HANSA-HEEMANN AG – Bekanntmachung einer Mitteilung nach § 20 Abs. 6 AktG

HANSA-HEEMANN AG

Rellingen

Bekanntmachung einer Mitteilung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die Refresco Deutschland Services & IT GmbH, Mönchengladbach, hat uns gemäß § 20 Abs.
1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien
und zugleich unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der HANSA-HEEMANN AG gehört.

Die Refresco Europe B.V., Rotterdam, die Refresco Holding B.V., Rotterdam, die Sunshine
Mid B.V., Rotterdam, die Refresco Group B.V., Rotterdam, die Sunshine Equity B.V.,
Amsterdam, die Financière Scheffer S.à r.l., Luxemburg, und die Refresco Co-Invest
SCSp, Luxemburg, haben uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen mittelbar
mehr als der vierte Teil der Aktien und zugleich mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung
an der HANSA-HEEMANN AG gehören, da ihnen die von der Refresco Deutschland Services
& IT GmbH, Mönchengladbach, unmittelbar gehaltenen Aktien an der HANSA-HEEMANN AG
zuzurechnen sind .

Die Lange-HANSA-Holding GmbH, Wohltorf, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt,
dass ihr an der HANSA-HEEMANN AG keine Beteiligung nach § 20 Abs. 1, Abs. 3 oder Abs.
4 AktG mehr gehört.

 

Rellingen, Februar 2022

HANSA-HEEMANN AG

Der Vorstand

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