Value-Holdings International AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Value-Holdings International AG

Gersthofen

ISIN DE0007563629

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 31. August 2021, um 10:30 Uhr

im Saal des Wirtshaus Strasser (1. Etage),
Augsburger Str. 1, 86368 Gersthofen

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Value-Holdings International AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.222.550,45 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,09 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt eines Betrages von EUR 390.926,34;

b)

Vortrag eines Betrages in Höhe von EUR 831.624,11 auf neue Rechnung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2021 für Barkapitalerhöhungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie über entsprechende Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.08.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 434.362,00 (in Worten: Euro vierhundertvierunddreißigtausenddreihundertzweiundsechzig) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021) und den Ausgabepreis festzulegen. Ausgegeben werden dürfen jeweils nur Stammaktien.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig, wenn der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis der Aktien der Value-Holdings International AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt insbesondere mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut gezeichnet und übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.

§ 5 Absatz 6 der Satzung der Value-Holdings International AG wird wie folgt hinzugefügt:

„6. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.08.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 434.362,00 (in Worten: Euro vierhundertvierunddreißigtausenddreihundertzweiundsechzig) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021) und den Ausgabepreis festzulegen. Ausgegeben werden dürfen jeweils nur Stammaktien.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig, wenn der Ausgabepreis der neuen Stückaktien den Börsenpreis der Aktien der Value-Holdings International AG nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt insbesondere mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut gezeichnet und übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.“

Gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2 und 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet der Vorstand zu Punkt 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung folgenden Bericht:

Der Vorstand soll in den Fällen der Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2 und 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats hinsichtlich eines Erhöhungsbetrages, der weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals übersteigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, Marktchancen in ihren verschiedenen Geschäftsfeldern schnell und flexibel zu nutzen und einen dafür bestehenden Kapitalbedarf gegebenenfalls auch sehr kurzfristig zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht dabei der Verwaltung nicht nur ein zeitnäheres Agieren, sondern auch eine Platzierung der Aktien zu einem börsenkursnahen Preis. Dies führt im Vergleich zu Bezugsrechtsemissionen zu höheren Emissionserlösen. Zusätzlich kann mit einer derartigen Platzierung die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen verbunden werden. Der Ausgabebetrag der Aktien wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt.

6.

Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft nach Augsburg zu verlegen:

§ 1 Absatz 2 der Satzung soll lauten:

„Sitz der Gesellschaft ist Augsburg.“

Um die Satzung der aktuellen Gesetzeslage anzupassen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat zudem vor, die Satzung in § 14 Abs. 2 Satz 1 zu ändern, wonach der Anteilsbesitz durch einen Nachweis des Letztintermediärs statt des depotführenden Instituts nachzuweisen ist.

§ 14 Abs. 2 Satz 1 der Satzung soll lauten:

„Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Letztintermediärs über den Anteilsbesitz nachzuweisen.“

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 24. August 2021 (Anmeldetag) anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Nachweis dient ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 10. August 2021 beziehen und der Gesellschaft in Textform unter folgender Adresse bis spätestens 24. August 2021 zugehen:

Value-Holdings International AG
c/​o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Straße 76
28195 Bremen, Deutschland
Fax-Nr. +49 (0)421 897604-44
E-Mail: hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer diesen Nachweis erbracht hat.

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sind an folgende Adresse zu richten: Value-Holdings International AG, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter der Adresse:

www.value-holdings.de

veröffentlicht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Personenbezogene Daten werden für die im Aktiengesetz vorgeschriebene Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation mit den Aktionären sowie zur Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten für die damit in Zusammenhang stehenden Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz sind unter

www.value-holdings.de/​datenschutz

abrufbar. Die Value-Holdings International AG sendet diese Informationen auf Anforderung auch in gedruckter Form zu (Value-Holdings International AG, Donauwörther Str. 3, 86368 Gersthofen, Fax: +49 821 57 45 75, r.koenen@value-holdings.de).

Hygiene und Infektionsschutzkonzept

Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung der für den Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung maßgeblichen behördlichen Vorgaben und Anordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz, insbesondere gemäß der CoronaSchVO des Freistaats Bayern, erforderlich. Vor diesem Hintergrund wird die Hauptversammlung unter Anwendung eines strikten Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes durchgeführt. Dazu gehören unter anderem folgende Maßnahmen:

Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Gästekarten werden nicht ausgestellt.

Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen bzw. innerhalb der vergangenen 14 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung mit einer positiv auf COVID-19 getesteten Person Kontakt gehabt haben, so erwägen Sie bitte, nicht an der Hauptversammlung teilzunehmen. Ihr Recht auf Stimmrechtsübertragung bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.

Falls Sie sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung entschieden haben, bringen Sie bitte einen Impfausweis zum Nachweis Ihrer vollständigen Impfung, einen Nachweise über eine überstandene Covid-19 Erkrankung (nicht älter als 6 Monate) oder einen negativen Corona-Testnachweis (Covid-19-Antigentest, nicht älter als 24 Stunden) mit. Nach aktueller Rechtslage ist bei einer Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg zum Zeitpunkt der Hauptversammlung von mehr als 50 von jedem Teilnehmer der Hauptversammlung ein negativer Corona-Testnachweis zwingend erforderlich. Eine Testmöglichkeit besteht z.B. im nahegelegenen Testzentrum des Landkreises Augsburg, in Gersthofen, Stadtteil Hirblingen.

Wir sind nach den aktuellen Coronaschutzverordnungen verpflichtet, eine Dokumentation über die anwesenden Personen zu führen. Wir werden Sie deshalb vor Einlass zur Hauptversammlung bitten, ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer) anzugeben. Wir werden zudem den Zeitraum des Aufenthalts erfassen.

Am Veranstaltungsort ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen und ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

Wir gehen aktuell davon aus, dass wir Ihnen während der gesamten Versammlungsdauer aufgrund der Infektionslage keine Speisen anbieten können. Wir werden Ihnen aber, falls zulässig, an ihrem Platz ein kaltes, abgefülltes Getränk anbieten.

In Abhängigkeit von weiteren gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen behalten wir uns vor, weitere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen. Dies kann im Extremfall eine kurzfristige Absage der Hauptversammlung einschließen. Aktuelle Informationen können auf der Internetseite des Freistaats Bayern abgerufen werden:

https:/​/​www.stmgp.bayern.de/​coronavirus/​

 

Gersthofen, im Juli 2021

Value-Holdings International AG

Der Vorstand

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