Deutsche EuroShop AG: Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, bedingte Erhöhung des Kapitals und entsprechende Satzungsänderung (Bedingtes Kapital 2021))

Deutsche EuroShop AG

Hamburg

WKN: 748 020 /​ ISIN: DE 000 748 020 4

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, bedingte Erhöhung des Kapitals und entsprechende Satzungsänderung (Bedingtes Kapital 2021))

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juni 2021 hat den Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 9 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2026 einmalig oder mehrmals verzinsliche und auf den Inhaber und/​oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 200 Mio. € mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren gegen Barleistung oder Sacheinlagen zu begeben und den Inhabern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Stückaktien der Gesellschaft in einer Gesamtzahl von bis zu 10.000.000 Stück nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen („Anleihebedingungen“) zu gewähren.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Wandelschuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Deutsche EuroShop AG zum Bezug anzubieten. Werden die Wandelschuldverschreibungen von einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Deutsche EuroShop AG ausgegeben, hat die Deutsche EuroShop AG die Gewährung des Bezugsrechts für die Aktionäre der Deutsche EuroShop AG nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen.

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das vorgenannte gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungsrechten auf bis zu 10.000.000 Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses unter Tagesordnungspunkt 9 der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juni 2021 ganz oder teilweise auszuschließen.

Zur Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Wandlungspflichten an die Inhaber der aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 18. Juni 2021 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen wurde ein neues Bedingtes Kapital 2021 geschaffen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 10.000.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 10.000.000 auf den Namen lautenden neuen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021).

Die Niederschrift der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juni 2021 mit der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, wird beim Handelsregister des Amtsgericht Hamburg, Registernummer: HRB 91799, hinterlegt.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juni 2021, die am 6. Mai 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, zu entnehmen.

 

Hamburg, im Juni 2021

Deutsche EuroShop AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.