Regio AG Bürger-Aktiengesellschaft
München
Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Regio AG Bürger-Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 24.11.2021 um 18:00 Uhr
in den Räumen des Kaufmanns-Casinos, Odeonsplatz 6, 80539 München
Laut Satzung (§ 21, Abs. 1) können an der Hauptversammlung ausschließlich
AktionärInnen teilnehmen, die sich bis spätestens zum Ablauf des siebten Tages vor der
Hauptversammlung, also bis einschließlich 17.11.2021, angemeldet haben.
0. |
Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden |
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020 durch den Vorstand |
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2. |
Bericht des Aufsichtsrates |
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3. |
Beschlussfassung zum Verlustvortrag Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor: „Der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2020 in Höhe von € 94.264,67 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“ |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung als Beschluss vor: „Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.“ |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung als Beschluss vor: „Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.“ |
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6. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021 sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021-II Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, § 5 der Satzung wie folgt neu zu fassen: „Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2025 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 182.159,– (i.W. einhundertzweiundachzigtausendeinhundertneunundfünfzig) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021-II). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand kann jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2021-II festzulegen.“ |
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7. |
Änderung Ort der Hauptversammlung (§ 19, Abs. 1): Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, § 19, Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: „1. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in einem Umkreis von 200 km dazu oder an dem Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt.“ |
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8. |
Aufhebung Höchststimmrecht (§ 21, Abs. 4): Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, § 21, Abs. 4 der Satzung wie folgt neu zu fassen: „Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.“ |
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