kein Börsenhandel mit eingereichten Aktien

Ein börslicher Handel der Zum Rückkauf eingereichten Aktien ISIN DE000A3E5BB2 /​ WKN A3E5BB ist nicht vorgesehen. Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, können daher die umgebuchten Aktien bis zu einer eventuellen Rückbuchung der überzeichneten Aktien in die ursprüngliche ISIN DE000A168205 /​ WKN A16820 nicht über die Börse verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob die Aktien im Wege der Zuteilung übernommen werden oder wegen einer eventuellen Überzeichnung nach Ablauf der Annahmefrist teilweise zurückgegeben werden. Der Handel der Aktien der SVB AG unter ISIN DE000A168205 /​ WKN A16820 bleibt unberührt.

3.8 Kosten der Annahme

Alle mit der Annahme des Rückkaufangebots und der Übertragung der SVB-Aktien verbundenen Kosten, insbesondere die von den Depotbanken erhobenen Kosten, Spesen und Gebühren, sind von den SVB-Aktionären selbst zu tragen.

4. Grundlagen des Angebots zum Erwerb eigener Aktien

4.1 Kapitalstruktur und Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit 6.975.000 Euro und ist in 697.500 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 10,00 Euro je Stückaktie eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die SVB-Aktien (ISIN DE000A168205 /​ WKN A16820) werden im Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Die Hauptversammlung der SVB AG hat am 27. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 5 die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien unter anderem wie folgt ermächtigt („Ermächtigung“):

„5. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die bisherige Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien läuft am 19. Mai 2020 aus und soll erneuert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgendes zu beschließen:

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 26. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals Aktien der Gesellschaft bis zu einem Anteil von insgesamt 10 % des Grundkapitals, d. h. bis zu 69.750 Aktien, zu erwerben. Bei der Berechnung des Anteils von 10 % sind der Gesellschaft Aktien entsprechend § 71d und § 71e AktG zuzurechnen. Ferner sind die Vorgaben nach § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots erfolgen.

Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der an den jeweils vorangehenden fünf Börsentagen (mit Umsätzen) zuletzt bezahlten Kurse der Aktie im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.

Beim öffentlichen Kaufangebot dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspannen je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der an den jeweils vorangehenden zehn Börsentagen (mit Umsätzen) zuletzt bezahlten Kurse der Aktie im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. Referenzzeitraum für den maßgeblichen Börsenkurs sind in diesem Fall die drei Handelstage vor dem Tag der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse; die 10-Prozent-Grenze für das Über- und Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen des Erwerbs kann begrenzt werden. Sollte das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene Erwerbsvolumen überschreiten, kann die Annahme – unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts – im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien (Andienungsquoten) anstatt nach dem Verhältnis der Beteiligung der andienenden Aktionäre an der Gesellschaft (Beteiligungsquoten) erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme von geringen Stückzahlen der zum Erwerb angebotenen bzw. angedienten Aktien der Gesellschaft von bis zu 100 Stück je Aktionär kann – ebenfalls unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts – vorgesehen werden sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen.

Die Ermächtigung kann vollständig oder in mehreren Teilbeträgen verteilt auf mehrere Erwerbszeitpunkte ausgenutzt werden, bis das maximale Erwerbsvolumen erreicht ist. Der Erwerb kann auch durch für Rechnung der Gesellschaft oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, ausgeübt werden. Ein Handel in eigenen Aktien darf nicht erfolgen.

Ferner wird der Vorstand insbesondere ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien über die Börse vorzunehmen.“

4.2 Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Ausübung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 06.05.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die unter 4.1 beschriebene Ermächtigung der Hauptversammlung in der Weise auszuüben, dass die Gesellschaft ein öffentliches Kaufangebot im unter Ziffer 2.1 dargelegten Umfang an ihre Aktionäre richtet. Von der in der Ermächtigung der Hauptversammlung eingeräumten Möglichkeit einer bevorrechtigten Berücksichtigung geringer Stückzahlen von bis zu 100 Stück zum Erwerb angedienter Aktien der Gesellschaft je Aktionär macht die Gesellschaft Gebrauch. Der Wortlaut der entsprechenden Ad-hoc-Mitteilung vom 06.05.2021 kann im Internet unter

www.svb-ag.de

abgerufen werden. Der Aktienrückkauf wurde aufgrund der hohen Differenz zwischen Börsenkurs und Innerem Wert der SVB-Aktie zur Wertverdichtung beschlossen.

5. Angaben zum Angebotspreis

Der Angebotspreis für eine auf den Namen lautende Stückaktie der SVB AG beträgt 120,00 Euro.

Der Angebotspreis der SVB-Aktien berücksichtigt die in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 enthaltenen Vorgaben für die Kaufpreisfestsetzung. Beim öffentlichen Kaufangebot dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspannen je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der an den jeweils vorangehenden zehn Börsentagen (mit Umsätzen) zuletzt bezahlten Kurse der Aktie im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Der für die Bestimmung des Angebotspreises maßgebliche Zeitraum umfasst daher die Börsenhandelstage 20.04.2021 bis 05.05.2021. An diesen Tagen wurden im Xetra Handel der Frankfurter Wertpapierbörse nachfolgend aufgeführte zuletzt bezahlte Kurse gehandelt:

Datum Uhrzeit Umsatz Preis
May 05 17:27:40 67 116,00 €
May 04 17:10:04 24 113,00 €
Apr 30 17:29:45 13 113,00 €
Apr 29 14:27:54 82 113,00 €
Apr 28 17:23:48 70 110,00 €
Apr 26 14:27:02 50 110,00 €
Apr 23 09:23:59 169 107,00 €
Apr 22 10:11:54 85 107,00 €
Apr 21 15:53:59 25 104,00 €
Apr 20 15:17:56 64 106,00 €

Das sich hieraus ergebende arithmetische Mittel beträgt 109,90 Euro.

Der Angebotspreis für die SVB-Aktien in Höhe von 120,00 Euro enthält damit einen Zuschlag in Höhe von rund 9,2 % und bewegt sich somit innerhalb des in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 vorgegebenen Rahmens. Gegenüber dem Schlusskurs vom 05.05.2021 (116 Euro) beträgt der Zuschlag rund 3,4 %.

Die Gesellschaft behält sich vor, den Angebotspreis nach Maßgabe von Ziffer 2.3 der Angebotsunterlage zu ändern.

6. Situation der Aktionäre, die das Rückkaufangebot nicht annehmen

Der gegenwärtige Kurs der SVB-Aktie könnte dadurch beeinflusst sein, dass die Gesellschaft am 06.05.2021 ihre Entscheidung zur Abgabe dieses Rückkaufangebots mit einem Angebotspreis von 120,00 Euro je Aktie bekannt gegeben hat. Es ist ungewiss, ob sich der Kurs der SVB-Aktien nach Ablauf der Annahmefrist auch weiterhin auf dem derzeitigen Niveau halten und wie er sich entwickeln wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach Durchführung des Angebots und in Abhängigkeit von der Annahmequote das Angebot und die Nachfrage nach Aktien der SVB AG geringer sein werden als heute und somit die Handelsliquidität der Aktie der SVB AG sinken wird. Eine mögliche Einschränkung der Handelsliquidität könnte auch zu stärkeren Kursschwankungen als in der Vergangenheit führen. SVB-Aktien, die im Rahmen dieses Rückkaufangebots erworben werden, werden zu eigenen Aktien der Gesellschaft. Aus den eigenen Aktien der Gesellschaft stehen dieser keine Rechte, insbesondere keine Stimm- und Dividendenrechte, zu. Der mitgliedschaftliche Einfluss der SVB-Aktionäre, welche dieses Angebot nicht annehmen, nimmt damit entsprechend zu, und die Beteiligung jedes Aktionärs erhält im Verhältnis ein höheres Gewicht.

7. Entwicklung des Bestands an eigenen Aktien

Die SVB AG hält zum 06.05.2021 keine eigenen Aktien. Dies entspricht 0 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Nach erfolgreicher vollständiger Durchführung dieses Rückkaufangebots würde sich der von der SVB AG gehaltene Bestand an eigenen Aktien auf dann Stück 20.000 erhöhen. Dies entspräche ca. 2,87 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

8. Steuerlicher Hinweis

Den Aktionären wird empfohlen, vor Annahme dieses Angebots jeweils ausreichende steuerrechtliche Beratung einzuholen, bei der die individuellen steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen Aktionärs berücksichtigt werden.

9. Sonstige Veröffentlichungen

Die SVB AG wird das Ergebnis des durchgeführten Rückkaufangebots auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.svb-ag.de

sowie im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlichen, und zwar voraussichtlich zwei Bankarbeitstage vor Zahlung des Kaufpreises, also voraussichtlich am 31.05.2021.

Ergänzungen und Änderungen dieses Angebots werden in gleicher Weise veröffentlicht wie diese Angebotsunterlage.

Für den Fall der Überzeichnung des Angebots (vgl. Ziffer 3.5) wird die Gesellschaft außerdem – sobald wie möglich – die Zuteilungsquote, mit der die Annahmeerklärungen Berücksichtigung finden, veröffentlichen sowie ob und in welchem Umfang die Gesellschaft von der Möglichkeit der Angebotserhöhung Gebrauch macht.

Alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, nur auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.svb-ag.de

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieses Rückkaufangebot sowie die durch die Annahme dieses Rückkaufangebots zustande kommenden Aktienkauf- und -übereignungsverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen würden.

Ist ein SVB-Aktionär ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main als Sitz der Gesellschaft für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Angebots und der durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und -übereignungsverträge ergeben, vereinbart. Soweit zulässig gilt Gleiches gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss der durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und übereignungsverträge ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Frankfurt am Main, den 06.05.2021


Shareholder Value Beteiligungen AG

Der Vorstand

 

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