TDK Electronics AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

TDK Electronics AG

München

BEKANNTMACHUNG

gemäß § 20 Abs. 6 AktG
über eine Beteiligung
an der TDK Electronics AG
mit Sitz in München
und eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts München (HRB 127250)
(„Gesellschaft“)

Hiermit zeigen wir im Hinblick auf § 20 Absatz 6 AktG an, dass die TDK-Micronas GmbH mit Sitz in Freiburg, Deutschland, uns mitgeteilt hat, dass ihr 45,36% der Aktien an der Gesellschaft gehören. Die TDK Germany GmbH, Düsseldorf, Deutschland, ist nicht mehr Aktionärin der Gesellschaft. Die TDK-Micronas GmbH hält damit mehr als den vierten Teil der Aktien an der Gesellschaft.

 

München, 15. Juni 2021

TDK Electronics AG

Der Vorstand

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