flatexDEGIRO AG: Bekanntmachung gemäß § 214 AktG über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe neuer Aktien

flatexDEGIRO AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000FTG1111 /​ WKN: FTG111

Bekanntmachung gemäß § 214 AktG über die Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe neuer Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG, Frankfurt am Main („Gesellschaft“), vom 29. Juni 2021 hat zu Tagesordnungspunkt 8, Beschlussunterpunkt 8.1 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) zu erhöhen und dabei auf jede vorhandene Stückaktie drei neue Stückaktien an die Aktionäre auszugeben.

Aufgrund der fortlaufend bestehenden Möglichkeit der Berechtigten aus den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (Aktienoptionspläne 2014 und 2015), bereits ausgereichte Aktienoptionen auszuüben und Aktien der Gesellschaft zu beziehen, konnte sich u.a. das Grundkapital der Gesellschaft jederzeit ändern. Aus diesem Grund ließ sich zum Zeitpunkt der Einberufung bzw. Beschlussfassung der Hauptversammlung noch nicht genau feststellen, auf welche konkreten Beträge u.a. die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister lauten werden. Um dieser rechtlichen Besonderheit Rechnung zu tragen, enthielt der Beschluss der Hauptversammlung an den Stellen, an denen andernfalls konkrete Beträge aufgeführt werden, jeweils in eckige Klammern gesetzte Platzhalter mit Angabe der genauen Rechenoperation zur Ermittlung der konkreten Beträge.

Der Aufsichtsrat wurde von der Hauptversammlung durch Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 8, Beschlussunterpunkt 8.2 lit. c) ermächtigt, die in eckige Klammern gesetzten Platzhalter u.a. in dem Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit den konkreten Zahlen bzw. Beträgen auszufüllen, die sich aufgrund des bei Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister bestehenden Grundkapitals aus den in den Beschlüssen angegebenen Rechenoperationen ergeben; mitumfasst ist die Ermächtigung des Aufsichtsrats, den im Tagesordnungspunkt 8, Beschlussunterpunkt 8.2 lit. a) und lit. b) aa) und bb) genannten neu gefassten Satzungsbestimmungen die Fassung zu geben, die zu diesem Zeitpunkt aus diesen Rechenoperationen folgt. Mit Datum vom 29. Juni 2021 hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft von der beschriebenen Ermächtigung Gebrauch gemacht und Beschluss über die Ausführung des vorstehenden Beschlusses der Hauptversammlung gefasst.

Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgte durch Umwandlung eines Teilbetrags der in der Erhöhungsbilanz zum 1. Januar 2021 unter „Kapitalrücklagen“ enthaltenen „freien Kapitalrücklagen“ in Höhe von EUR 82.278.411,00 (= des Dreifachen des bei Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister bestehenden Grundkapitals) in Grundkapital. Es wurden 82.278.411 neue auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2021 ausgegeben („Berichtigungsaktien“). Die Berichtigungsaktien stehen den Aktionären der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteilsbesitz in dem Verhältnis zu, dass auf jeweils eine alte auf den Namen lautende Stückaktie drei neue auf den Namen lautende Stückaktien entfallen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr EUR 109.704.548,00 und ist eingeteilt in 109.704.548 auf den Namen lautende Stückaktien jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Dem Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde die durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg und Zweigniederlassung in Frankfurt geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Erhöhungsbilanz zum 1. Januar 2021 zugrunde gelegt.

Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den näheren Bestimmungen des in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 8 veröffentlichten Beschlussvorschlags, der am 21. Mai 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechenden Satzungsänderungen sind am 20. August 2021 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 103516) eingetragen worden und damit wirksam geworden.

Da sämtliche Aktien der Gesellschaft in Girosammeldepots bei Kreditinstituten (Intermediären) verwahrt werden, erhalten die Aktionäre unserer Gesellschaft mittels Depotgutschrift Miteigentum an den bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegten Globalurkunden in Höhe der auf sie entfallenden neuen Aktien und brauchen wegen der Entgegennahme dieser Aktien nichts zu veranlassen. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen.

Die Zuteilung der Berichtigungsaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an Altaktien nach dem valutarischen Stand vom 3. September 2021 nach Börsenschluss mittels Depotgutschrift. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien ist für unsere Aktionäre provisions- und spesenfrei. Die Berichtigungsaktien erhalten dieselben ISIN /​ WKN wie die alten Stückaktien.

Die Berichtigungsaktien sind kraft Gesetzes zum Börsenhandel im Teilbereich des Regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Mit Ex Tag 2. September 2021, valutarischer Record Day 3. September 2021 und Zahlbarkeitstag 6. September 2021 erhalten die Aktionäre durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG auf jede Aktie drei weitere Aktien hinzu. Mit Wirkung vom 2. September 2021 werden diese in die bestehende Notierung der alten Aktien einbezogen. Vom 2. September 2021 an versteht sich die Notierung der Stückaktien der Gesellschaft in „ex Berichtigungsaktien“.

 

Frankfurt am Main, im August 2021

flatexDEGIRO AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.