Cherry AG: Bekanntmachung über Mitteilungen nach § 20 AktG

Cherry AG

München

Bekanntmachung über Mitteilungen nach § 20 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 16 Abs. 4
AktG

Die Argand Partners Fund GP, LP hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Cherry TopCo S.à r.l. als dem unmittelbaren Anteilsinhaber gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft zuzurechnen sind.

 

München, den 7. Juni 2021

Cherry AG

Der Vorstand

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