TEAMPLAN HOLDING Unternehmensverwaltung AG
Erftstadt
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 29. Juni 2021 um 15:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung wird auf Beschluss des Vorstandes vom 18. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates als Videokonferenz durchgeführt. Entsprechende Zugangsdaten werden Ihnen nach Anmeldung zugesandt.
Tagesordnung
1. |
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Holzdamm 8, 50374 Erftstadt, eingesehen werden. |
||||||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 4.672.701,64 € wie folgt zu verteilen: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 4,50 € je dividendenberechtigter Aktie und Vortrag des Restbetrages auf neue Rechnung. |
||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten. |
||||||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum zu entlasten. |
||||||
5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG Dr. Harzem & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen. |
||||||
6. |
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrats Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2021 enden die Amtszeiten sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat schlägt gemäß § 124 Abs. 3 AktG vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG und § 101 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
||||||
7. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Den Aufsichtsratsmitgliedern wird für ihre Tätigkeit in dem Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung in Höhe von 9.500,00 € für den Aufsichtsratsvorsitzenden, in Höhe von 8.000,00 € für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und in Höhe von 7.000,00 € für das weitere Aufsichtsratsmitglied, jeweils zuzüglich nachgewiesener Auslagen und zuzüglich ausgewiesener Umsatzsteuer, gewährt. Die Vergütung entfällt zu 60% auf den bisherigen Aufsichtsrat und zu 40% auf den neu gewählten Aufsichtsrat. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung erfolgt bei der Gesellschaft schriftlich oder per Telefax (02235/402-101). Zwischen dem Tag der Anmeldung und dem Tag der Hauptversammlung müssen sechs Tage frei bleiben, die Anmeldung muss also bis zum 22. Juni 2021 bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht gilt die schriftliche Form.
Erftstadt, den 20. Mai 2021
Der Vorstand