co.don Aktiengesellschaft: Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von einer eigenen Aktie nach § 237 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und Abs. 5 AktG und über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG

co.don Aktiengesellschaft

Teltow

ISIN DE000A1K0227 /​ WKN A1K022
ISIN DE000A289BE9 /​ WKN A289BE

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von einer
eigenen Aktie nach § 237 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und Abs. 5 AktG und über eine vereinfachte
Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG

Am 12.05.2021 hat die außerordentliche Hauptversammlung der co.don Aktiengesellschaft
(„co.don“) beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft von 43.729.133,00 EUR,
eingeteilt in 43.729.133 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, im
Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und Abs. 5 AktG
um 1,00 EUR auf 43.729.132,00 EUR, eingeteilt in 43.729.132 auf den Inhaber lautende
Stückaktien ohne Nennbetrag, herabgesetzt wird. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung
von einer Stückaktie, die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung
gestellt wird.

Ferner hat die Hauptversammlung der co.don am 12.05.2021 beschlossen, das Grundkapital
der Gesellschaft von EUR 43.729.132,00 um EUR 21.864.566,00 auf EUR 21.864.566,00,
eingeteilt in 21.864.566 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabzusetzen. Die
Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung
(§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 2:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils
zwei auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie
zusammengelegt werden.

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2021 hinsichtlich der Kapitalherabsetzungen
wurde am 13.07.2021 und 10.08.2021 in das Handelsregister eingetragen; seitdem ist
das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 21.864.566,00 herabgesetzt. Die Satzung
wurde entsprechend geändert.

Am 20.08.2021 abends werden die 43.729.132 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden
Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 2:1 zusammengelegt.
Für je zwei alte Aktien (ISIN DE000A1K0227 und ISIN DE000A289BE9) erhalten die Aktionäre
je eine neue konvertierte Aktie (ISIN DE000A3E5C08 und ISIN DE000A3E5C16) mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses
Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: ISIN DE000A3E5CK1) ergeben, werden sich die depotführenden
Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger
Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A3E5CK1 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken
werden gebeten, etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht
im Zusammenlegungsverhältnis von 2:1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst
untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung,
der Baader Bank Aktiengesellschaft, Unterschleißheim, mit anderen Spitzen zusammenzulegen.
Verbleibende Aktienspitzen werden durch Clearstream Banking nach dem 02.09.2021 ausgebucht.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Das herabgesetzte Grundkapital wird entsprechend der bisherigen Verbriefung in Globalurkunden
verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind.
Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der co.don Aktiengesellschaft
bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

Die derzeit unter der ISIN DE000A1K0227 und der ISIN DE000A289BE9 girosammelverwahrten
Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A3E5C08 bzw. ISIN DE000A3E5C16
für „konvertierte“ Aktien.

 

co.don Aktiengesellschaft

 

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