w2ha AG: Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

w2ha AG

Hamburg

Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Hiermit machen wir gemäß § 20 Abs. 6 AktG bekannt, dass

Die HETAVEST GmbH, mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 168502, der w2ha AG gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mittgeteilt hat, dass ihr seit dem 22. April 2021 mehr als der vierte Teil der Aktien der w2ha AG gehört und sie seit dem 18. Mai 2021 nicht mehr über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der w2ha AG verfügt. Rein vorsorglich teilte die HETAVEST GmbH der w2ha AG gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mit, dass sie vom 5. Mai 2021 bis zum Ablauf des 17. Mai 2021 unmittelbar über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der w2ha AG verfügte, § 20 Abs. 4 AktG.

Die Anschütz GmbH, mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 168584, der w2ha AG gemäß § 20 Abs. 5 AktG mittgeteilt hat, dass ihr seit dem 27. April 2021 mehr als der vierte Teil der Aktien der w2ha AG gehört und sie seit dem 15. Juni 2021 nicht mehr über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der w2ha AG verfügt. Rein vorsorglich teilte die Anschütz GmbH der w2ha AG gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mit, dass sie vom 18. Mai 2021 bis zum Ablauf des 14. Juni 2021 unmittelbar über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der w2ha AG verfügte, § 20 Abs. 4 AktG.

Herr André Henkel, wohnhaft in Hamburg, der w2ha AG gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt hat, dass ihm seit dem 18. Mai 2021 nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien der w2ha AG gehört und er seit dem 18. Mai 2021 nicht mehr über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der w2ha AG verfügt. Rein vorsorglich teilte Herr André Henkel der w2ha AG gemäß § 20 Abs. 1 AktG mit, dass ihm vom 5. Mai 2021 bis zum Ablauf des 17. Mai 2021 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der w2ha AG gehörte und er vom 5. Mai 2021 bis zum Ablauf des 17. Mai 2021 mittelbar über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der w2ha AG verfügte, § 20 Abs. 4 AktG. Die Mitteilungen beruhen auf der alleinigen Gesellschafterstellung von Herrn André Henkel an der HETAVEST GmbH, deren unmittelbare Beteiligung an der w2ha AG dem Herrn André Henkel gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 AktG zuzurechnen ist.

Herr Stefan Anschütz, wohnhaft in Hamburg, der w2ha AG gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt hat, dass ihm seit dem 15. Juni 2021 nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien der w2ha AG gehört und er seit dem 15. Juni 2021 nicht mehr über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der w2ha AG verfügt. Rein vorsorglich teilte Herr Stefan Anschütz der w2ha AG gemäß § 20 Abs. 1 AktG mit, dass ihm vom 18. Mai 2021 bis zum Ablauf des 14. Juni 2021 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der w2ha AG gehörte und er vom 18. Mai 2021 bis zum Ablauf des 14. Juni 2021 mittelbar über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der w2ha AG verfügte, § 20 Abs. 4 AktG. Die Mitteilungen beruhen auf der alleinigen Gesellschafterstellung von Herrn Stefan Anschütz an der Anschütz GmbH, deren unmittelbare Beteiligung an der w2ha AG dem Herrn Stefan Anschütz gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 AktG zuzurechnen ist.

 

Hamburg, 16. Juni 2021

Vorstand

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