Delticom AGHannoverISIN: DE0005146807
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des gebilligten Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand |
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2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im |
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat, welcher gleichzeitig gemäß § 107 Absatz 4 Satz 2 AktG Prüfungsausschuss |
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5. |
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 des Aktiengesetzes erstellten Nach dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie Aufsichtsrat und Vorstand legen der Hauptversammlung daher den im Abschnitt „Informationen
zugänglich. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Der gemäß § 162 Aktiengesetz erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der Delticom |
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Nach den Änderungen des Aktiengesetzes durch das ARUG II hat die Hauptversammlung Das Jahr 2021 war ein Jahr des Umbruchs für Delticom. Im Sommer 2021 wurde die operative Der Aufsichtsrat hat diese grundlegend veränderte Situation zum Anlass genommen, das Eine marktübliche Vergütung und eine angemessene Incentivierung der Mitglieder des Unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 87a Absatz 1 des Aktiengesetzes hat der
zugänglich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, das vom Aufsichtsrat am 23. März 2022 beschlossene Vergütungssystem |
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7. |
Änderung der durch die Hauptversammlung am 12. August 2019 zu Tagesordnungspunkt 6 Die Hauptversammlung vom 12. August 2019 hat zu Tagesordnungspunkt 6 b) eine Ermächtigung Im Rahmen dieser Ermächtigung wurde der Kreis der Bezugsberechtigten wie folgt festgelegt: Von den Optionsrechten zum Bezug von insgesamt bis zu 540.000 Aktien dürfen Optionsrechte
ausgegeben werden. Von dieser Ermächtigung wurde bislang ausschließlich durch Ausgabe von insgesamt 124.175 Es hat sich gezeigt, dass die vorstehende Aufteilung des Kreises der Bezugsberechtigten Daher soll der Kreis der Bezugsberechtigten den aktuellen Gegebenheiten angepasst Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
Die durch die Hauptversammlung vom 12. August 2019 zu Tagesordnungspunkt 6 b) beschlossene „aa) Kreis der Bezugsberechtigten Von den Optionsrechten zum Bezug von insgesamt bis zu 540.000 Aktien dürfen Optionsrechte
Das durch die Hauptversammlung am 12. August 2019 zu Tagesordnungspunkt 6 d) beschlossene „Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 540.000 (in Worten: Euro fünfhundertvierzigtausend)
Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses § 5 Abs. (7) der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: „Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 540.000 (in Worten: Euro fünfhundertvierzigtausend)
Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses |
Informationen und Berichte an die Hauptversammlung
Weitere Angaben und Hinweise
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (29. März 2022) ist das Grundkapital
der Gesellschaft eingeteilt in 14.831.361 nennbetragslose auf den Namen lautende Stückaktien,
die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit
auf 14.831.361 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine
eigenen Aktien.
Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 und 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, erlassen als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom
27. März 2020, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020 auf
den Seiten 569 ff., in der Fassung der Änderungen durch Art. 15 Aufbauhilfegesetz
2021 vom 10. September 2021, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 14.
September 2021 auf den Seiten 4147 ff., („COVID-19-Gesetz„) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit Blick auf die fortdauernde
COVID-19-Pandemie entschieden, auch diese ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.
Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, Mitgliedern
des Vorstands und des Aufsichtsrats und des mit der Niederschrift beauftragten Notars
sowie der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Peppermint
Event GmbH, Boulevard der EU 8, 30539 Hannover, statt.
Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage
des COVID-19-Gesetzes zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie
der Ausübung der Aktionärsrechte gegenüber einer Präsenzhauptversammlung führt, bitten
wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit
der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts
und des Fragerechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.
Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und
die Ausübung des Stimmrechts
Diejenigen Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und
deren ordnungsgemäße Anmeldung der Gesellschaft bis zum 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
zugegangen ist, können nach Eingabe ihrer persönlichen Zugangsdaten eine Bild- und
Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet über das HV-Portal der Gesellschaft,
zugänglich über
https://www.delti.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
verfolgen und ihre Stimmrechte ausüben.
Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen gemäß § 67 Absatz 2 Satz 1 des Aktiengesetzes
Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen.
Für das Recht, die Hauptversammlung im Internet zu verfolgen und das Stimmrecht auszuüben,
ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), maßgeblich,
weil vom 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bis 11. Mai 2022, 00:00 Uhr (MESZ), aus abwicklungstechnischen
Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre
können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiter
frei verfügen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 405 Absatz 3 Nr. 1
des Aktiengesetzes ordnungswidrig handelt, wer Aktien eines anderen, zu dessen Vertretung
er nicht befugt ist, ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der Hauptversammlung
benutzt. Da im Verhältnis zur Gesellschaft betreffend die Hauptversammlung am 10.
Mai 2022 Rechte aus Aktien nur für den am 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister
Eingetragenen bestehen, ist derjenige, der danach Aktien erwirbt, nur dann berechtigt,
die Hauptversammlung am 10. Mai 2022 im Internet zu verfolgen oder das Stimmrecht
auszuüben, wenn ihn der Veräußerer hierzu bevollmächtigt oder ermächtigt und die Anmeldung
zur Hauptversammlung frist- und ordnungsgemäß erfolgt.
Intermediäre, z.B. eine Depotbank oder ein Kreditinstitut, Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater gemäß § 134a Absatz 1 Nr. 3 des Aktiengesetzes sowie diesen durch
die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im
Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres
hierzu regelt § 135 des Aktiengesetzes.
Die Anmeldung des Aktionärs hat auf elektronischem Weg über das HV-Portal der Gesellschaft,
zugänglich über
https://www.delti.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
oder zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) an folgende Anschrift
oder E-Mail-Adresse zu erfolgen:
Delticom AG |
Ein Formular zur Anmeldung sowie die persönlichen Zugangsdaten, die für die Nutzung
des HV-Portals benötigt werden, werden den Aktionären, die am 18. April 2022, 24:00
Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind,
per Post übersandt. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden.
Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet
wird, ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich
anmeldenden Aktionärs zu sorgen, etwa durch Nennung der Aktionärsnummer und seines
vollständigen Namens oder seiner vollständigen Firma, wie im Aktienregister eingetragen
und aus dem dem Aktionär zugesandten persönlichen Aktionärsanschreiben ersichtlich.
Sollten Aktionäre die Einladungsunterlagen mit ihren persönlichen Zugangsdaten für
das HV-Portal, etwa weil sie nach dem 18. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bis 3. Mai
2022, 24:00 Uhr (MESZ), in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden,
nicht unaufgefordert erhalten, werden diese den betreffenden Aktionären auf Verlangen
kostenfrei zugesandt. Dieses Verlangen ist an die vorstehende Anschrift oder E-Mail-Adresse
zu richten.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Ein teilnahmeberechtigter Aktionär kann sich auch durch einen Bevollmächtigten – zum
Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und sein
Stimmrecht durch den Bevollmächtigten im Wege der Briefwahl oder der Erteilung von
Untervollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben
lassen. Eine physische Teilnahme des Bevollmächtigten an der Hauptversammlung ist
nicht möglich. Auch in diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung des
Aktienbestandes zur Hauptversammlung erforderlich.
Wenn weder ein Intermediär, z.B. eine Depotbank oder ein Kreditinstitut, noch eine
Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a Absatz 1 Nr. 3 des Aktiengesetzes
oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder
Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht
sowie ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft zumindest der Textform.
Erfolgt die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft, so kann die Erklärung zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen
Gesetzbuches) bis spätestens 8. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), eingehend, an die folgende
Anschrift oder E-Mail-Adresse gerichtet werden:
Delticom AG |
Die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
kann auch unter Nutzung des HV-Portals, zugänglich unter
https://www.delti.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
unter Eingabe der persönlichen Zugangsdaten erfolgen. Dort ist ein Onlineformular
zugänglich, das bei Eingabe der persönlichen Zugangsdaten die elektronische Erteilung
einer Vollmacht an Dritte und deren Widerruf ermöglicht. Dies ist bis kurz vor Schließung
durch den Versammlungsleiter der Abstimmung in der Hauptversammlung (durch den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vor Ort) am Tag der Hauptversammlung
möglich.
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher
Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht durch Erklärung
gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, ist die Vollmacht zumindest in Textform (§
126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) der Gesellschaft gegenüber nachzuweisen, soweit
sich aus § 135 des Aktiengesetzes nicht etwas anderes ergibt (siehe unten).
Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht kann an die oben für die Erteilung von
Vollmachten angegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse bis spätestens 8. Mai 2022, 24:00
Uhr (MESZ), eingehend, erfolgen. Um den Nachweis der Bevollmächtigung eindeutig zuordnen
zu können, bitten wir Sie, den vollständigen Namen bzw. die vollständige Firma, den
Wohnort bzw. die Geschäftsanschrift und die Aktionärsnummer des Aktionärs anzugeben.
Bitte geben Sie auch den Namen und die Anschrift des zu Bevollmächtigenden an.
Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, z. B einer Depotbank oder eines Kreditinstituts,
einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters gemäß § 134a Absatz 1 Nr. 3
des Aktiengesetzes oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellten Institution oder Person besteht ein Textformerfordernis weder nach
der Satzung der Gesellschaft noch nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Aktiengesetzes.
Das allgemeine Textformerfordernis für die Vollmacht gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 des
Aktiengesetzes findet bei diesen Vollmachtsempfängern nach überwiegender Auffassung
keine Anwendung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen der Vollmachtsempfänger
eine besondere Form der Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes
(gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes) nachprüfbar festhalten
muss. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten wir beim Vollmachtsempfänger
zu erfragen.
Wenn ein Aktionär einen Intermediär, z. B. eine Depotbank oder ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a Absatz 1 Nr. 3 des
Aktiengesetzes oder eine andere mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen möchte, sollte er sich zudem
vorher beim Vollmachtsempfänger erkundigen, ob dieser zur Ausübung seiner Stimmrechte
für ihn bei der Hauptversammlung der Delticom AG bereit ist. In diesem Fall wird empfohlen,
die Vollmacht direkt an den Vollmachtsempfänger und so rechtzeitig zu erteilen, dass
dieser den Aktionär fristgerecht bis 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zur Hauptversammlung
anmelden kann.
Ein Formular zur Bevollmächtigung wird den am 18. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), mit
ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
per Post übersandt. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden.
Ein entsprechendes Formular steht ferner über die Internetadresse
https://www.delti.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
zum Abruf zur Verfügung.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder
mehrere Bevollmächtigte zurückweisen, sofern noch ein Bevollmächtigter übrig bleibt.
Der Zugang des Bevollmächtigten über das HV-Portal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung versandten
Zugangsdaten erhält.
Stimmabgabe durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. die
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben auch die Möglichkeit, das Stimmrecht
entsprechend ihren Weisungen durch einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin der Delticom
AG als von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. benannte Stimmrechtsvertreterin
ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung
des Aktienbestandes zur Hauptversammlung erforderlich.
Wenn ein Aktionär oder ein Bevollmächtigter den benannten Stimmrechtsvertreter bzw.
die benannte Stimmrechtsvertreterin bevollmächtigen möchte, muss er ihm bzw. ihr zu
jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisung erteilen, wie das Stimmrecht
ausgeübt werden soll; der benannte Stimmrechtsvertreter bzw. die benannte Stimmrechtsvertreterin
ist verpflichtet, nach Maßgabe der ihm bzw. ihr erteilten Weisungen abzustimmen. Die
Beauftragung des Stimmrechtsvertreters bzw. der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft
zur Erklärung von Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist nicht
möglich.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bzw. die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin
hat zumindest in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) an die oben für die
Erteilung von Vollmachten genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse zu erfolgen. Ferner
kann diese auch elektronisch über das HV-Portal der Gesellschaft, zugänglich über
https://www.delti.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
nach Eingabe der persönlichen Zugangsdaten erfolgen.
Gleiches gilt für den Widerruf einer an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bzw. die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin erteilten Vollmacht.
Ein zusätzlicher Nachweis einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters bzw. der
Stimmrechtsvertreterin ist nicht erforderlich.
Ein Formular zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters
bzw. der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin und zur Weisungserteilung
an diesen bzw. diese wird den am 18. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift
im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
per Post übersandt und kann kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Ein
entsprechendes Formular steht auch über die Internetadresse
https://www.delti.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
zum Abruf zur Verfügung.
Die Vollmachts- und Weisungserteilung oder eine Änderung oder der Widerruf erteilter
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter bzw. die Stimmrechtsvertreterin
der Gesellschaft müssen der Gesellschaft an der oben für die Erteilung von Vollmachten
genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse bis zum 8. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Über das HV-Portal der Gesellschaft, zugänglich über
https://www.delti.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
ist diese bzw. dieser nach Eingabe der persönlichen Zugangsdaten bis kurz vor Schließung
durch den Versammlungsleiter der Abstimmung in der Hauptversammlung (durch den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vor Ort) am Tag der Hauptversammlung
möglich.
Stimmabgabe mittels Briefwahl
Aktionäre und deren Bevollmächtigte können Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation ohne Teilnahme an der Hauptversammlung abgeben (Briefwahl). Auch in
diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung des Aktienbestandes zur Hauptversammlung
erforderlich.
Vor der Hauptversammlung können Briefwahlstimmen bzw. deren Änderung oder Widerruf
elektronisch über das HV-Portal der Gesellschaft, zugänglich über
https://www.delti.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
nach Eingabe der persönlichen Zugangsdaten oder zumindest in Textform durch Übersendung
des ausgefüllten Formulars, welches den Aktionären, die am 18. April 2022, 24:00 Uhr
(MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, per
Post übersandt wird, übermittelt werden.
Bei Verwendung des vorgenannten Formulars muss das ausgefüllte Formular bis spätestens
8. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei folgender Anschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:
Delticom AG |
Das Formular kann auch kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden und steht
ferner über die Internetadresse
https://www.delti.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
zum Abruf zur Verfügung.
Über das HV-Portal der Gesellschaft, zugänglich über
https://www.delti.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
können Briefwahlstimmen nach Eingabe der persönlichen Zugangsdaten auch noch während
der Hauptversammlung am 10. Mai 2022 bis kurz vor Schließung durch den Versammlungsleiter
der Abstimmung in der Hauptversammlung (durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
vor Ort) abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Auch nach einer Stimmabgabe per Briefwahl sind Aktionäre und Bevollmächtigte berechtigt,
nach Widerruf der per Briefwahl abgegebenen Stimmen, durch Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters
bzw. der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft, auch über einen weiteren Bevollmächtigten,
an der Abstimmung teilzunehmen.
Rechte der Aktionäre
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden neuen Gegenstand der
Tagesordnung muss einem solchen Verlangen eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung, also bis zum 9. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Verlangen
ist schriftlich (§ 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches) an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten. Die Anschrift lautet:
Delticom AG |
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen
halten.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers
(Tagesordnungspunkt 4), die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen,
sind ausschließlich an die nachfolgend genannte Adresse oder E-Mail-Adresse zu richten:
Delticom AG |
Bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 25. April 2022, 24:00 Uhr
(MESZ), dort zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden, soweit
sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung (die für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist) und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
https://www.delti.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft
absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 des Aktiengesetzes
vorliegt. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht auch dann nicht zugänglich gemacht
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Absatz
2 des Aktiengesetzes auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn in diesen nicht die
Namen, ausgeübten Berufe und Wohnorte der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder
oder Prüfer angegeben sind oder Angaben über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne
von § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes fehlen.
Da die diesjährige Hauptversammlung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Anwesenheit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) durchgeführt wird, können während der virtuellen
Hauptversammlung keine Anträge gestellt werden.
Ein gemäß §§ 126, 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machender Gegenantrag oder
Wahlvorschlag gilt jedoch als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt bzw. unterbreitet,
wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär im Aktienregister
eingetragen und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge
der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge
der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit
die Gegenanträge oder (abweichenden) Wahlvorschläge erledigt.
Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des COVID-19-Gesetzes in seiner aktuellen Fassung wird
den angemeldeten Aktionären und deren Bevollmächtigten das Recht eingeräumt, im Wege
der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen. Fragen von zur Hauptversammlung
angemeldete Aktionären und deren Bevollmächtigten müssen der Gesellschaft ausschließlich
über das HV-Portal der Gesellschaft, zugänglich über
https://www.delti.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
nach Eingabe ihrer persönlichen Zugangsdaten bis zum 8. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
zugehen. Nach diesem Zeitpunkt und insbesondere während der virtuellen Hauptversammlung
können keine Fragen mehr gestellt werden.
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freien Ermessen, wie er Fragen beantwortet
(§ 1 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 1 des COVID-19-Gesetzes in seiner aktuellen Fassung).
Wir weisen darauf hin, dass wir im Rahmen der Beantwortung von Fragen an die Gesellschaft
die Namen der Fragesteller nur dann offenlegen werden, wenn diese bei der Übermittlung
ihrer Fragen hierzu ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt haben.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausüben, haben das Recht,
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung über das HV-Portal der Gesellschaft, zugänglich
über
https://www.delti.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
nach Eingabe ihrer persönlichen Zugangsdaten während der Hauptversammlung, d.h. von
der Eröffnung der Hauptversammlung an bis zu ihrer Schließung, Widerspruch zu Protokoll
des Notars einzulegen.
Aktionärshotline
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft
können sich die Aktionäre und Intermediäre per E-Mail an
delticom_hv2022@linkmarketservices.de
wenden. Zusätzlich steht Ihnen von Montag bis einschließlich Freitag (außer an Feiertagen)
zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (MESZ) die Aktionärshotline unter der Telefonnummer
+49 89 21027333 zur Verfügung.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Unter anderem folgende Informationen bzw. Unterlagen sind alsbald nach der Einberufung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.delti.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich:
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der Inhalt dieser Einberufung zur Hauptversammlung, |
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eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, zu dem in der Hauptversammlung kein Beschluss |
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die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen:
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das neue System der Vorstandsvergütung (Tagesordnungspunkt 6) (auch abgedruckt in |
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der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 (auch abgedruckt in dieser Einberufung |
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der schriftliche Bericht des Vorstands über die im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Ausnutzungen |
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der unter anderem den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 (Tagesordnungspunkt |
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die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung |
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die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet |
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nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge |
Die vorgenannten Informationen bzw. Unterlagen liegen ferner vom Tag der Einberufung
der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Delticom AG, Brühlstraße 11, 30169
Hannover, und in der Hauptversammlung aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos
eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt.
Hinweis zum Datenschutz
Um es den Aktionären und ihren Bevollmächtigten zu ermöglichen, die Hauptversammlung
im Internet zu verfolgen und ihre Stimmrechte sowie ihre sonstigen Rechte betreffend
die Hauptversammlung auszuüben, muss die Delticom AG personenbezogene Daten von Aktionären
und ihren Bevollmächtigten verarbeiten. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme
Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert.
In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener
Daten anlässlich der Hauptversammlung an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise
finden Sie unter
https://www.delti.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
Hannover, im März 2022
Der Vorstand