Westag & Getalit Aktiengesellschaf: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, Bezugsrechtsausschluss, Einziehung

Westag & Getalit Aktiengesellschaft

Rheda-Wiedenbrück

ISIN DE0007775207 und DE0007775231
WKN 777 520 und 777 523

Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG –
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien,
Bezugsrechtsausschluss, Einziehung

Die ordentliche Hauptversammlung der Westag & Getalit AG hat am 20. Mai 2021 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 19 Mai 2026 eigene Stamm- und/​oder Vorzugsaktien der Gesellschaft bis zu zehn vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 1. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung) der Tagesordnung.

Ferner hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verschiedenen Zwecken zu verwenden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 1. April 2021 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung unter Punkt 8 der Tagesordnung enthalten.

 

Rheda-Wiedenbrück, im Mai 2021

Westag & Getalit Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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