tick Trading Software AktiengesellschaftDüsseldorf– Wertpapier-Kenn-Nummer A0LA30 –
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1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 30. September 2021 mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung und während der
eingesehen werden. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020/2021 Der ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 4.427.361,26 EUR darf nach § 268 Abs. 8 Vom hiernach verbleibenden höchstens ausschüttungsfähigen Betrag von 4.386.443,19 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Der für das Geschäftsjahr 2020/2021 ausgewiesene Bilanzgewinn von
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020/2021 Im gesamten Geschäftsjahr amtierten Herr Gerd Goetz und Herr Carsten Schölzki. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020/2021 Dies betrifft neben dem im gesamten Geschäftsjahr amtierenden Aufsichtsratsmitglied, |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
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6. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Das vormalige Aufsichtsratsmitglied Götz Röhr hat aus dringenden beruflichen Gründen Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 S. 1, 96 Abs. 1 5. Var. AktG, § 7 Abs.1 der Auf Antrag des Vorstandes hat das Amtsgericht Düsseldorf durch Beschluss vom 02.09.2021 Der Aufsichtsrat schlägt nunmehr vor, mit Wirkung ab dem Ende dieser Hauptversammlung Herrn Uwe Kebschull, Kempen, geb. 16.05.1967, Bankkaufmann bei der Lang & Schwarz Herr Kebschull ist mit dem Geschäftsfeld der Gesellschaft, der Entwicklung und dem Der Kandidat hat keine weiteren Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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7. |
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nebst zugehöriger Satzungsänderung Die Gesellschaft möchte die Grundkapitalziffer ohne aufwendige Bar- oder Sachkapitalerhöhungen Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2021 weist u.a. eine nicht Die Verdoppelung der Anzahl der Aktien soll durch einen optisch niedrigeren Kurs die Die rechtliche Ausgestaltung der jungen Aktien soll in jeder Hinsicht derjenigen der Die Bestimmungen der Satzung in § 4 Absatz 1 zur Höhe des Grundkapitals und zur Anzahl Vorstand und Aufsichtsrat schlagen demgemäß vor, zu beschließen:
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Beschränkung auf eine präsenzlose („virtuelle“) Hauptversammlung
Die Hauptversammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
– mit Ausnahme eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters – statt.
Aktionären werden Teilnahmerechte vor allem durch die vollständige Übertragung der
Hauptversammlung im Internet sowie durch Stimmabgabe im Wege von elektronischer Briefwahl
sowie Bevollmächtigungs- und Weisungsmöglichkeiten gewährt. Zudem ist die elektronische
Einreichung von Fragen bis zum 05. April 2022, 24:00 Uhr, möglich. Die Einzelheiten
werden nachfolgend erläutert.
Grundlage dessen sind neben den Regelungen des Aktienrechts die Sonderbestimmungen
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie („GesRuaCOVBekG“
vom 27. März 2020, BGBl. I, 570, mit Geltungsverlängerung durch VO vom 20.10.2020,
BGBl. 2258, (GesRGenRCOVMVV), Änderung durch Art. 11 des G. zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
etc. vom 22.12.2020, BGBl. 3328, und teilw. weit. Verlängerung durch Art. 15, 16 G
vom 10. Sept. 2021, BGBl. 4147 (AufbauhilfeG)).
Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, Anmeldung der Aktionäre
zur Hauptversammlung, Nachweis des Aktienbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform so
rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum
Ablauf des 31. März 2022 zugeht.
Ebenfalls bis zum Ablauf des 31. März 2022 ist der Gesellschaft von den Aktionären
ein von ihrem depotführenden Institut oder Letztintermediär in Textform erstellter
besonderer Nachweis ihres Aktienbesitzes zu übermitteln; der Nachweis muss sich auf
den Beginn (00:00 Uhr) des 17. März 2022 („Record Date“) beziehen. Ein Nachweis im
Sinne von § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Der Nachweis ist zusätzlich zur Anmeldung
erforderlich. Ob nach dem Stichtag die Aktien noch weiter gehalten werden, ist für
die Teilnahmeberechtigung unerheblich. Eine Beschränkung der Verfügbarkeit der Aktien
ist mit diesem Record Date nicht verbunden.
Die Anmeldung und der Besitznachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen
und der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:
tick Trading Software AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 – 88 96 906 – 33
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Passwortgeschützter Internetservice, Zugangsdaten für Login
Zur Abwicklung der Hauptversammlung dient im Wesentlichen ein Onlineservice, der sogenannte
passwortgeschützte Internetservice. Dieser ermöglicht u.a. die Teilnahme an der Internetübertragung
der Hauptversammlung, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die elektronische Widerspruchseinlegung
und die elektronische Frageneinreichung gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren. Diese
Frageneinreichung ist bis zum 05. April 2022 (24:00 Uhr) möglich.
Bestätigungen des Eingangs der elektronisch abgegebenen Stimmen gem. § 118 Abs. 1
S. 3 AktG werden dort ebenfalls ermöglicht.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten die angemeldeten Aktionäre oder Aktionärsvertreter
als Zugangsberechtigung für den passwortgeschützten Internetservice ihr HV-Ticket
mit einer Zugangskennung sowie einem Zugangspasswort (gemeinsam: „Logindaten“). Hiermit
ist voraussichtlich ab 17. März 2022 der Zugang zum passwortgeschützten Internetservice
unter
https://www.tick-ts.de/de/hauptversammlung.html
möglich.
Bei technischen Fragestellungen oder Zugangsproblemen können sich Aktionäre und Aktionärsvertreter
auch zu üblichen Geschäftszeiten (09:00 -17:00 Uhr) an die Hotline unter der Nummer
+49 (0)89 889 6906 610 wenden.
Übertragung der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre der Gesellschaft in voller Länge
im Internet im passwortgeschützten Internetservice unter
https://www.tick-ts.de/de/hauptversammlung.html
übertragen. Eine Aufzeichnung ist nicht vorgesehen. Für den Zugang werden die Logindaten
benötigt. Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät und eine Internetverbindung.
Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können,
wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit
empfohlen. Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
einen Computer, so benötigen Sie einen aktuellen Browser, z.B. Edge, Chrome, Mozilla
Firefox oder Safari und Lautsprecher oder Kopfhörer.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit
möglich – Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung
auszuüben.
Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit
des HV-Systems kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen
der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen
von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss
hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit
und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum
passwortgeschützten Internetservice und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen.
Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für
die Durchführung der Hauptversammlung über das Internet eingesetzten Hard- und Software
einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz
vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den unten genannten
Möglichkeiten zur Rechteausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch
zu machen.
Eine weitergehende umfassende „Online-Teilnahme“ an der Hauptversammlung im Sinne
von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist mit der Übertragung nicht verbunden.
Abstimmung durch sog. elektronische Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht unmittelbar – ohne einen Bevollmächtigten und ohne
persönliche Anwesenheit – ausüben, durch die sogenannte elektronische Briefwahl. Die
elektronische Briefwahl ist zu allen abstimmungsbedürftigen Tagesordnungspunkten,
nicht nur bei Wahlen, möglich. Eine Briefwahl ist ausschließlich elektronisch unter
Verwendung des passwortgeschützten Internetservices gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
und nur bis zum Beginn der Abstimmung am Tage der Hauptversammlung möglich. Angemeldete
Aktionäre können nach Erhalt der Legitimation im passwortgeschützten Internetservice
zu allen Abstimmungspunkten ihr Abstimmungsverhalten durch Anklicken in einer entsprechenden
Bildschirmmaske vorgeben. Ein Widerruf der durch elektronische Briefwahl abgegebenen
Stimmen und eine Modifikation des Abstimmungsverhaltens sind ebenfalls im passwortgeschützten
Internetservice vorgesehen und u.a. dort bis Beginn der Abstimmung am Tage der Hauptversammlung
möglich. Es kann auch von der elektronischen Briefwahl zur Stimmabgabe durch Bevollmächtigung
gewechselt werden, wenn zuvor ein Widerruf der Briefwahlstimmabgabe erfolgte. Verfügt
ein Aktionär oder Aktionärsvertreter über mehrere HV-Tickets, ist für die Stimmabgaben
aus den unterschiedlichen Beständen jeweils ein einzelner Login erforderlich, um alle
Stimmen des Betreffenden zu erfassen.
Auch Bevollmächtigte – mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters
– können an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel einen
Intermediär, ein depotführendes Institut, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person oder Institution ihrer Wahl ausüben lassen. In diesem Fall
ist eine rechtzeitige Bevollmächtigung durch den Aktionär erforderlich. Ein Formular
zur Vollmachtserteilung befindet sich auf dem HV-Ticket und kann auch von der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.tick-ts.de/de/hauptversammlung.html
heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Auch Bevollmächtigte – mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters
– können an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen.
Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären zudem an, die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen und sich
von diesen in der Hauptversammlung nach Maßgabe erteilter Weisungen vertreten zu lassen.
Die Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen
erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung
befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt.
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht
erteilen möchten, benötigen hierzu ein HV-Ticket.
Um den rechtzeitigen Erhalt eines HV-Tickets sicherzustellen, sollte die Bestellung
möglichst frühzeitig bei dem depotführenden Institut resp. Letztintermediär eingehen.
Ein Formular zur Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter mit Weisungen befindet
sich auf dem HV-Ticket und kann auch von der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.tick-ts.de/de/hauptversammlung.html
heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Die Stimmrechtsvertreter nehmen Vollmachten und Weisungen am Tage der Hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmung über den passwortgeschützten Internetservice entgegen.
Form und Übermittlung der Vollmachten
Vollmachten, auch die den Stimmrechtsvertretern erteilten, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Das Formerfordernis
gilt nicht bei einer Vollmachtserteilung an Intermediäre im Sinne des § 67a Abs. 4
AktG oder an die einem Intermediär gleichgestellten Institutionen oder Personen gem.
§ 135 Abs. 8 AktG (z.B. Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder geschäftsmäßige
Stimmrechtsvertreter).
Eine postalische Übermittlung sowie Zusendung per E-Mail und Fax an die Gesellschaft
kann bis zum 06. April 2022, 24:00 Uhr, (Eingang) unter der nachfolgend genannten
Adresse der Gesellschaft erfolgen:
tick Trading Software AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 – 88 96 906 – 55
E-Mail: tick-ts@better-orange.de
Erteilung von Vollmachten und ihr Widerruf können ab dem 17. März 2022 nach Erhalt
der Logindaten auch im passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen
Verfahren erfolgen.
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich über den
passwortgeschützten Internetservice abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Bevollmächtigungen an die Stimmrechtsvertreter, Weisungen, Weisungsänderungen und
ein Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter können ab dem 17. März 2022
nach Erhalt der Logindaten auch im passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür
vorgesehenen Verfahren erfolgen und sind dort bis zum Beginn der Abstimmungen am Tage
der Hauptversammlung möglich.
Anmeldung und Aktienbesitznachweis auch bei Vollmachtserteilung stets erforderlich
Auch bei einer Vertretung durch Bevollmächtigte sind in allen Fällen eine wirksame
und rechtzeitige Anmeldung und die rechtzeitige Übermittlung eines Aktienbesitznachweises
des depotführenden Instituts resp. Letztintermediärs erforderlich.
Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt
voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Logindaten erhält. Die von der
Gesellschaft benannten bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter benötigen jedoch die
Logindaten nicht.
Einreichung von Fragen
Aktionären oder Aktionärsvertretern ist ein Fragerecht einzuräumen. Der Vorstand hat
entschieden, in Übereinstimmung mit § 1 Absatz 2 GesRuaCOVBekG ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionären die Möglichkeit einzuräumen, im Wege der elektronischen Kommunikation bis
spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung Fragen einzureichen. Die Fragen können
ausschließlich über den passwortgeschützten Internetservice unter
https://www.tick-ts.de/de/hauptversammlung.html
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren eingereicht werden und müssen bis zum 05. April
2022, 24:00 Uhr, übermittelt sein.
Über die Art der Fragenbeantwortung entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem,
freien Ermessen (§ 1 Absatz 2 Satz 2 GesRuaCOVBekG).
Teilnehmerverzeichnis
Das Teilnehmerverzeichnis zur Hauptversammlung wird angemeldeten Aktionären im passwortgeschützten
Internetservice in der Rubrik „Teilnehmerverzeichnis“ zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Einlegung von Widersprüchen
Gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 GesRuaCOVBekG soll Aktionären, die ihr Stimmrecht
ausgeübt haben, auch ohne persönliche Anwesenheit in der Hauptversammlung die Möglichkeit
eingeräumt werden, Widerspruch zu Protokoll des Notars zu erklären. Dies erfolgt ausschließlich
über den passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren.
Ein Widerspruch wird dem Notar während der gesamten Hauptversammlung unverzüglich
und vollautomatisch zugeleitet. Diese elektronische Widerspruchsmöglichkeit ist vom
Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Ende freigeschaltet. Auch Bevollmächtigte
können Widerspruch einlegen. Eine Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter mit der Erklärung eines Widerspruchs zu beauftragen, besteht
hingegen nicht.
Sonstige Hinweise und Erläuterungen
Rechte von Aktionären bezüglich der Teilnahme an der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 1.006.500 Aktien ausgegeben, die
jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien; alle ausgegebenen
Aktien begründen grundsätzlich Teilnahme- und Stimmrechte. Bei Abstimmungen über bestimmte
Punkte der Tagesordnung gelten bezüglich einzelner Aktionäre gesetzliche Stimmverbote.
Aktionäre haben u.a. das Recht, unter den oben genannten Voraussetzungen (Anmeldung,
Nachweis) im Rahmen der Regelungen dieser Einberufung an der Übertragung der Hauptversammlung
teilzunehmen, Fragen einzureichen, vor der Hauptversammlung Anträge zu den Gegenständen
der Tagesordnung einzureichen und ihre Stimme vor und in der Hauptversammlung durch
die benannten Stimmrechtsvertreter oder durch elektronische Briefwahl abzugeben oder
elektronisch Widerspruch zu Protokoll einzulegen. Sie sind darüber hinaus unter bestimmten
Voraussetzungen berechtigt, in schriftlicher Form (nicht per Telefax oder Mail) bis
zum Sonntag, 13. März 2022, 24:00 Uhr, (eingehend) eine Erweiterung der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Tagesordnung zu verlangen.
Einreichung von Anträgen von Aktionären
Tagesordnungserweiterungsverlangen sowie sonstige Anträge und abweichende Wahlvorschläge
von Aktionären gem. §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse der
Gesellschaft zu richten:
tick Trading Software AG
Berliner Allee 59
40212 Düsseldorf
Fax: +49(0)211-781767-29
E-Mail: ir@tick-TS.de
Anderweitig adressierte oder verspätet zugehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Für Tagesordnungserweiterungsverlangen ist zur Wahrung der dabei geltenden Schriftform
eine Telefaxübermittlung, eine Mail oder sonstige nur textförmige Mitteilung nicht
ausreichend.
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären,
die uns bis zum 23. März 2022, 24:00 Uhr, zugehen, im Internet nach Maßgabe des §
126 AktG unter
https://www.tick-ts.de/de/hauptversammlung.html
veröffentlichen.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen von Aktionären werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht werden.
Bei einer präsenzlosen Hauptversammlung sind Antragstellungen in der Hauptversammlung
nicht vorgesehen und nicht möglich. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die
nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen sind, gelten jedoch
kraft gesetzlicher Fiktion gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 GesRuaCOVBekG als in der Versammlung
gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Verweis auf weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden sich auch im Internet auf der Seite der Gesellschaft
unter
https://www.tick-ts.de/de/hauptversammlung.html
Übermittlung von Unterlagen an Aktionäre
Die Einberufungsmitteilungen gemäß § 125 AktG zur Hauptversammlung am 07. April 2022
werden den Aktionären durch die depotführenden Institute oder sonstige Intermediäre
übermittelt. Vollmachtsformulare erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrem HV-Ticket
und können auch bei der Gesellschaft unter beiden oben genannten Adressen angefordert
werden.
Düsseldorf, im Februar 2022
Der Vorstand
Carsten Schölzki
Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen
Stellenwert. Die tick Trading Software AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher
unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren einschlägigen
Gesetze. Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht
erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten.
Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren
Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Anhang dieser Einladung und zusätzlich im Internet
auf der Webseite zur Hauptversammlung:
https://www.tick-ts.de/de/hauptversammlung.html
1 Datenschutzerklärung der tick Trading Software AG
2 Einführung
Wir, die tick Trading Software AG, nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
sehr ernst. Die nachfolgende Datenschutzerklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber,
wie wir diesen Schutz sicherstellen und welche Arten von Daten zu welchem Zweck verarbeitet
werden. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte
oder identifizierbare natürliche Person beziehen, z.B. Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre
E-Mail-Adressen, die Anzahl der Aktien, oder die Information darüber, welche depotführende
Bank Sie verwenden.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DS-GVO, des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), des Aktiengesetzes (AktG) des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie.
A. |
Verantwortlicher Die tick Trading Software AG („tick-TS„), Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, info@tick-TS.de, ist für die Verarbeitung |
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B. |
Datenschutzbeauftragter Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der tick Trading Software AG unter
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C. |
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Die tick Trading Software AG verarbeitet als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes Wir führen unsere Hauptversammlungen entweder als Präsenzveranstaltungen oder präsenzlos Um den Aktionären und ihren Vertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung (z.B. Wenn Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, Fragen, Anträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge Wenn wir die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung durchführen, besteht Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist unser berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. Bei der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft für die Hauptversammlung benannten Wenn Sie gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz i.V.m. den Vorgaben in der Einberufung der Wenn wir eine virtuelle Hauptversammlung durchführen, erheben und verarbeiten wir
Ihr Browser übermittelt diese Daten automatisch an uns, wenn Sie den passwortgeschützten Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen zuvor nicht genannten Zweck verarbeiten Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund Rechtsgrundlagen der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz Wir werden Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorab informieren, sofern wir Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO) Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Ausübung Ihrer Rechte an Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu den im AktG vorgesehen Zwecken, insbesondere Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erfüllung Datenverarbeitung aus berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO Wir verarbeiten Ihre Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen. Wir übertragen Wir haben ein berechtigtes Interesse, die Durchführung sowie den geordneten Ablauf Wenn Sie gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 2 COVID-Folgenabmilderungsgesetz i.V.m. den Vorgaben Unser berechtigtes Interesse liegt z.B. weiter in dem Fall vor, wenn wir bei Kapitalerhöhungen Darüber hinaus können Ihre Daten zur Erstellung von Statistiken genutzt werden, z. |
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D. |
Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt? Zur Einhaltung der oben genannten Zwecke kann es erforderlich sein, dass Ihre personenbezogenen |
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E. |
An welche Kategorien von Empfängern geben wir Ihre Daten ggf. weiter? Externe Dienstleister: Wir bedienen uns zur Durchführung der Hauptversammlungen zum Teil externer Dienstleister Weitere Empfänger: Nehmen Sie an der Hauptversammlung teil, sind wir nach § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet, Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden |
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F. |
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? Grundsätzlich anonymisieren oder löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald Darüber hinaus bewahren wir personenbezogene Daten nur in Einzelfällen auf, wenn das |
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G. |
Cookies Aufgrund der Bedeutung des Themas Datenschutz und unserer Transparenzverpflichtung Wir speichern, verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich im Einklang mit den Alle über Cookies, Gerätekennungen und ähnliche Verfahren erhobenen Daten werden von Wir speichern bei jedem Besuch unserer Webseiten temporär die IP-Adresse Ihres Internetzugriffs In unserem gesamten Angebot verwenden wir den neuesten Sicherheitsstandard (256bit-Verschlüsselung). Cookie-Arten Technisch notwendige Cookies: Zur notwendigen Datenspeicherung gehören Cookies, die für die Funktionen einer Website Notwendige Cookies dürfen von Anfang an gesetzt werden, also auch ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung durch den Nutzer. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO, diese Cookies sind für die Funktionen Verwendete Cookies
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H. |
Welche Rechte haben Sie nach dem Datenschutzrecht? Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter unserer in Abschnitt B. genannten Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person Sie haben uns gegenüber das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten wir Art. 16 DSGVO: Recht auf Berichtigung Sollten die Sie betreffenden Daten nicht richtig oder unvollständig sein, so können Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Art. 18 DSGVO: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Unter den Voraussetzungen des Art.18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Art. 21 DSGVO: Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zur Wahrung der Widerspruchsrecht bei Datenverarbeitung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen: Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen der Gesellschaft oder
widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser |
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I. |
Haben Sie Beschwerden hinsichtlich des Umgangs mit Ihren Daten? Mit Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit |
Stand der Informationen in diesem Dokument: Februar 2022
Bei relevanten Änderungen werden wir diese Informationen aktualisieren und auf unserer
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bei einer etwaigen Änderung dieser Datenschutzinformation eine Verpflichtung zu einer
sonstigen Benachrichtigung besteht und dieser ggf. bestehenden Benachrichtigungspflicht
entsprechend nachkommen.
Mindestinformationen nach § 125 Abs. 1 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs.
1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
Art der Angabe | Beschreibung |
A. Inhalt der Mitteilung | |
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses | TBX042022oHV |
2. Art der Mitteilung | Einladung zur Hauptversammlung
[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: NEWM] |
B. Angaben zum Emittenten | |
1. ISIN | DE000A0LA304 |
2. Name des Emittenten | tick Trading Software Aktiengesellschaft |
C. Angaben zur Hauptversammlung | |
1. Datum der Hauptversammlung | 07.04.2022
[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 20220407] |
2. Uhrzeit der Hauptversammlung | 11:00 Uhr (MESZ)
[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 09:00 UTC] |
3. Art der Hauptversammlung | Ordentliche Hauptversammlung
[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: GMET] |
4. Ort der Hauptversammlung | Virtuelle Hauptversammlung:
https://www.tick-ts.de/de/hauptversammlung.html Im Sinne des Aktiengesetzes: tick Trading Software Aktiengesellschaft, Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf, Deutschland |
5. Aufzeichnungsdatum | 17.03.2022 (00:00 Uhr MEZ)
[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 20220316] |
6. Uniform Resource Locator (URL) | https://www.tick-ts.de/de/hauptversammlung.html |