Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- Störmthal: Einberufung der 29. Jahreshauptversammlung

Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- Störmthal

Markkleeberg

Einberufung der 29. Jahreshauptversammlung
der Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau-Störmthal

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am 28.09.2021 findet um 16,00 Uhr unsere 29. ordentliche Jahreshauptversammlung in
dem Saal des Wirtshauses am Monarchenhügel in 04289 Leipzig, Schwarzenbergweg 9, statt,
zu der wir unsere Aktionäre recht herzlich einladen.

Tagesordnung der Jahreshauptversammlung

 
1.

Vorlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes des
Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01. Januar
2019 bis 31. Dezember 2019

2.

Beschlussvorlage über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2019 in Höhe von 101.393,98
€ wie folgt zu verwenden:

(1) 101.393,98 € werden auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschluss über Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung
zu erteilen.

4.

Beschluss über Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 die Treuhand-Gesellschaft
Dr. Steinebach & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Paulistraße 28, 02625
Bautzen, zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
im Aktienbuch eingetragen sind.

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019, der Lagebericht des Vorstandes und der
Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Landwirtschafts-Aktiengesellschaft
Wachau-Störmthal eingesehen werden.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche, nach Bekanntmachung der Einberufung
der Jahreshauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger, der Gesellschaft zu übersenden.

Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und /​oder des Aufsichtsrates
widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Vorschlag zu
stimmen.

 

Markkleeberg, August 2021

 

Der Aufsichtsrat

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