Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft

Filderstadt

Amtsgericht Stuttgart, HRB 740790

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft

am

31.12.2021

im

Büro der Schwarz auf Weiss AG,
Filderbahnstraße 54,
2. Obergeschoss, office one, 70567 Stuttgart

Der entsprechende Raum wird ausgeschildert sein. Da die Parkmöglichkeiten begrenzt sind, wird eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.

Tagesordnungspunkte (TOP)

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft zum 31.12.2020 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2020

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

5.

Beschlussfassung bezüglich der Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 und 2021

6.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schwarz auf Weiss AG zum 31.12.2020 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

Die in diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen liegen ab sofort in den Geschäftsräumen am Sitz der Schwarz auf Weiss AG, Filderbahnstr. 54, 70567 Stuttgart, aus und können dort zu den Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden jedem Aktionär auf Anfrage auch unverzüglich und kostenlos per E-Mail zugesandt.

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt mindestens im gesetzlich vorgeschriebenen minimalsten Umfang.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresverlust 2020 in Höhe von EUR 44.389,06 € auf das nächste Jahr vorzutragen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand Patrick Sbrzesny für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der Aufsichtsratin Frau Qihui Jiang wird für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung erteilt.

Der Aufsichtsrätin Frau Karin Sbrzesny wird für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung erteilt.

Dem Aufsichtsrat Herrn Igor Viveiros wird für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung erteilt.

TOP 5:

Beschlussfassung bezüglich der Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 und 2021

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Eine Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020 ist daher nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich. Auch die Satzung sieht keine Pflicht zur Abschlussprüfung vor.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor zu beschließen, dass für das Geschäftsjahr 2020 wie auch 2021 kein Abschlussprüfer bestellt wird.

TOP 6:

Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Das Mitglied des Aufsichtsrats Igor Filipe Viveiros de Assis legt mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung sein Aufsichtratsmandat nieder. Sein Ersatzmitglied, Filipe Ferreira Linhares da Silva, steht ebenfalls mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung nicht mehr als Ersatzmitglied zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 11 Absatz 1 der Satzung zusammen aus drei Anteilseignervertretern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an die Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, neben Frau Karin Sbrzesny und Frau Qihui Jiang folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Pascal Sbrzesny, Architekt

Mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, als Anteilseigner- bzw. Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 Absatz 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis mindestens 6 Kalendertage vor der Versammlung ausschließlich unter folgender Adresse (“Anmeldeadresse”) angemeldet haben:

Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft
c/​o Vorstand
Filderbahnstr. 54
70567 Stuttgart

Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen.

Stimmrechtsvertretung

Sofern unsere Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, hin. Die Vollmacht bedarf der Schriftform, wobei darauf hingewiesen wird, dass eine schriftliche Vollmachtserteilung gegenüber Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und/​oder diesen gem. § 135 AktG gleichgestellten Personen nicht notwendig ist.

Gegenanträge

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 sowie Wahlvorschläge gem. § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft
c/​o Vorstand
Filderbahnstr. 54
70567 Stuttgart

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.

Rechtzeitig, d.h. spätestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesellschaft, an diese Adresse übersandte und zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.

 

Filderstadt, im November 2021

Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

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