Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide: Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen / Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide

Frankfurt am Main

ISIN DE 0005773303

Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WpHG
und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen

Die ordentliche Hauptversammlung der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide hat am 1. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2026 auf den Inhaber und/​oder Namen lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (nachstehend gemeinsam die „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 800.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern beziehungsweise Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechte (auch mit Wandlungs- bzw. Optionspflicht) auf bis zu 12.020.931 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 120.209.310,00 nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren.

Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen können den Aktionären auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten werden; sie werden dann von Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen (Finanzinstitut) oder einem Konsortium solcher Kredit- oder Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in den im Beschluss bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Beschluss wird bei dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main (HRB 7042) hinterlegt.

Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung

Zugleich hat die Hauptversammlung am 1. Juni 2021 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 120.209.310,00 durch Ausgabe von bis zu 12.020.931 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 22. April 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Tagesordnungspunktes 7 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital) und in § 4 der Satzung einen neuen Absatz 5 einzufügen. Das Bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination sämtlicher dieser Instrumente, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden. Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 22. April 2021 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Frankfurt am Main, im Juni 2021

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.