Südzucker AG: Erweiterung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts

Südzucker AG

Mannheim

Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG –
Erweiterung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der Südzucker AG vom 15. Juli 2021 hat die – von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. Juli 2019 beschlossene – Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dahingebend erweitert, dass die eigenen Aktien auch für die Bedienung des leistungsbezogenen Aktienprogramms (Share Performance Plan) im Rahmen des neuen Vergütungssystems für den Vorstand verwendet werden können.

Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist unter Tagesordnungspunkt 8 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juli 2021 angegeben, die am 28. Mai 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

 

Mannheim, im Juli 2021

Südzucker AG

Der Vorstand

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