Lloyd Fonds AG – Bekanntmachung des endgültigen Bezugspreises

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG,
NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
KANADA ODER JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN
LANDES DARSTELLEN WÜRDEN.

Lloyd Fonds AG

Hamburg

ISIN DE000A12UP29 /​ WKN A12UP2 (Aktien)
ISIN DE000A3MQDV3 /​ WKN A3M QDV (Bezugsrechte)

Bekanntmachung des endgültigen Bezugspreises

Wir nehmen Bezug auf das am 31. Januar 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Angebot
zum Bezug von Aktien der Lloyd Fonds AG, Hamburg, (die „Gesellschaft“ und das Angebot das „Bezugsangebot„).

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 25. Januar 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
vom selben Tage beschlossen, in Ausübung der Ermächtigung gemäß § 4 der Satzung der
Gesellschaft (von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 31. August 2020 geschaffenes
genehmigtes Kapital), das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen und mit
Bezugsrecht der Aktionäre um einen Betrag von bis zu EUR 615.000,00 durch Ausgabe
von bis zu Stück 615.000 neuen auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien) (die „Angebotsaktien„) zu erhöhen (die „Barkapitalerhöhung„). Die Angebotsaktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt.

Auf Basis der im Bezugsangebot bekannt gemachten Grundlagen für die Festlegung des
endgültigen Bezugspreises hat der Vorstand der Gesellschaft am 10. Februar 2022 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage beschlossen:

Der Bezugspreis je Angebotsaktie beträgt EUR 12,00.

Die Bezugsfrist läuft noch bis einschließlich Dienstag, 15. Februar 2022, 24:00 Uhr
(MEZ).

Verkaufsbeschränkungen

Die Angebotsaktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten.
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Weitere Bekanntmachungen,
Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Angebotsaktien noch die Bezugsrechte
noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des endgültigen Bezugspreises
dient ausschließlich der Einhaltung zwingender Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland
und bezweckt keine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der
der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe dieser Bekanntmachung
oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dieser Bekanntmachung
enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Diese
Bekanntmachung darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland
veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach
den jeweils anwendbaren rechtlichen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung
behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt
auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in dieser Bekanntmachung
enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung,
Versendung, Verbreitung oder Weitergabe dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in
den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien, findet nicht statt.
Die Bezugsrechte und die Angebotsaktien sind und werden weder nach den Vorschriften
des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act„) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten
von Amerika registriert. Die Bezugsrechte und die Angebotsaktien dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt
dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen
des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten
Staaten von Amerika.

 

Hamburg, im Februar 2022

Lloyd Fonds AG

Der Vorstand

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