Blockchain Infrastructure Group AG: Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Blockchain Infrastructure Group AG

Rosengarten

WKN 358012

Nachstehende Bezugsaufforderung richtet sich ausschließlich an die Aktionäre und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Die außerordentliche Hauptversammlung der Blockchain Infrastructure Group AG (nachfolgend: „Gesellschaft“) vom 12.05.2021 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 350.000,– Euro um bis zu 6.000.000,– Euro auf bis zu 6.350.000,– Euro durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlagen zum Bezugspreis von € 1,00 je Stückaktie erhöht.

Die neuen Aktien werden zum Betrag von € 1,00 pro Stückaktie ausgegeben. Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:17 zum Bezug angeboten.

Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2021 gewinnberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist, Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

Zur Vermeidung des Ausschlusses des gesetzlichen Bezugsrechtes fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit

vom 01.06.2021 bis 14.06.2021

bei der Gesellschaft auszuüben.

Zur Wahrung der Frist ist der Zugang des unterschriebenen Zeichnungsscheins in zweifacher Ausfertigung bei der Gesellschaft unter der Adresse erforderlich:

Blockchain Infrastructure Group
Gormannstraße 22
10119 Berlin

Eine Übersendung per Telefax oder per E-Mail ist nicht ausreichend.

Der Zeichnungsschein steht unter folgendem Link zum Download bereit:

https:/​/​ www.blockchaininfgroup.com.

Ein Zeichnungsschein kann nach entsprechender Anforderung auch per Post angefordert werden.

Wir bitten die Aktionäre, den Zeichnungsschein kurzfristig auszufüllen und in zweifacher Ausfertigung bis zum 14.06.2021 (Posteingang) an die Blockchain Infrastructure Group AG zurückzusenden.

Während der Zeichnungsfrist kann ein Aktionär das Bezugsrecht oder Teile davon mit vorheriger Zustimmung des Vorstandes auf einen anderen bestehenden Aktionär übertragen. Falls ein Aktionär eine entsprechende Übertragung seiner Bezugsrechte oder von Teilen seiner Bezugsrechte oder die Zeichnung zusätzlicher neuer Aktien über sein Bezugsrecht hinaus wünscht, bittet die Gesellschaft umgehend um entsprechende schriftliche Mitteilung bis zum 08.06.2021.

Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.

 

Frankfurt am Main, im Juni 2021

Blockchain Infrastructure Group AG

Der Vorstand

 

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