Instone Real Estate Group AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Instone Real Estate Group AG

Essen

Wertpapier-Kennnummer: A2NBX8
ISIN: DE000A2NBX80

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG hat am 9. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 8 (3) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.698.333,00 durch Ausgabe von bis zu 4.698.333 neuen auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2021“) und § 7 der Satzung der Gesellschaft entsprechend neuzufassen. Zugleich wurde das Bedingte Kapital 2019 aufgehoben.

Das Bedingte Kapital 2021 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“), die gemäß der ebenfalls von der Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG am 9. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 8 (2) beschlossenen Ermächtigung von der Gesellschaft, von ihr abhängigen Unternehmen oder von im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung auszuschließen.

Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus den Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus den Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht eigene Aktien oder neue Aktien aus einem genehmigten Kapital der Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien entspricht dabei dem nach Maßgabe der von der Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG am 9. Juni 2021 zu Tagesordnungspunkt 8 (2) beschlossenen Ermächtigung jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der vollständige Wortlaut der vorstehend beschriebenen Hauptversammlungsbeschlüsse ergibt sich aus der im Bundesanzeiger am 29. April 2021 veröffentlichten Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG unter Tagesordnungspunkt 8. Die entsprechenden Beschlussvorschläge wurden durch die Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG am 9. Juni 2021 ohne Änderungen beschlossen.

Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Instone Real Estate Group AG vom 9. Juni 2021 zu Tagesordnungspunkt 8 (2) über die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen wird unverzüglich beim Handelsregister des Amtsgerichts Essen (HRB 29362) hinterlegt.

 

Essen, im Juni 2021

Instone Real Estate Group AG

Der Vorstand

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