IBYKUS Aktiengesellschaft für Informationstechnologie: Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

IBYKUS Aktiengesellschaft für Informationstechnologie

Erfurt

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Verschmelzung der e-das GmbH auf die IBYKUS AG für Informationstechnologie

Die e-das GmbH mit Sitz in Winterbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 282031 („e-das GmbH“), als übertragende Gesellschaft, soll auf die IBYKUS Aktiengesellschaft für Informationstechnologie mit Sitz in Erfurt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 516855 („IBYKUS AG“), als übernehmende Gesellschaft, verschmolzen werden.

Demgemäß haben die e-das GmbH und die IBYKUS AG am 26. August 2021 einen Verschmelzungsvertrag beurkundet („Verschmelzungsvertrag“), mit dem die e-das GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die IBYKUS AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme überträgt (§§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG). Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 1. Januar 2021, 0:00 Uhr MEZ („Verschmelzungsstichtag“). Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der e-das GmbH zum 31. Dezember 2020 als Schlussbilanz zugrunde.

Die IBYKUS AG hält unmittelbar 100% des Stammkapitals der e-das GmbH. Daher ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG eine Zustimmung der Hauptversammlung der IBYKUS AG zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich, es sei denn, dass Aktionäre der IBYKUS AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der IBYKUS AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

Die Aktionäre werden hiermit ausdrücklich auf ihr Recht hingewiesen, die Einberufung einer Hauptversammlung der IBYKUS AG zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird. Das Einberufungsverlangen ist zu richten an:

IBYKUS Aktiengesellschaft für Informationstechnologie, z. Hd. des Vorstandes,
Hermann-Hollerith-Straße 1, 99099 Erfurt

Zur Information der Aktionäre liegen vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an folgende Unterlagen zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der IBYKUS AG, Herman-Hollerith-Str. 1, 99099 Erfurt, zur Einsicht aus:

der Verschmelzungsvertrag zwischen der e-das GmbH und der IBYKUS AG vom 26. August 2021;

die Jahresabschlüsse und Lageberichte der IBYKUS AG für die Geschäftsjahre 2017/​2018, 2018/​2019 und 2020;

die Jahresabschlüsse und Lageberichte der e-das GmbH für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020;

Zwischenbilanzen der beteiligten Rechtsträger zum 30.06.2021;

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an

IBYKUS Aktiengesellschaft für Informationstechnologie, z. Hd. des Vorstandes,
Hermann-Hollerith-Straße 1, 99099 Erfurt

 

Erfurt, im September 2021

IBYKUS Aktiengesellschaft für Informationstechnologie

Der Vorstand

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