Siemens Healthineers AG – Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und zugleich Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Siemens Healthineers AG

München

WKN SHL 100 /​ ISIN DE000SHL1006

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Bekanntmachung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder
Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger
Schaffung eines bedingten Kapitals sowie über die Erteilung einer Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
und zugleich Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

 
1.

Die ordentliche Hauptversammlung der Siemens Healthineers AG vom 15. Februar 2022
hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag
von bis zu EUR 6.000.000.000 mit Wandlungsrecht oder mit in Optionsscheinen verbrieften
Optionsrechten oder eine Kombination dieser Instrumente auf insgesamt bis zu 112.800.000
auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft („Schuldverschreibungen“) zu begeben. Die Ermächtigung gilt für die Ausgabe von Schuldverschreibungen bis
zum 14. Februar 2027. Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären
der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen
in bestimmten Fällen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB
237558) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Februar 2022 beschlossen,
das Grundkapital um bis zu EUR 112.800.000 durch Ausgabe von bis zu 112.800.000 auf
den Namen lautende Stückaktien zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2022“). Die entsprechende Satzungsänderung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.
Das Bedingte Kapital 2022 dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber
beziehungsweise Gläubiger von Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender
Ermächtigung von der Gesellschaft oder durch ein verbundenes Unternehmen begeben werden.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Tagesordnungspunkt 7 der im Bundesanzeiger
vom 4. Januar 2022 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung Bezug genommen.

2.

Des Weiteren hat die ordentliche Hauptversammlung vom 15. Februar 2022 die Gesellschaft
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 14. Februar 2027 eigene Aktien nach
Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 4. Januar 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten
Tagesordnungspunktes 8 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zu erwerben
und zu verwenden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können unter
anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

 

München, im Februar 2022

Siemens Healthineers AG

Der Vorstand

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