LANXESS Aktiengesellschaft – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und zugleich Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

LANXESS Aktiengesellschaft

Köln

– ISIN DE0005470405 –
– WKN 547040 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
und zugleich Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

 

1.

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der LANXESS Aktiengesellschaft hat am 24. Mai 2023 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2026 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlage auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen und/​oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000 EURO mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern (nachfolgend zusammen „Inhaber“) von Optionsschuldverschreibungen oder Optionsgenussscheinen oder Optionsgewinnschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten oder den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussscheinen oder Wandelgewinnschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 8.634.630 EURO nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.

Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Hauptversammlungsbeschluss bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 11 der ordentlichen Hauptversammlung der LANXESS Aktiengesellschaft verwiesen, der am 11. April 2023 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Der Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung der LANXESS Aktiengesellschaft wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Köln (HRB 53652) hinterlegt.

2.

Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung

Die ordentliche Hauptversammlung der LANXESS Aktiengesellschaft hat am 24. Mai 2023 weiterhin beschlossen, zur Bedienung der aufgrund der Ermächtigung begebenen Schuldverschreibungen das Grundkapital um bis zu 8.634.630 EURO durch Ausgabe von bis zu 8.634.630 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 11. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 11 der ordentlichen Hauptversammlung der LANXESS Aktiengesellschaft bedingt zu erhöhen. Das bedingte Kapital wird mit der noch ausstehenden Eintragung der Änderung von § 4 Absatz 5 der Satzung der LANXESS Aktiengesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Köln (HRB 53652) wirksam.

 

Köln, im Mai 2023

LANXESS Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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