PRIMAG AGDüsseldorfWKN:587032
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TOP 1: |
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der PRIMAG AG für das Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 14. September Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen liegen vom Tage der Einladung
zur Verfügung und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. |
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TOP 2: |
Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 3: |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 4: |
Bestellung des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 5: |
Schaffung eines genehmigten Kapitals § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft sieht eine Ermächtigung des Vorstands vor, Um der Gesellschaft auch zukünftig die Möglichkeit zu geben, flexibel auf Finanzierungserfordernisse Auch die Regelungen zum bedingten Kapital in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung sind Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 6: |
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 7: |
Wahl zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 AktG aus drei Mitgliedern; die Satzung der Gesellschaft Der Aufsichtsrat schlägt vor,
mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur |
II.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung über die Gründe für den
Ausschluss des Bezugsrechtes im Rahmen der Schaffung des Genehmigten Kapitals
Zu TOP 5 der Hauptversammlung am 25. März 2022 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat
vor, ein neues Genehmigtes Kapital zu schaffen, das den bisherigen Regelungen des
§ 5 Abs. 3 der Satzung zu dem bereits ausgelaufenen Genehmigten Kapital inhaltlich
entspricht. Der Vorstand erstattet gemäß § 203 Abs. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts diesen Bericht, der Bestandteil
der Einladung der Hauptversammlung ist und vom Tag der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausliegt und auf Verlangen
jedem Aktionär übersandt wird:
1. |
Bisheriges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Schaffung eines neuen Genehmigten Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 25. März 2022 die Schaffung |
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2. |
Neues Genehmigtes Kapital Es soll ein neues Genehmigtes Kapital bis zu einer Höhe von EUR 2.150.000 geschaffen Der Vorstand wird ermächtigt, bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen mit Zustimmung Wird das Kapital gegen Bareinlagen erhöht, ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre Die vorgeschlagenen Ermächtigungen zur Ausgabe neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital |
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3. |
Ausschluss des Bezugsrechts
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss |
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4. |
Bericht des Vorstands über die Ausnutzung Genehmigten Kapitals. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des genehmigten Kapitals |
III.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
in Verbindung mit § 186 Abs. 3 und 4 AktG
Die von der Hauptversammlung vom 25. März 2022 unter TOP 6 zu beschließende, bis zum
24. März 2027 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll der Gesellschaft
die Möglichkeit geben, eigene Aktien auch zu anderen Zwecken als zum Zwecke des Wertpapierhandels
im Sinne des § 71 Absatz 1 Nr. 7 AktG erwerben zu können.
1. |
Erwerb über ein öffentliches Erwerbsangebot Neben dem Erwerb über die Börse soll es der Gesellschaft auch möglich sein, eigene Sofern ein öffentliches Kaufangebot überzeichnet ist, muss die Annahme nach Quoten Der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen |
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2. |
Verwendung eigener Aktien Die aufgrund dieses sowie früherer Ermächtigungsbeschlüsse erworbenen eigenen Aktien
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Von den vorgenannten Verwendungsmöglichkeiten kann nicht nur hinsichtlich solcher
Aktien Gebrauch gemacht werden, die aufgrund dieses Ermächtigungsbeschlusses erworben
wurden. Die Ermächtigung umfasst vielmehr auch solche Aktien, die nach § 71d Satz
5 AktG (Erwerb eigener Aktien durch Dritte) erworben wurden. Es ist vorteilhaft und
schafft weitere Flexibilität, diese eigenen Aktien in gleicher Weise wie die auf Grund
dieses Ermächtigungsbeschlusses erworbenen Aktien verwenden zu können.
Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigung
unterrichten.
IV.
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung ist das Grundkapital |
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2. |
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre Gemäß § 1 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, |
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3. |
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder
im passwortgeschützten HV-Portal in Bild und Ton übertragen. Eine physische Teilnahme Über das passwortgeschützte HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des
übersandt. |
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4. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des PRIMAG AG |
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5. |
Details zum HV-Portal Ab Freitag, den 4. März 2022 (00:00 Uhr) erhalten Sie über die Internetseite der Gesellschaft unter
Zugang zum passwortgeschützten HV-Portal. Über dieses passwortgeschützte HV-Portal |
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6. |
Verfahren für die Stimmabgabe Bevollmächtigung Gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann das Stimmrecht nach den gesetzlichen Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber PRIMAG AG oder ab dem Freitag, den 4. März 2022 über das passwortgeschützte HV-Portal über die Internetseite der Gesellschaft unter
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung
zum Download zur Verfügung. Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen
zum Download zur Verfügung. Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne Stimmabgabe im Wege der Briefwahl Aktionäre können ihr Stimmrecht vor und während der Hauptversammlung auch im Wege Briefwahlstimmen können ab dem Freitag, den 4. März 2022 über das passwortgeschützte HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder |
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7. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge Die Aktionäre haben nach §§ 126 und 127 AktG das Recht, vor der Hauptversammlung Gegenanträge Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens PRIMAG AG Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Wahlvorschläge oder Gegenanträge werden Entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 COVMG als |
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8. |
Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation vor der Hauptversammlung Abweichend von § 131 AktG ist das Auskunftsrecht der Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, dass die Fragen spätestens
einreichen. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Frage einreichen“ vorgesehen. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 21. Halbsatz COVMG nach pflichtgemäßem, |
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9. |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der
von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 25. März 2022 an bis zum Ende der virtuellen |
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10. |
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft/Unterlagen Auf der Internetseite der Gesellschaft sind unter
die zu veröffentlichenden Informationen zugänglich. Auch während der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen
zugänglich sein. |
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11. |
Hinweis zum Datenschutz Die PRIMAG AG verarbeitet als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter Zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragt die PRIMAG AG Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten PRIMAG AG Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den |
Düsseldorf, im Februar 2022
PRIMAG AG
Der Vorstand