DATRON AG: Ordentliche Hauptversammlung

DATRON AG

Mühltal

WKN A0V9LA /​ ISIN DE000A0V9LA7

Ordentliche Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre der DATRON AG zu der

am 25. Juni 2021

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

mit Beginn um 10:00 Uhr MESZ

ein, die ausschließlich

als virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit
der physischen Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

abgehalten wird.

Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie hat der Vorstand gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, Seite 569ff in der seit dem 28. Februar 2021 gültigen Fassung durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 67, Seite 3328 ff., in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 48, Seite 2258 („COVID-19-Gesetz“) entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten und den Aktionären die Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation sowie Vollmachtserteilung zu ermöglichen. Die gesamte Hauptversammlung wird im Online-Service mit Bild und Ton übertragen.

A. Tagesordnung
Top 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2020 und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020
Zu diesem Tagesordnungspunkt findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG bereits am 26.04.2021 gebilligt hat. Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind im öffentlich verfügbaren Geschäftsbericht enthalten und über die Internetadresse
https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​
unter dem Punkt „Hauptversammlung“ zugänglich.
Top 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 in Höhe von € 1.543.304,36 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von € 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie für
das abgelaufene Geschäftsjahr 2020
198.897,45
b) Einstellung in die Gewinnrücklage 1.300.000,00
c) Gewinnvortrag 44.406,91
Bilanzgewinn 1.543.304,36
Beim angegebenen Gesamtbetrag für die Gewinnausschüttung sind die 3.977.949 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands am 24.03.2021 und des Aufsichtsrats am 26.04.2021 vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Für den Fall, dass sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung ändert, wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer unveränderten Dividende von € 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie den nicht auf dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns in den Gewinnvortrag einzustellen.
Top 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Top 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Top 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RWM GmbH + Co. KG, Breite Weg 38, 76547 Sinzheim bei Baden-Baden, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.
B.

Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung

Der Vorstand der Gesellschaft hat gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 und 2 COVID-19-Gesetz mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 6 S. 1 COVID-19-Gesetz entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Hierzu wird gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 COVID-19-Gesetz und § 118 Abs. 4 AktG die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgen. Die Bild- und Tonübertragung ist über einen Hyperlink zugänglich, der über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ abgerufen werden kann. Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Vorsitzenden des Vorstands und gegebenenfalls weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 64367 Mühltal, In den Gänsäckern 5, statt.

Eine physische Teilnahme für Aktionäre durch Erscheinen ist im Übrigen ausgeschlossen. Aktionäre, die sich an der Hauptversammlung virtuell beteiligen wollen, müssen sich zuvor anmelden (siehe nachfolgend unter Ziff. 2.). Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen Bevollmächtigten oder an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (siehe nachfolgend unter Ziff. 3., 4. und 5.).

1.

Adresse für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes, für Fragen, für Widersprüche, Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie für Anfragen gemäß § 125 AktG

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung und den Nachweis des Anteilsbesitzes an:

DATRON AG
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: datron-hv@gfei.de

Fragen der Aktionäre und Widersprüche gegen einen Beschluss der Hauptversammlung sowie Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung, Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ebenfalls an die genannte Adresse zu richten.

Mitteilungen an Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären und Aktionäre gemäß § 125 AktG können unter der genannten Adresse angefordert werden.

2.

Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2021 zugehen. Die Aktionäre haben ferner ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 04. Juni 2021 beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 18. Juni 2021 an die oben genannte Adresse zugehen.

Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, erhalten von der Gesellschaft eine Zugangskarte mit Zugangsdaten und Passwort per Post übersandt. Mit den Zugangsdaten und Passwort erhalten die Aktionäre am Tag der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ Zugriff auf die Bild- und Tonübertragung.

Falls die Zugangskarte auf dem Postweg verloren gehen sollte, können die Aktionäre sich unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer vollständigen Adresse und der Anzahl ihrer Aktien per E-Mail an die Adresse

datron-hv@gfei.de

wenden.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Hierzu steht ein zusammen mit der Zugangskarte versandtes Formular zur Verfügung. Das Formular für die Briefwahl kann auch über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ abgerufen werden.

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den unter Ziff. 2. genannten Voraussetzungen angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben. Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich der Briefwahlstimmen können bis spätestens 24. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax an die unter Ziff. 1. genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen. Anderweitig adressierte Stimmabgaben per Briefwahl werden nicht berücksichtigt.

Neben dieser Möglichkeit der Briefwahl per Post, E-Mail oder Telefax steht das HV-Portal unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ zur Verfügung, über das ebenfalls eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl (elektronische Briefwahl) möglich sein wird. Die elektronischen Briefwahlstimmen können im HV-Portal bis zu dem Zeitpunkt abgegeben werden, zu dem der Versammlungsleiter angekündigt hat, dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte zeitnah geschlossen werde.

Im HV-Portal ist der Widerruf von Briefwahlstimmen – auch der zuvor schriftlich eingereichten – bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung möglich.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

4.

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben (vgl. oben Ziff. 2), können ihre Rechte in der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen lassen; bevollmächtigen kann der Aktionär eine Person seiner Wahl, auch z. B. die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung. Es wird gebeten, der Gesellschaft den Namen des Aktionärs und des Bevollmächtigten sowie die in der Zugangskarte enthaltene Zugangsnummer mitzuteilen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gleichgestellte Person oder Institution (vgl. § 135 AktG) bevollmächtigt wird, dann muss die Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft und ggf. ihr Widerruf in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Etwa geltende Besonderheiten für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 AktG) bleiben unberührt und lassen es empfehlenswert erscheinen, dass sich Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer in diesem Fall rechtzeitig abstimmen.

Zusammen mit der Zugangskarte wird den Aktionären ein Formular zur Vollmachtserteilung an Dritte übersandt. Ein Formular zur Bevollmächtigung Dritter steht außerdem im Internet unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ zum Download bereit oder kann unter den vorstehend bei Ziff. 1. genannten Kontaktdaten bei der Gesellschaft angefordert werden. Die Gesellschaft bittet darum, dass Erklärungen über die Erteilung der Vollmacht, ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft und ggf. ihren Widerruf ebenfalls an die vorstehend bei Ziff. 1. genannten Kontaktdaten der Gesellschaft (Postanschrift, Fax oder E-Mail) gerichtet werden.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

5.

Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter

Für die Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben (vgl. oben Ziff.2.), besteht als weitere Alternative die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär oder Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens 24. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter den vorstehend bei Ziff. 1. genannten Kontaktdaten (Postanschrift, Fax oder E-Mail) in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Unter diesen Kontaktdaten kann von der Gesellschaft auch ein entsprechendes Formular angefordert werden (Postanschrift, Fax oder E-Mail), das außerdem im Internet unter zum Download

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ bereitsteht. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.

Neben der vorstehend beschriebenen Vollmachtserteilung per Post, E-Mail oder Telefax steht für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in diesem Jahr auch das HV-Portal unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Versammlungsleiter angekündigt hat, dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte zeitnah geschlossen werde.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind durch die Vollmachten nur zur Stimmrechtsausübung befugt, wenn und soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung zu einzelnen Gegenständen der Tagesordnung erteilt wurde.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Schließlich ist zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

6.

Hinweise zu Ergänzungsverlangen und Gegenanträgen

Ergänzungsverlangen müssen gemäß § 122 Abs. 2 AktG mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 31. Mai 2021, 24.00 Uhr, schriftlich an die vorstehend in Ziff. 1. genannten Kontaktdaten der Gesellschaft (Postanschrift) gerichtet werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126, 127 AktG sind in deutscher Sprache und ausschließlich an die vorstehend in Ziff. 1. genannten Kontaktdaten der Gesellschaft (Postanschrift, Fax oder E-Mail) zu richten.

Gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19 Gesetz gelten Anträge und/​oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Gegenanträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern, wobei Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern keiner Begründung bedürfen, müssen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 10. Juni 2021 (24.00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingehen. Sie werden im Internet unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im Internet unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ veröffentlicht.

Anderweitig adressierte Anträge oder verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft insbesondere absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Prüfer) enthalten.

7.

Hinweise zur Beantwortung von Fragen der Aktionäre

Gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären, die sich fristgerecht angemeldet haben, ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Fragen sind gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 S. 2 COVID-19 Gesetz bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, also bis zum 24. Juni 2021, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail einzureichen. Nach dem 24. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), und auch während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die rechtzeitig gestellten Fragen beantwortet.

8.

Hinweise zu Widersprüchen

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Covid-19-Gesetzes kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 25. Juni 2021 unter Angabe der Zugangsnummer im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

datron-hv@gfei.de

erklärt werden.

9.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Zugangskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die DATRON AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Der Dienstleister der Gesellschaft, welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurde, erhält von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

IR@datron.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

DATRON AG
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0) 511 47402319
E-Mail: datron-hv@gfei.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

10.

Informationen und Unterlagen auf der Internetseite der DATRON AG

Folgende Informationen und Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.datron.de/​investor_​relations/​

unter dem Punkt „Hauptversammlung“ zugänglich:

Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung.

Der festgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020.

Die Formulare für die Stimmabgabe durch Briefwahl, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter sowie für die Vollmachtserteilung an Dritte.

 

Mühltal-Traisa, im Mai 2021

DATRON AG

Der Vorstand

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