xpert24 AG: Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 S. 3 in Verbindung mit Abs. 3 UmwG

xpert24 AG

Erfurt

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 S. 3 in Verbindung mit Abs. 3 UmwG

Die xpert24 AG mit dem Sitz in Erfurt (HRB 4512775, Amtsgericht Jean), ist alleinige Gesellschafterin der Moneycheck.de Portalbetriebs GmbH mit dem Sitz in Dresden (HRB 39802, Amtsgericht Dresden). Es ist beabsichtigt, die Moneycheck.de Portalbetriebs GmbH nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die xpert24 AG im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 13. Juli 2021 geschlossen. Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der xpert24 AG eingereicht.

Nach § 62 Abs. 1 UmwG ist für diese Verschmelzung grundsätzlich kein Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der xpert24 AG erforderlich. Aktionäre der xpert24 AG, die zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals an der xpert24 AG halten, haben jedoch nach § 62 Abs. 2 UmwG, das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung der xpert24 AG zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

In den Geschäftsräumen der xpert24 AG in 99086 Erfurt, Stottenheimer Straße 9 A, liegen der Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse/​Konzernabschlüsse der Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 der xpert24 AG und der Moneycheck.de Portalbetriebs GmbH zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

Erfurt, den 6. August 2021

Für die xpert24 AG
Christian Kienert, Vorstand

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