Akribie nobel Aktiengesellschaft: Ankündigung einer Verschmelzung

Akribie nobel Aktiengesellschaft

Rüsselsheim

Ankündigung einer Verschmelzung

Die defactojur Gesellschaft für juristische Fort- und Weiterbildung mbH mit Sitz in Rüsselsheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 95217, als übertragende Gesellschaft, soll auf die Akribie nobel Aktiengesellschaft mit Sitz in Rüsselsheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 87373, als übernehmende Gesellschaft, verschmolzen werden.

Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1 UmwG erfolgen.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der defactojur Gesellschaft für juristische Fort- und Weiterbildung mbH und der Akribie nobel Aktiengesellschaft wurde am 08.07.2021 beurkundet. Der Verschmelzungsvertrag wird zum Handelsregister des Sitzes der defactojur Gesellschaft für juristische Fort- und Weiterbildung mbH und der Akribie nobel Aktiengesellschaft eingereicht. Einzelheiten der Verschmelzung sind im Verschmelzungsvertrag geregelt.

Die Akribie nobel Aktiengesellschaft hält unmittelbar 100 % des Grundkapitals der defactojur Gesellschaft für juristische Fort- und Weiterbildung mbH. Einer Zustimmung der Hauptversammlung der Akribie nobel Aktiengesellschaft zu diesem Verschmelzungsvertrag bedarf es daher gemäß § 62 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 UmwG nur dann, wenn Aktionäre der Akribie nobel Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals der Akribie nobel Aktiengesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein solches Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an die Gesellschaft zu richten.

Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG ist auch eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung der defactojur Gesellschaft für juristische Fort- und Weiterbildung mbH zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich da sich das gesamte Stammkapital der übertragenden Kapitalgesellschaft in der Hand einer übernehmenden Aktiengesellschaft befindet.

Zur Information der Aktionäre der Akribie nobel Aktiengesellschaft sind vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an alle erforderlichen Unterlagen in den Geschäftsräumen der Akribie nobel Aktiengesellschaft ausgelegt. Unter anderem:

1.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der defactojur Gesellschaft für juristische Fort- und Weiterbildung mbH als übertragender Gesellschaft und der Akribie nobel Aktiengesellschaft als übernehmender Gesellschaft vom 08.07.2021.

2.

Die Jahresabschlüsse der defactojur Gesellschaft für juristische Fort- und Weiterbildung mbH für die Geschäftsjahre 2020, 2019 und 2018.

3.

Die Jahresabschlüsse der Akribie nobel Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2020, 2019 und 2018.

Die Aktionäre der Akribie nobel Aktiengesellschaft haben auf Antrag das Recht eine Abschrift dieser Unterlagen zu erhalten (§62 Abs. 3 Satz 6 UmwG).

Auf die Aufstellung eines Verschmelzungsberichts wird gem. §8 Abs. 3 UmwG verzichtet. Ebenso entfällt die Prüfung der Verschmelzung (§9 Abs. 2 UmwG).

 

Rüsselsheim, 8.7.2021

Dr. Felix Christopher Riek
Vorstand

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