Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur Aktiengesellschaft

Bad Urach

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am

Samstag, den 26. Juni 2021, um 10:50 Uhr

in der Festhalle in

72574 Bad Urach, Neuffener Straße 6.

Der diesjährige Termin steht wieder ganz im Zeichen der Coronakrise. Wir haben deshalb wie im Vorjahr extra eine große Halle vorgesehen, in welcher die Hauptversammlung unter den Corona-Bedingungen (großer Abstand zwischen den einzelnen Teilnehmern sowie große, gut gelüftete Halle) abgehalten werden kann. Die Anreise kann mit der Ermstalbahn bis Haltestelle Bad Urach Bahnhof erfolgen. Von dort ist der Fußweg ca. 10 min.

Die Versammlung wird bewusst kurz gehalten, es gibt leider keinen Informationsvortrag. Um aufgrund von Corona besser planen zu können, bitten wir um Anmeldung für die Versammlung. Diese kann per E-Mail unter

post@erms-neckar-bahn.de

oder unter Telefonnummer +49 7125 407634 erfolgen. Außerdem kann es aber erforderlich werden, dass der Termin kurzfristig örtlich beziehungsweise zeitlich geändert wird. Auskunft erteilt die Geschäftsstelle am Vortag über Internet

www.erms-neckar-bahn.de

oder Telefon +49 7125 407634. Wir bitten jedenfalls Mund- und Nasenschutz (FFP2-Maske) vorzusehen und gegenseitig Abstand zu halten. Informieren Sie sich bitte vorab aktuell über die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Tagesordnung

1.)

Begrüßung

2.)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

3.)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2020 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von 75.264,30 Euro in „Gewinnrücklagen“ einzustellen.

4.)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen

5.)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

6.)

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 22 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, welche bei der Gesellschaft oder den sonst in der Einberufung zu bezeichnenden Stellen oder einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Dies ist bei Einlass in die Hauptversammlung nachzuweisen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Dies ist beim Einlass in die Hauptversammlung nachzuweisen.

Die Aktien können auch beim Einlass zur Hauptversammlung hinterlegt werden. Die Aktien können auch mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung per Einschreiben an die Geschäftsstelle (unter Beifügung von 10 Euro Bearbeitungskostenersatz) gesandt und mit einer Stimmübertragung an Frau Eva-Maria Rabuser versehen werden, welche dann gemäß erklärtem Abstimmungswillen und unter notarieller Aufsicht für den Einsender abstimmt.

Eine Fotokopie des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses kann auf der Website der Gesellschaft eingesehen oder gegen Übersendung von € 10,00 bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Die Internet-Adresse der Gesellschaft lautet:

www.erms-neckar-bahn.de

über welche die maßgeblichen Informationen abgerufen werden können.

Hinweis: Es werden keine Eintrittskarten ausgestellt, der Aktionär muss sich durch Vorlage einer Hinterlegungsbescheinigung seines Kreditinstitutes oder der Originalstücke (Aktien) bei der Hauptversammlung ausweisen. Der letzte Hinterlegungstag ist der 04. Juni 2021. Diese Bescheinigung ist vorab an die Gesellschaft unter der Fax-Nr. 07125 /​ 407636 zu senden. Die Hinterlegungsbescheinigung ist im Original mit Ausweis direkt zur Hauptversammlung mitzubringen.

 

Bad Urach, den 07. Mai 2021

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Dipl.-Ing. Martin E. Uhlig

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