Jungheinrich Aktiengesellschaft: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Jungheinrich Aktiengesellschaft

Hamburg

Wertpapier-Kenn-Nummer 621 990 /​ ISIN DE0006219900
Wertpapier-Kenn-Nummer 621 992 /​ ISIN DE0006219926
Wertpapier-Kenn-Nummer 621 993 /​ ISIN DE0006219934

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts)

Die ordentliche Hauptversammlung der Jungheinrich Aktiengesellschaft hat am 11. Mai 2021 beschlossen, den Vorstand bis zum 10. Mai 2026 zum Erwerb eigener Vorzugsaktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Vorzugsaktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 4.800.000,00 EUR (entspricht ca. 4,7 % des am 11. Mai 2021 bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft) beschränkt. Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 31. März 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 9 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechtes beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung). Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien können unter bestimmten Voraussetzungen unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die am 31. März 2021 im Bundesanzeiger erfolgte Bekanntmachung des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 9 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung verwiesen, den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Hamburg, im Mai 2021

Jungheinrich Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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