BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel
München
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
Frau Fadhila Hussain Rais hat uns am 21. Juni 2021 gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl gemäß § 20 Abs. 1 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien als auch gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung der Aktien an der BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel gehört.
Ihr sind dabei gemäß § 20 Abs. 1 S. 2 AktG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 AktG die von den von ihr abhängigen Gesellschaften ASI Nature Holding AG, Luzern, Schweiz, ASI Specialties Inc., Tortola, British Virgin Islands und der AWV GmbH, München, gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen.
München, im Juli 2021
Der Vorstand
der BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel
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