Tick Trading Software Aktiengesellschaft – Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

tick Trading Software Aktiengesellschaft

Düsseldorf

– Wertpapier-Kenn-Nummer A0LA30 –
– ISIN DE000A0LA304 –
– Börse: TBX –

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
der tick Trading Software Aktiengesellschaft
in Form einer präsenzlosen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. April 2022, ab 11:00 Uhr
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung soll vor dem
Hintergrund der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch hervorgerufenen
Erkrankung COVID-19 als präsenzlose („virtuelle“) Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden.

Die Hauptversammlung wird im Internet für angemeldete Aktionäre übertragen; Stimmabgabe,
Widerspruchseinlegung und Fragestellung werden ermöglicht. Aktienrechtlicher Ort der
Hauptversammlung ist das Büro der Gesellschaft in der Berliner Allee 59 in 40212 Düsseldorf.
Dort ist jedoch eine persönliche Teilnahme von Aktionären oder Aktionärsvertretern
– mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters – nicht vorgesehen
und nicht möglich.

TAGESORDNUNG:

 
1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses
zum 30. September 2021, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020/​2021 sowie des
Berichts des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss zum 30. September 2021 mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr
2020/​2021 wurde von der DHPG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Bonn, geprüft und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen.

Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung und während der
Hauptversammlung im Internet unter

https:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Der ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 4.427.361,26 EUR darf nach § 268 Abs. 8
HGB in Höhe von 40.918,07 EUR nicht zur Ausschüttung an die Anteilseigner verwendet
werden. Der gesperrte Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Dieses zwingende
gesetzliche Gewinnausschüttungsverbot ist die Folge der vorgenommenen Aktivierung
latenter Steuern.

Vom hiernach verbleibenden höchstens ausschüttungsfähigen Betrag von 4.386.443,19
EUR soll eine Dividende von 4,35 EUR je Aktie gezahlt werden. Um dies rechnerisch
zu ermöglichen, wird gemäß § 17 Abs. 4 (b) der Satzung zur Betragsglättung ein weiterer
Teilbetrag von 8.168,19 EUR einbehalten und ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen,
so dass sich ein Gesamtausschüttungsbetrag von 4.378.275,00 EUR ergibt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der für das Geschäftsjahr 2020/​2021 ausgewiesene Bilanzgewinn von
4.427.361,26 EUR
wird wie folgt verwendet:

Bilanzgewinn 4.427.361,26 EUR
Dividendenausschüttung:

4,35 EUR je Aktie

bei 1.006.500 Aktien Ausschüttung insgesamt mithin

4.378.275,00 EUR
Einstellung in Gewinnrücklagen –,– EUR
Gewinnvortrag 49.086,26 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020/​2021
amtierenden Mitglieder des Vorstands zu beschließen.

Im gesamten Geschäftsjahr amtierten Herr Gerd Goetz und Herr Carsten Schölzki.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020/​2021
amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen.

Dies betrifft neben dem im gesamten Geschäftsjahr amtierenden Aufsichtsratsmitglied,
Herrn Matthias Hocke, zeitanteilig auch die Herren Ingo Hillen und Dr. Simon-Alexander
Zeidler (beide vom 1. Oktober 2020 bis 29. April 2021), Götz Röhr (vom 1. Oktober
2020 bis 31. August 2021) und Frau Miriam Schäfer (vom 29. April 2021 bis 30. September
2021).

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/​2022
zu bestellen.

6.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Das vormalige Aufsichtsratsmitglied Götz Röhr hat aus dringenden beruflichen Gründen
sein Amt mit Wirkung zum Ablauf des 31.08.2021 niedergelegt. Die beiden weiteren Aufsichtsratsmitglieder
Matthias Hocke und Miriam Schäfer verblieben im Amt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 S. 1, 96 Abs. 1 5. Var. AktG, § 7 Abs.1 der
Satzung der Gesellschaft in ihrer von der Hauptversammlung vom 29.04.2021 beschlossenen
aktuell gültigen Satzung aus drei Anteilseignervertretern zusammen.

Auf Antrag des Vorstandes hat das Amtsgericht Düsseldorf durch Beschluss vom 02.09.2021
(mit Schreibfehlerkorrektur – betreffend Geburtsdatum – durch Beschluss vom 14.09.2021)
Herrn Uwe Kebschull, Kempen, als Aufsichtsratsmitglied bestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt nunmehr vor, mit Wirkung ab dem Ende dieser Hauptversammlung
vom 07. April 2022 und bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025/​2026 entscheidet, in den Aufsichtsrat
zu wählen:

Herrn Uwe Kebschull, Kempen, geb. 16.05.1967, Bankkaufmann bei der Lang & Schwarz
TradeCenter AG & Co. KG

Herr Kebschull ist mit dem Geschäftsfeld der Gesellschaft, der Entwicklung und dem
Vertrieb von Börsensoftware, bestens vertraut. Er hat nahezu sein gesamtes Berufsleben
in unterschiedlichen Positionen im Bereich des Wertpapierhandels verbracht, davon
die längste Zeit als Direktor bei der HSBC in Düsseldorf. Als Börsenhändler verfügt
er über weitreichende Erfahrungen an den Börsen und im Kapitalmarkt und kennt Produkte
der Gesellschaft aus langjähriger Nutzung.

Der Kandidat hat keine weiteren Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien inne.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

7.

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nebst zugehöriger Satzungsänderung

Die Gesellschaft möchte die Grundkapitalziffer ohne aufwendige Bar- oder Sachkapitalerhöhungen
erhöhen.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2021 weist u.a. eine nicht
zweckgebundene andere Gewinnrücklage in Höhe von 1.090.000,00 EUR aus; es existieren
keine Verluste oder Verlustvorträge. Diese Gewinnrücklage soll teilweise zu einer
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden, die zu einer Verdoppelung
des Grundkapitals der Gesellschaft führt. Jeder Aktionär soll hierbei pro gehaltener
Altaktie jeweils ohne Zuzahlung eine neue Aktie der Gesellschaft erhalten. Der anteilige
Betrag des Grundkapitals für alle Stückaktien der Gesellschaft einschließlich der
jungen Aktien beträgt dabei unverändert jeweils 1 EUR.

Die Verdoppelung der Anzahl der Aktien soll durch einen optisch niedrigeren Kurs die
Liquidität der Aktie erhöhen und den Handel mit ihr weiter erleichtern.

Die rechtliche Ausgestaltung der jungen Aktien soll in jeder Hinsicht derjenigen der
existierenden Altaktien entsprechen. Sie sollen für das laufende Geschäftsjahr uneingeschränkt
gewinnbezugsberechtigt sein.

Die Bestimmungen der Satzung in § 4 Absatz 1 zur Höhe des Grundkapitals und zur Anzahl
der Aktien sind entsprechend zu ändern. Weitergehender Anpassungsbedarf besteht nicht;
insbesondere existieren keine genehmigten und bedingten Kapitalia bei der Gesellschaft
und keine Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demgemäß vor, zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit 1.006.500,00 EUR wird durch
eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gem. §§ 207 ff. AktG um 1.006.500,00
EUR auf 2.013.000,00 EUR erhöht.

Der Kapitalerhöhung wird die Bilanz aus dem festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2020/​2021 zum 30. September 2021 zugrunde gelegt. Der Jahresabschluss
wurde von der DHPG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Bonn, geprüft und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen.

Die Erhöhung des Grundkapitals erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrages von 1.006.500,00
EUR der anderen Gewinnrücklagen, die sich gemäß der zugrunde gelegten Bilanz – vor
Umwandlung – auf insgesamt 1.090.000,00 EUR belaufen, in Grundkapital.

Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 1.006.500 neuen Inhaber-Stückaktien;
nach Wirksamwerden der Kapitalerhöhung existieren somit bei der Gesellschaft insgesamt
2.013.000 Aktien. Die Ausgabe an die Aktionäre der Gesellschaft erfolgt im Verhältnis
ihrer bisherigen Anteile am bisherigen Grundkapital dergestalt, dass auf jede existierende
Altaktie eine junge Aktie der Gesellschaft entfällt (§ 212 AktG; Zuteilungsverhältnis
1:1).

Die neuen Aktien sind für das gesamte ab dem 1. Oktober 2021 laufende Geschäftsjahr
der Gesellschaft voll gewinnbezugsberechtigt.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten
der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln festzulegen.

b)

§ 4 Absatz (1) der Satzung erhält mit Wirkung vom Tage der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses
gemäß vorstehend a) folgenden neuen Wortlaut:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.013.000,00 (in Worten: Euro Zweimillionendreizehntausend).
Es ist eingeteilt in 2.013.000 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.“

Beschränkung auf eine präsenzlose („virtuelle“) Hauptversammlung

Die Hauptversammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
– mit Ausnahme eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters – statt.
Aktionären werden Teilnahmerechte vor allem durch die vollständige Übertragung der
Hauptversammlung im Internet sowie durch Stimmabgabe im Wege von elektronischer Briefwahl
sowie Bevollmächtigungs- und Weisungsmöglichkeiten gewährt. Zudem ist die elektronische
Einreichung von Fragen bis zum 05. April 2022, 24:00 Uhr, möglich. Die Einzelheiten
werden nachfolgend erläutert.

Grundlage dessen sind neben den Regelungen des Aktienrechts die Sonderbestimmungen
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie („GesRuaCOVBekG“
vom 27. März 2020, BGBl. I, 570, mit Geltungsverlängerung durch VO vom 20.10.2020,
BGBl. 2258, (GesRGenRCOVMVV), Änderung durch Art. 11 des G. zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
etc. vom 22.12.2020, BGBl. 3328, und teilw. weit. Verlängerung durch Art. 15, 16 G
vom 10. Sept. 2021, BGBl. 4147 (AufbauhilfeG)).

Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, Anmeldung der Aktionäre
zur Hauptversammlung, Nachweis des Aktienbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform so
rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum
Ablauf des 31. März 2022 zugeht.

Ebenfalls bis zum Ablauf des 31. März 2022 ist der Gesellschaft von den Aktionären
ein von ihrem depotführenden Institut oder Letztintermediär in Textform erstellter
besonderer Nachweis ihres Aktienbesitzes zu übermitteln; der Nachweis muss sich auf
den Beginn (00:00 Uhr) des 17. März 2022 („Record Date“) beziehen. Ein Nachweis im
Sinne von § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Der Nachweis ist zusätzlich zur Anmeldung
erforderlich. Ob nach dem Stichtag die Aktien noch weiter gehalten werden, ist für
die Teilnahmeberechtigung unerheblich. Eine Beschränkung der Verfügbarkeit der Aktien
ist mit diesem Record Date nicht verbunden.

Die Anmeldung und der Besitznachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen
und der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

tick Trading Software AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 – 88 96 906 – 33
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Passwortgeschützter Internetservice, Zugangsdaten für Login

Zur Abwicklung der Hauptversammlung dient im Wesentlichen ein Onlineservice, der sogenannte
passwortgeschützte Internetservice. Dieser ermöglicht u.a. die Teilnahme an der Internetübertragung
der Hauptversammlung, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die elektronische Widerspruchseinlegung
und die elektronische Frageneinreichung gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren. Diese
Frageneinreichung ist bis zum 05. April 2022 (24:00 Uhr) möglich.

Bestätigungen des Eingangs der elektronisch abgegebenen Stimmen gem. § 118 Abs. 1
S. 3 AktG werden dort ebenfalls ermöglicht.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten die angemeldeten Aktionäre oder Aktionärsvertreter
als Zugangsberechtigung für den passwortgeschützten Internetservice ihr HV-Ticket
mit einer Zugangskennung sowie einem Zugangspasswort (gemeinsam: „Logindaten“). Hiermit
ist voraussichtlich ab 17. März 2022 der Zugang zum passwortgeschützten Internetservice
unter

https:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

möglich.

Bei technischen Fragestellungen oder Zugangsproblemen können sich Aktionäre und Aktionärsvertreter
auch zu üblichen Geschäftszeiten (09:00 -17:00 Uhr) an die Hotline unter der Nummer
+49 (0)89 889 6906 610 wenden.

Übertragung der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre der Gesellschaft in voller Länge
im Internet im passwortgeschützten Internetservice unter

https:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

übertragen. Eine Aufzeichnung ist nicht vorgesehen. Für den Zugang werden die Logindaten
benötigt. Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät und eine Internetverbindung.
Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können,
wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit
empfohlen. Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
einen Computer, so benötigen Sie einen aktuellen Browser, z.B. Edge, Chrome, Mozilla
Firefox oder Safari und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit
möglich – Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung
auszuüben.

Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit
des HV-Systems kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen
der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen
von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss
hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit
und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum
passwortgeschützten Internetservice und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen.

Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für
die Durchführung der Hauptversammlung über das Internet eingesetzten Hard- und Software
einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz
vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den unten genannten
Möglichkeiten zur Rechteausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch
zu machen.

Eine weitergehende umfassende „Online-Teilnahme“ an der Hauptversammlung im Sinne
von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist mit der Übertragung nicht verbunden.

Abstimmung durch sog. elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht unmittelbar – ohne einen Bevollmächtigten und ohne
persönliche Anwesenheit – ausüben, durch die sogenannte elektronische Briefwahl. Die
elektronische Briefwahl ist zu allen abstimmungsbedürftigen Tagesordnungspunkten,
nicht nur bei Wahlen, möglich. Eine Briefwahl ist ausschließlich elektronisch unter
Verwendung des passwortgeschützten Internetservices gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
und nur bis zum Beginn der Abstimmung am Tage der Hauptversammlung möglich. Angemeldete
Aktionäre können nach Erhalt der Legitimation im passwortgeschützten Internetservice
zu allen Abstimmungspunkten ihr Abstimmungsverhalten durch Anklicken in einer entsprechenden
Bildschirmmaske vorgeben. Ein Widerruf der durch elektronische Briefwahl abgegebenen
Stimmen und eine Modifikation des Abstimmungsverhaltens sind ebenfalls im passwortgeschützten
Internetservice vorgesehen und u.a. dort bis Beginn der Abstimmung am Tage der Hauptversammlung
möglich. Es kann auch von der elektronischen Briefwahl zur Stimmabgabe durch Bevollmächtigung
gewechselt werden, wenn zuvor ein Widerruf der Briefwahlstimmabgabe erfolgte. Verfügt
ein Aktionär oder Aktionärsvertreter über mehrere HV-Tickets, ist für die Stimmabgaben
aus den unterschiedlichen Beständen jeweils ein einzelner Login erforderlich, um alle
Stimmen des Betreffenden zu erfassen.

Auch Bevollmächtigte – mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters
– können an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel einen
Intermediär, ein depotführendes Institut, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person oder Institution ihrer Wahl ausüben lassen. In diesem Fall
ist eine rechtzeitige Bevollmächtigung durch den Aktionär erforderlich. Ein Formular
zur Vollmachtserteilung befindet sich auf dem HV-Ticket und kann auch von der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Auch Bevollmächtigte – mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters
– können an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen.

Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären zudem an, die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen und sich
von diesen in der Hauptversammlung nach Maßgabe erteilter Weisungen vertreten zu lassen.
Die Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen
erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung
befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt.

Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht
erteilen möchten, benötigen hierzu ein HV-Ticket.

Um den rechtzeitigen Erhalt eines HV-Tickets sicherzustellen, sollte die Bestellung
möglichst frühzeitig bei dem depotführenden Institut resp. Letztintermediär eingehen.

Ein Formular zur Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter mit Weisungen befindet
sich auf dem HV-Ticket und kann auch von der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Die Stimmrechtsvertreter nehmen Vollmachten und Weisungen am Tage der Hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmung über den passwortgeschützten Internetservice entgegen.

Form und Übermittlung der Vollmachten

Vollmachten, auch die den Stimmrechtsvertretern erteilten, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Das Formerfordernis
gilt nicht bei einer Vollmachtserteilung an Intermediäre im Sinne des § 67a Abs. 4
AktG oder an die einem Intermediär gleichgestellten Institutionen oder Personen gem.
§ 135 Abs. 8 AktG (z.B. Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder geschäftsmäßige
Stimmrechtsvertreter).

Eine postalische Übermittlung sowie Zusendung per E-Mail und Fax an die Gesellschaft
kann bis zum 06. April 2022, 24:00 Uhr, (Eingang) unter der nachfolgend genannten
Adresse der Gesellschaft erfolgen:

tick Trading Software AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 – 88 96 906 – 55
E-Mail: tick-ts@better-orange.de

Erteilung von Vollmachten und ihr Widerruf können ab dem 17. März 2022 nach Erhalt
der Logindaten auch im passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen
Verfahren erfolgen.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich über den
passwortgeschützten Internetservice abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Bevollmächtigungen an die Stimmrechtsvertreter, Weisungen, Weisungsänderungen und
ein Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter können ab dem 17. März 2022
nach Erhalt der Logindaten auch im passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür
vorgesehenen Verfahren erfolgen und sind dort bis zum Beginn der Abstimmungen am Tage
der Hauptversammlung möglich.

Anmeldung und Aktienbesitznachweis auch bei Vollmachtserteilung stets erforderlich

Auch bei einer Vertretung durch Bevollmächtigte sind in allen Fällen eine wirksame
und rechtzeitige Anmeldung und die rechtzeitige Übermittlung eines Aktienbesitznachweises
des depotführenden Instituts resp. Letztintermediärs erforderlich.

Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt
voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Logindaten erhält. Die von der
Gesellschaft benannten bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter benötigen jedoch die
Logindaten nicht.

Einreichung von Fragen

Aktionären oder Aktionärsvertretern ist ein Fragerecht einzuräumen. Der Vorstand hat
entschieden, in Übereinstimmung mit § 1 Absatz 2 GesRuaCOVBekG ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionären die Möglichkeit einzuräumen, im Wege der elektronischen Kommunikation bis
spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung Fragen einzureichen. Die Fragen können
ausschließlich über den passwortgeschützten Internetservice unter

https:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren eingereicht werden und müssen bis zum 05. April
2022, 24:00 Uhr, übermittelt sein.

Über die Art der Fragenbeantwortung entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem,
freien Ermessen (§ 1 Absatz 2 Satz 2 GesRuaCOVBekG).

Teilnehmerverzeichnis

Das Teilnehmerverzeichnis zur Hauptversammlung wird angemeldeten Aktionären im passwortgeschützten
Internetservice in der Rubrik „Teilnehmerverzeichnis“ zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Einlegung von Widersprüchen

Gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 GesRuaCOVBekG soll Aktionären, die ihr Stimmrecht
ausgeübt haben, auch ohne persönliche Anwesenheit in der Hauptversammlung die Möglichkeit
eingeräumt werden, Widerspruch zu Protokoll des Notars zu erklären. Dies erfolgt ausschließlich
über den passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren.
Ein Widerspruch wird dem Notar während der gesamten Hauptversammlung unverzüglich
und vollautomatisch zugeleitet. Diese elektronische Widerspruchsmöglichkeit ist vom
Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Ende freigeschaltet. Auch Bevollmächtigte
können Widerspruch einlegen. Eine Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter mit der Erklärung eines Widerspruchs zu beauftragen, besteht
hingegen nicht.

Sonstige Hinweise und Erläuterungen

Rechte von Aktionären bezüglich der Teilnahme an der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 1.006.500 Aktien ausgegeben, die
jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien; alle ausgegebenen
Aktien begründen grundsätzlich Teilnahme- und Stimmrechte. Bei Abstimmungen über bestimmte
Punkte der Tagesordnung gelten bezüglich einzelner Aktionäre gesetzliche Stimmverbote.
Aktionäre haben u.a. das Recht, unter den oben genannten Voraussetzungen (Anmeldung,
Nachweis) im Rahmen der Regelungen dieser Einberufung an der Übertragung der Hauptversammlung
teilzunehmen, Fragen einzureichen, vor der Hauptversammlung Anträge zu den Gegenständen
der Tagesordnung einzureichen und ihre Stimme vor und in der Hauptversammlung durch
die benannten Stimmrechtsvertreter oder durch elektronische Briefwahl abzugeben oder
elektronisch Widerspruch zu Protokoll einzulegen. Sie sind darüber hinaus unter bestimmten
Voraussetzungen berechtigt, in schriftlicher Form (nicht per Telefax oder Mail) bis
zum Sonntag, 13. März 2022, 24:00 Uhr, (eingehend) eine Erweiterung der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Tagesordnung zu verlangen.

Einreichung von Anträgen von Aktionären

Tagesordnungserweiterungsverlangen sowie sonstige Anträge und abweichende Wahlvorschläge
von Aktionären gem. §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse der
Gesellschaft zu richten:

tick Trading Software AG
Berliner Allee 59
40212 Düsseldorf
Fax: +49(0)211-781767-29
E-Mail: ir@tick-TS.de

Anderweitig adressierte oder verspätet zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Für Tagesordnungserweiterungsverlangen ist zur Wahrung der dabei geltenden Schriftform
eine Telefaxübermittlung, eine Mail oder sonstige nur textförmige Mitteilung nicht
ausreichend.

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären,
die uns bis zum 23. März 2022, 24:00 Uhr, zugehen, im Internet nach Maßgabe des §
126 AktG unter

https:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

veröffentlichen.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen von Aktionären werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht werden.

Bei einer präsenzlosen Hauptversammlung sind Antragstellungen in der Hauptversammlung
nicht vorgesehen und nicht möglich. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die
nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen sind, gelten jedoch
kraft gesetzlicher Fiktion gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 GesRuaCOVBekG als in der Versammlung
gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Verweis auf weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden sich auch im Internet auf der Seite der Gesellschaft
unter

https:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

Übermittlung von Unterlagen an Aktionäre

Die Einberufungsmitteilungen gemäß § 125 AktG zur Hauptversammlung am 07. April 2022
werden den Aktionären durch die depotführenden Institute oder sonstige Intermediäre
übermittelt. Vollmachtsformulare erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrem HV-Ticket
und können auch bei der Gesellschaft unter beiden oben genannten Adressen angefordert
werden.

 

Düsseldorf, im Februar 2022

Der Vorstand
Carsten Schölzki

 

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen
Stellenwert. Die tick Trading Software AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher
unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren einschlägigen
Gesetze. Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht
erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder über Ihren Bevollmächtigten.
Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren
Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Anhang dieser Einladung und zusätzlich im Internet
auf der Webseite zur Hauptversammlung:

https:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

1 Datenschutzerklärung der tick Trading Software AG

2 Einführung

Wir, die tick Trading Software AG, nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
sehr ernst. Die nachfolgende Datenschutzerklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber,
wie wir diesen Schutz sicherstellen und welche Arten von Daten zu welchem Zweck verarbeitet
werden. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte
oder identifizierbare natürliche Person beziehen, z.B. Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre
E-Mail-Adressen, die Anzahl der Aktien, oder die Information darüber, welche depotführende
Bank Sie verwenden.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DS-GVO, des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), des Aktiengesetzes (AktG) des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie.

A.

Verantwortlicher

Die tick Trading Software AG („tick-TS„), Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, info@tick-TS.de, ist für die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO„) verantwortlich.

B.

Datenschutzbeauftragter

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der tick Trading Software AG unter

tick Trading Software AG
Oliver Puplinkhuisen
– Datenschutzbeauftragter –
Berliner Allee 59
40212 Düsseldorf

Telefon:
Telefax:
E-Mail:
0211/​781767-38
0211/​781767-29
datenschutz@tick-ts.de
C.

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die tick Trading Software AG verarbeitet als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes
personenbezogene Daten (Name, Wohnort, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, gegebenenfalls
Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters)
auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Diese Daten
werden insofern verwendet, um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen (z.B.
um die Aufsichtsbehörden darüber zu informieren, wenn Aktionäre bestimmte Aktienbesitzzahlen
erreichen), sowie um jährliche Hauptversammlungen („Hauptversammlung“) zu organisieren, insbesondere für die Vorbereitung und den Versand der Einladungen,
die Ausstellung von HV-Tickets, die Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses, die Bearbeitung
der Vollmachten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die für uns geltenden aktienrechtliche
Verpflichtungen, Art. 6, Abs. 1 lit. c) DS-GVO. Neben personenbezogenen Daten der
Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft gespeichert sind, verarbeitet die
Gesellschaft hierbei Daten, die von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung
angegeben oder für die Aktionäre aus diesem Anlass von den depotführenden Banken an
die Gesellschaft übermittelt werden.

Wir führen unsere Hauptversammlungen entweder als Präsenzveranstaltungen oder präsenzlos
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln („virtuelle Hauptversammlung„) mit der Möglichkeit zur Teilnahme durch elektronische Zuschaltung durch.

Um den Aktionären und ihren Vertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung (z.B.
durch Prüfung ihrer Teilnahmeberechtigung) und die Ausübung ihrer Rechte während der
Hauptversammlung (einschließlich der Erteilung und des Widerrufs von Vollmachten und
Weisungen) zu ermöglichen sowie einen ordnungsgemäßen Ablauf der Hauptversammlung,
die Einhaltung von Stimmverboten, eine rechtmäßige Beschlussfassung und Wertung von
Stimmen in der Hauptversammlung zu gewährleisten, verarbeiten wir personenbezogene
Daten wie Namen, Kontaktdaten, die Registrierungsnummer, die Anzahl der Aktien, das
Abstimmungsverhalten und die Ergebnisse, die eingereichten Fragen, Anträge, Gegenanträge,
Wahlvorschläge, Weisungen und Widersprüche unserer Aktionäre und ihrer Vertreter sowie
die Login-Daten für den passwortgeschützten Internetservice (Zugangskennung und Passwort).
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung sind die für uns geltenden aktienrechtlichen
Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

Wenn Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, Fragen, Anträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge
oder sonstige Verlangen einzureichen, die während oder vor der Hauptversammlung behandelt
oder zugänglich gemacht werden, geschieht dies in der Regel unter Angabe Ihres Namens,
den andere Teilnehmer der Hauptversammlung zur Kenntnis nehmen können. Soweit wir
nicht gesetzlich verpflichtet sind, Ihren Namen in diesem Zusammenhang zu nennen,
ist die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO. Unser
berechtigtes Interesse besteht darin, den anderen Aktionären den Namen des Antragstellers
mitzuteilen.

Wenn wir die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung durchführen, besteht
für die Aktionäre und ihre Vertreter keine Möglichkeit, physisch an der Versammlung
teilzunehmen. Sie können jedoch die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung
über den dafür vorgesehenen passwortgeschützten Internetservice verfolgen. Im Zusammenhang
mit der virtuellen Hauptversammlung verarbeiten wir Ihre HV-Ticket-Nummer, Ihre Login-Daten,
die Art der Vollmacht und die personenbezogenen Daten und die Login-Daten Ihres Vertreters
sowie die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erteilten Weisungen und alle anderen
von Ihnen im passwortgeschützten Internetservice übermittelten Informationen. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung sind die für uns geltenden aktienrechtlichen Verpflichtungen,
Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist unser berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs.
1 lit. f) DS-GVO. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, Ihnen und Ihren Vertretern
den passwortgeschützten Internetservice zur Verfügung zu stellen, damit Sie Ihre Aktionärsrechte
auf nutzerfreundliche Art ausüben und an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen
können.

Bei der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft für die Hauptversammlung benannten
Stimmrechtsvertreter ist die Vollmachtserklärung von der Gesellschaft nachprüfbar
festzuhalten und drei Jahre zugriffsgeschützt aufzubewahren (§ 134 Abs. 3 Satz 5 AktG).

Wenn Sie gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz i.V.m. den Vorgaben in der Einberufung der
ordentlichen virtuellen Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice
vor der Hauptversammlung Fragen einreichen oder in der Hauptversammlung Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären, verarbeiten wir zu deren Bearbeitung
daher Name, Geburtsdatum und Adresse des Aktionärs und die Aktionärsnummer sowie Ihre
– soweit angegeben – E-Mail-Adresse. Wenn Sie einen Dritten zur Hauptversammlung bevollmächtigen,
verarbeiten wir auch Name und Adresse sowie Login-Daten des Bevollmächtigten. Als
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen auch in diesen Fällen die jeweiligen gesetzlichen
Bestimmungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

Wenn wir eine virtuelle Hauptversammlung durchführen, erheben und verarbeiten wir
bestimmte personenbezogene Daten in den Webserver-Log-Files, wenn Sie den passwortgeschützten
Internetservice besuchen und sich einloggen, um an der virtuellen Hauptversammlung
teilzunehmen, Ihre Daten zu verwalten oder Ihre Aktionärsechte auszuüben:

Datum und Uhrzeit des Abrufs

Meldung, ob der Abruf erfolgreich war

Angeforderte URL

Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), falls Ihr Browser diese Information übermittelt

Typ des verwendeten Webbrowsers und Betriebssystems

IP-Adresse

Port, über den der Zugang erfolgt ist

Innerhalb des passwortgeschützten Internetservice durchgeführte Aktionen

Session-ID und Sitzungsdaten

Erfolgreiche An- und Abmeldungen mit Zeitstempel

Ihr Browser übermittelt diese Daten automatisch an uns, wenn Sie den passwortgeschützten
Internetservice besuchen.

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen zuvor nicht genannten Zweck verarbeiten
wollen, werden wir Sie darüber zuvor im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen informieren.

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund Rechtsgrundlagen der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG), dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-,
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“)
sowie weiteren anwendbaren relevanten Rechtsvorschriften.

Wir werden Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorab informieren, sofern wir
Ihre Daten für einen anderen Zweck als die weiter genannten Zwecke verarbeiten möchten.

Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO)

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Ausübung Ihrer Rechte an
der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere für die Stimmrechtsausübung und die
Verfolgung der vollständigen Übertragung der virtuellen Hauptversammlung in Bild und
Ton, sowie deren Durchführung technisch sowie rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) der DSGVO i.V.m. §§ 118
ff. AktG sowie i.V.m. Art. 2 § 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569)
(„COVID-Folgenabmilderungsgesetz“).

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu den im AktG vorgesehen Zwecken, insbesondere
zur Kommunikation mit Ihnen als unserem Aktionär und zur Abwicklung unserer Hauptversammlungen.

Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erfüllung
weiterer gesetzlicher Verpflichtungen, wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, aktien-,
handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten.

Datenverarbeitung aus berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO

Wir verarbeiten Ihre Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen. Wir übertragen
die virtuelle Hauptversammlung im Internet über den passwortgeschützten Internetservice
und ermöglichen so die Wahrnehmung von Aktionärsrechten. Hierbei werden weitere personenbezogenen
Daten von Aktionären und deren Bevollmächtigten verarbeitet, die Erklärungen abgeben,
Fragen einreichen oder Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung
erklären. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit.
f) DSGVO.

Wir haben ein berechtigtes Interesse, die Durchführung sowie den geordneten Ablauf
der virtuellen Hauptversammlung sicherzustellen.

Wenn Sie gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 2 COVID-Folgenabmilderungsgesetz i.V.m. den Vorgaben
der Einladung zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung vor der Hauptversammlung
Fragen einreichen oder in der virtuellen Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hautversammlung einlegen, verarbeiten wir zu deren Bearbeitung Name und Adresse
des Aktionärs sowie die Logindaten. Wenn Sie einen Dritten zur virtuellen Hauptversammlung
bevollmächtigen, verarbeiten wir auch Name, Adresse und Logindaten des Bevollmächtigten.

Unser berechtigtes Interesse liegt z.B. weiter in dem Fall vor, wenn wir bei Kapitalerhöhungen
einzelne Aktionäre aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes von der
Information über Bezugsangebote ausnehmen müssen, um Wertpapiervorschriften der betreffenden
Staaten einzuhalten.

Darüber hinaus können Ihre Daten zur Erstellung von Statistiken genutzt werden, z.
B. für die Darstellung der Aktionärsentwicklung.

D.

Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?

Zur Einhaltung der oben genannten Zwecke kann es erforderlich sein, dass Ihre personenbezogenen
Daten für einen der oben genannten Zwecke außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) übermittelt werden. Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister oder
Konzernunternehmen außerhalb des EWR übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit
dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt
wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne
Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.

E.

An welche Kategorien von Empfängern geben wir Ihre Daten ggf. weiter?

Externe Dienstleister:

Wir bedienen uns zur Durchführung der Hauptversammlungen zum Teil externer Dienstleister
(z. B. IT-Dienstleister, HV-Dienstleister, Dienstleister für Versand der Aktionärsmitteilungen
und Rechtsberater). Beauftragte Dienstleister erhalten von der Gesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Weitere Empfänger:

Nehmen Sie an der Hauptversammlung teil, sind wir nach § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet,
Sie unter Angabe des Namens, des Wohnorts, sowie der Anzahl der vertretenen Aktien
in das Teilnehmerverzeichnis einzutragen. Diese Daten können von anderen Aktionären
und Hauptversammlungsteilnehmern während der Versammlung und von Aktionären bis zu
zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG). Darüber hinaus werden u.U.
im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung
sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären personenbezogene Daten
öffentlich zugänglich gemacht.

Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden
(§ 122 Abs. 2 AktG), wird die Gesellschaft diese Gegenstände bei Vorliegen der entsprechenden
Voraussetzungen unter Angabe des Namens des Aktionärs gemäß den aktienrechtlichen
Vorschriften bekannt machen. Ebenso wird die Gesellschaft Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen
Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs im Internet veröffentlichten (§§
126 Abs. 1, 127 AktG). Darüber hinaus können wir verpflichtet sein, Ihre personenbezogenen
Daten weiteren Empfängern zu übermitteln, wie etwa Behörden zur Erfüllung gesetzlicher
Mitteilungspflichten (z.B. bei Stimmrechtsmitteilungen).

F.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Grundsätzlich anonymisieren oder löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald
und soweit sie für die hierin genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es sei
denn, gesetzliche Nachweis- und/​oder Aufbewahrungspflichten (nach dem Aktiengesetz,
dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen Rechtsvorschriften) verpflichten
uns zu einer weiteren Speicherung. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen
erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Darüber hinaus bewahren wir personenbezogene Daten nur in Einzelfällen auf, wenn das
im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden,
erforderlich ist (gesetzliche Verjährungsfristen von bis zu dreißig Jahren).

G.

Cookies

Aufgrund der Bedeutung des Themas Datenschutz und unserer Transparenzverpflichtung
finden Sie nachfolgend Informationen über Cookies, wie wir diese auf unserer Webseite
einsetzen und welche Möglichkeiten Sie haben, falls Sie diese Cookies – trotz ihrer
Vorteile – lieber deaktivieren möchten. Wenn Sie die Cookies weder deaktivieren noch
die Möglichkeit der „Opt Out“-Funktion nutzen wie unten beschrieben, gehen wir davon
aus, dass Sie die Nutzung von Cookies akzeptieren.

Wir speichern, verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich im Einklang mit den
anwendbaren Vorschriften. Wir wahren selbstverständlich das Datengeheimnis. Wir behandeln
Ihre Daten vertraulich und geben sie nicht weiter, außer an eng gebundene Dienstleister,
die in unserem Auftrag Services abwickeln. Diese sind verpflichtet, Daten nur zu dem
vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden.

Alle über Cookies, Gerätekennungen und ähnliche Verfahren erhobenen Daten werden von
uns stets ohne Rückschlüsse auf die konkrete Person zur Optimierung der Webseite genutzt
und nicht mit anderen Kunden- oder Profildaten zusammengeführt.

Wir speichern bei jedem Besuch unserer Webseiten temporär die IP-Adresse Ihres Internetzugriffs
sowie die Seiten, die Sie aufrufen, beziehungsweise in den Apps gegebenenfalls die
Gerätenummer, damit grundlegende Services wie Berechtigungszuordnungen funktionieren.
Wir identifizieren Sie mit diesen Daten allerdings niemals persönlich.

In unserem gesamten Angebot verwenden wir den neuesten Sicherheitsstandard (256bit-Verschlüsselung).
Ihre Daten werden direkt bei der Übertragung verschlüsselt, und alle datenschutzrelevanten
Informationen werden in verschlüsselter Form in einer geschützten Datenbank abgelegt.
Um Ihren Zugriff verwalten zu können, benötigen wir einen Sitzungs-Cookie (der beim
Schließen des Browsers gelöscht wird).

Cookie-Arten

Technisch notwendige Cookies: Zur notwendigen Datenspeicherung gehören Cookies, die für die Funktionen einer Website
zwingend erforderlich sind. Das meint etwa das Speichern von Log-in-Daten oder der
Sprachauswahl durch sogenannte Session-Cookies (die beim Schließen des Browsers gelöscht
werden).

Notwendige Cookies dürfen von Anfang an gesetzt werden, also auch ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung durch den Nutzer. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO, diese Cookies sind für die Funktionen
der Internetseite zwingend erforderlich. Demgegenüber müssen Website-Besucher einwilligen,
bevor die Cookies nicht notwendige Daten speichern. Diese werden erst gesetzt, wenn
der Nutzer zustimmt.

Verwendete Cookies

Cookie Beschreibung Speicherdauer Klassifizierung
JSESSIONID Standard Sitzungsidentifikation für Java Löschung mit Schließen des Browsers Notwendig

Browsereinstellungen

Sie können das Speichern von Cookies durch Webseiten und Anwendungen auf ihren Endgeräten
ablehnen oder ihre Browsereinstellungen anpassen. In letzterem Fall erhalten Nutzer
eine Warnung, bevor Cookies gespeichert werden. Nutzer können ihre Einstellungen auch
so anpassen, dass ihr Browser entweder alle Cookies oder nur die Cookies Dritter ablehnt.
Nutzer können auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt gespeicherte Cookies löschen.
Es gilt zu beachten, dass die Einstellungen für jeden Browser und auf jedem verwendeten
Gerät separat angepasst werden müssen.

Bei der Deaktivierung von Cookies kann es zu Einschränkung bei der Nutzung der Webseite
kommen.

H.

Welche Rechte haben Sie nach dem Datenschutzrecht?

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter unserer in Abschnitt B. genannten
Adresse zur Geltendmachung Ihrer Rechte.

Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person

Sie haben uns gegenüber das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten wir
zu Ihrer Person verarbeiten.

Art. 16 DSGVO: Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Daten nicht richtig oder unvollständig sein, so können
Sie die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung unvollständiger Angaben
verlangen.

Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung

Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen
Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden
Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben noch
benötigt werden.

Art. 18 DSGVO: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den Voraussetzungen des Art.18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung
der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen.

Art. 21 DSGVO: Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zur Wahrung der
berechtigten Interessen der Gesellschaft oder eines Dritten einzulegen

Widerspruchsrecht bei Datenverarbeitung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen:

Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen der Gesellschaft oder
eines Dritten, können Sie dieser Verarbeitung unter der Adresse

tick Trading Software AG
Oliver Puplinkhuisen
– Datenschutzbeauftragter –
Berliner Allee 59
40212 Düsseldorf

widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser
Datenverarbeitung entgegenstehen. Wir werden diese Verarbeitung dann beenden, falls
wir nicht nachweisen können, dass zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung
vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen überwiegen,
oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
dient.

I.

Haben Sie Beschwerden hinsichtlich des Umgangs mit Ihren Daten?

Mit Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können
Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft unter den eingangs genannten
Kontaktdaten wenden, um unmittelbar eine Klärung mit der Gesellschaft herbeizuführen.
Unabhängig davon können Sie sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Die für
die tick Trading Software AG zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: +49 211 38424-0
Fax: +46 211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Stand der Informationen in diesem Dokument: Februar 2022

Bei relevanten Änderungen werden wir diese Informationen aktualisieren und auf unserer
Internetseite zur Verfügung stellen. Außerdem werden wir prüfen, ob im Einzelfall
bei einer etwaigen Änderung dieser Datenschutzinformation eine Verpflichtung zu einer
sonstigen Benachrichtigung besteht und dieser ggf. bestehenden Benachrichtigungspflicht
entsprechend nachkommen.

Mindestinformationen nach § 125 Abs. 1 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs.
1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212

Art der Angabe Beschreibung
A. Inhalt der Mitteilung
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses TBX042022oHV
2. Art der Mitteilung Einladung zur Hauptversammlung

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: NEWM]

B. Angaben zum Emittenten
1. ISIN DE000A0LA304
2. Name des Emittenten tick Trading Software Aktiengesellschaft
C. Angaben zur Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung 07.04.2022

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20220407]

2. Uhrzeit der Hauptversammlung 11:00 Uhr (MESZ)

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 09:00 UTC]

3. Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: GMET]

4. Ort der Hauptversammlung Virtuelle Hauptversammlung:

https:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html

Im Sinne des Aktiengesetzes:

tick Trading Software Aktiengesellschaft, Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, Deutschland

5. Aufzeichnungsdatum 17.03.2022 (00:00 Uhr MEZ)

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20220316]

6. Uniform Resource Locator (URL) https:/​/​www.tick-ts.de/​de/​hauptversammlung.html
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