Akarion AG
München
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, den 25. Juni 2021, 10.00 Uhr,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
und zwar in den Räumen der Kanzlei
ARQIS Rechtsanwälte, Prinzregentenplatz 7, 81675 München,
ein.
Die Hauptversammlung wird als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
abgehalten.
Tagesordnung
TOP 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat am 28. Mai 2021 festgestellten Jahresabschlusses der AKARION AG für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr nebst Lagebericht sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen liegen vom Tage der Einladung an in den Räumen der Gesellschaft aus und werden auf Anforderung den Aktionären zugesandt und werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Einer Beschlussfassung bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. |
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TOP 2. |
Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 28. Mai 2021 beschlossen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Versammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird und dass die Aktionäre ihre Stimmen in der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation abgeben können. Die Hauptversammlung findet ausschließlich in Anwesenheit des Vorstandes und des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einer mit der Protokollführung der Hauptversammlung betrauten Person und des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Kanzlei ARQIS Rechtsanwälte in 81675 München, Prinzregentenplatz 7, statt.
Die Abhaltung der Jahreshauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung gemäß dem COVMG führt zu Änderungen in den Verfahren der Hauptversammlung sowie in den Rechten der Aktionäre.
Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, Aktionäre. haben nach näherer Maßgabe des Nachstehenden die Möglichkeit, ihr Stimmrecht per elektronischer Kommunikation auszuüben (elektronische Teilnahme) sowie Stimmrechtsvollmachten zu erteilen. Nach näherer Maßgabe des Nachstehenden haben Aktionäre das Recht, im Vorfeld der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen, und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können im Wege der elektronischen Kommunikation gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch einlegen.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
Alle Aktionäre der Gesellschaft, unabhängig von ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung, können die gesamte Hauptversammlung am 25. Juni 2021 ab 10.00 Uhr über TEAMS verfolgen. Einwahldaten zur Zoom-Konferenz werden bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung per E-Mail mitgeteilt.
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Teilnahme sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 15. Juni 2021 im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung elektronisch teilnehmen wollen, werden gebeten, sich spätestens bis Donnerstag, den 17. Juni 2021, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse
Akarion AG
Herrn Christoph Kröger
c/o ARQIS Rechtsanwälte,
Prinzregentenplatz 7
81675 München
E-Mail: Christoph.Kroeger@akarion.com
anzumelden. Bitte die Anmeldung bevorzugt per E-Mail versenden. Eine Anmeldepflicht besteht nicht.
Stimmabgabe durch elektronische Teilnahme
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht während der Bild- und Tonübertragung durch (auch elektronisch artikuliertes) Handzeichen und Wortbeiträge ausüben (elektronische Teilnahme). Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist nicht möglich.
Bevollmächtigung / Stimmrechtsvertretung
Gemäß § 17 Abs. 5 der Satzung kann sich ein Aktionär auf der Jahreshauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, der eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllt, vertreten lassen. Auch in diesen Fällen ist die Teilnahme an der Versammlung nur online und die Ausübung des Stimmrechts nur im Wege der elektronischen Teilnahme möglich und es wird um eine rechtzeitige Anmeldung (siehe oben) gebeten. Die Bevollmächtigung muss schriftlich, mindestens aber per E-Mail erfolgen.
Die Vollmacht kann auch an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Herrn Anselm Graf erteilt werden, der an der Hauptversammlung vor Ort teilnimmt. In diesem Fall ist die beigefügte Stimmrechts-Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben an
Akarion AG
Herrn Christoph Kröger
c/o ARQIS Rechtsanwälte
Prinzregentenplatz 7
81675 München
E-Mail: Christoph.Kroeger@akarion.com
zu senden. Die Vollmacht für den Stimmrechtsvertreter muss spätestens bis Dienstag, den 22. Juni 2021, 24:00 Uhr, unter der obigen Adresse postalisch oder per E-Mail zugegangen sein.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gemäß § 1 Abs. 2 COVMG hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird und dass die Aktionäre ihre Stimmen in der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation abgeben.
Die Aktionäre haben das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkten und zur Geschäftsordnung im Wege der elektronischen Teilnahme zu stellen. Zusätzlich haben die Aktionäre nach §§ 126 und 127 AktG die Möglichkeit, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der Hauptversammlung einzureichen. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert ist
Die Gesellschaft wird entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung, die jedoch für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, über Microsoft TEAMS zugänglich machen, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis Donnerstag, den 10. Juni 2021, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingehen
Akarion AG
Herrn Christoph Kröger
c/o ARQIS Rechtsanwälte,
Prinzregentenplatz 7
81675 München
E-Mail: Christoph.Kroeger@akarion.com
und die übrigen Voraussetzungen nach § 126 AktG und § 127 AktG erfüllt sind.
Entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 COVMG auf der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt.
Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 COVMG haben die Aktionäre das Recht, Fragen im Wege elektronischer Kommunikation zu stellen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, dass die Fragen mindestens einen Tag vor der Versammlung (den Tag der Versammlung und der Frageeinreichung nicht mitgerechnet) auf elektronischem Wege eingereicht werden müssen.
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis Mittwoch, den 23 Juni 2021, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an die E-Mail-Adresse
viljem.pitako@akarion.com
übermitteln. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch elektronische Teilnahme oder durch Erteilung einer Vollmacht ausgeübt haben, erhalten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVMG die Möglichkeit, gegen Beschlüsse der Jahreshauptversammlung Widerspruch zu erklären.
Entsprechende Erklärungen sind der Gesellschaft über die E-Mail-Adresse
Christoph.Kroeger@akarion.com
zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
München, den 1. Juni 2021
Vorstand der Akarion AG:
Christoph Kröger Markus Costabiei