SMA Solar Technology AG: Ermächtigung zum Erwerb, zur Verwendung und zur Einziehung eigener Aktien

SMA Solar Technology AG

Niestetal

– Wertpapier-Kenn-Nummer A0D J6J –
– ISIN DE000A0DJ6J9 –

Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Der Vorstand der SMA Solar Technology AG teilt gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG mit:

Ermächtigung zum Erwerb, zur Verwendung und zur Einziehung eigener Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG hat am 01. Juni 2021 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 30. Mai 2026 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des bei Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Ein eventuelles Andienungsrecht kann dabei unter in der Ermächtigung näher bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können unter anderem zur Veräußerung verwendet werden. Die Veräußerung kann unter in der Ermächtigung näher bestimmten Bedingungen unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgen. Die aufgrund einer solchen Ermächtigung erworbenen Aktien können eingezogen werden, wobei die Einziehung auch im Wege der Kapitalherabsetzung erfolgen kann.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat, die am 20. April 2021 im Bundesanzeiger unter Punkt 11 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG bekannt gemacht worden sind, verwiesen.

 

Niestetal, den 02. Juni 2021

SMA Solar Technology AG

Der Vorstand

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