Delignit AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

DELIGNIT AG

Blomberg

Wertpapierkennnummer: A0MZ4B
ISIN: DE000A0MZ4B0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 2. Juni 2022

Die Delignit AG mit Sitz in Blomberg lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am Donnerstag,
dem 2. Juni 2022, um 10:00 Uhr (MESZ, 8:00 Uhr UTC) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein. Die Hauptversammlung wird für Aktionäre der Delignit AG live mittels Bild- und
Tonübertragung über das Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich auf dem Wege der elektronischen
Briefwahl oder mittels Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist Berlin, c/​o MBB SE,
Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin.

I. Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts für den Konzern, des Vorschlags des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021

Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.delignit-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlung.html

veröffentlicht. Dort werden sie auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Sie können ferner in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Königswinkel 2
– 6, 32825 Blomberg, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden
den Aktionären auf Wunsch auch kostenlos und unverzüglich zugesandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss in
seiner Sitzung vom 29. März 2022 gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt.
Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu
fassen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 2.318.272,57 in voller
Höhe in die Gewinnrücklage einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu
wählen.

6.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Mit dem Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit aller gewählten
Mitglieder des Aufsichtsrats, sodass eine Neuwahl erforderlich ist. Die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats bestimmt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 10.1
der Satzung der Delignit AG. Danach besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern,
die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden. Aktionäre, die zusammen etwa 76,6 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft
halten, haben vorgeschlagen, die nachstehenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat sich diesen Aktionärswahlvorschlag zu eigen gemacht und schlägt
nachfolgend vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

1.

Herrn Anton Breitkopf, Diplom-Betriebswirt, geboren am 31. März 1962, Köln,

2.

Herrn Gert-Maria Freimuth, Diplom-Kaufmann, geboren am 10. August 1965, Münster,

3.

Frau Bettina Hausmann, Strategie- und Kommunikationsberaterin, geboren am 9. März 1967, Brüssel.

Die Bestellung erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird nicht mitgerechnet.

Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, als Ersatzmitglied für sämtliche Aufsichtsratsmitglieder
des Aufsichtsrats zu wählen:

Herrn Dr. Constantin Mang, Ökonom, geboren am 6. November 1986, Berlin,

wobei Herr Dr. Constantin Mang für das zeitlich zuerst ausscheidende Aufsichtsratsmitglied
nachfolgt.

In Bezug auf die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder und das Ersatzmitglied
werden gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG folgende Angaben gemacht:

Die unter diesem Tagesordnungspunkt zur Wahl in den Aufsichtsrat bzw. zur Wahl als
Ersatzmitglied vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den nachfolgend jeweils unter a)
aufgeführten Gesellschaften Mitglieder in einem anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsrat bzw. in den nachfolgend jeweils unter b) aufgeführten Gesellschaften
in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

1.

Herr Anton Breitkopf

a)

Mitglied des Verwaltungsrats der MBB SE, Berlin
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der DTS IT AG, Herford

b)

keine

2.

Herr Gert-Maria Freimuth

a)

Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der MBB SE, Berlin
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Aumann AG, Beelen
Vorsitzender des Aufsichtsrats der DTS IT AG, Herford

b)

Mitglied im Kuratorium der St. Franziskus-Stiftung, Münster

3.

Frau Bettina Hausmann

a)

keine

b)

keine

sowie

4.

Herr Dr. Constantin Mang

a)

Mitglied des Aufsichtsrats der DTS IT AG, Herford
Mitglied des Aufsichtsrats der Oechsler AG, Ansbach
Mitglied des Verwaltungsrats der Oechsler Motion Holding SE, Ansbach

b)

keine

Herr Breitkopf und Herr Freimuth sowie Herr Dr. Mang stehen aufgrund ihrer Aufsichtsrats-
bzw. Verwaltungsratstätigkeit in den vorgenannten Gesellschaften in einer geschäftlichen
Beziehung zu der Delignit AG sowie der Aumann AG, der DTS IT AG und der MBB SE, drei
verbundenen Unternehmen der Delignit AG, im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen
Corporate Governance Kodex.

Frau Hausmann besitzt die erforderliche Expertise zu den für die Delignit AG bedeutsamen
Nachhaltigkeitsfragen. Frau Hausmann ist darüber hinaus unabhängig von der Delignit
AG und deren Vorstand und unabhängig von der MBB SE und gilt damit als unabhängiges
Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne der Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance
Kodex.

Die Lebensläufe von Herrn Breitkopf, Herrn Freimuth, Frau Hausmann sowie Herrn Dr.
Mang finden Sie in der Anlage zu dieser Einladung und zum Download auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.delignit-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlung.html

II. Weitere Angaben zur Einberufung

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
insgesamt EUR 8.193.900,00 und ist eingeteilt in 8.193.900 Stückaktien. Jede Stückaktie
mit Ausnahme etwaiger eigener Aktien gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit
keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmen beträgt also 8.193.900.

2. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand der Delignit AG hat mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung am
2. Juni 2022 auf Grundlage des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten in Berlin, c/​o MBB SE, Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin, durchzuführen.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung
teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung
live am 2. Juni 2022 ab 10.00 Uhr (MESZ) über das Internet unter

https:/​/​www.delignit-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlung.html

verfolgen.

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zur
Hauptversammlung anmelden. Den für den Online-Zugang erforderlichen Internet-Zugangscode
erhalten sie mit ihrer Stimmrechtskarte.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d. h. bis
spätestens zum 1. Juni 2022, 10:00 Uhr (MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür
steht unter

https:/​/​www.delignit-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlung.html

ein elektronisches System (HV-Portal) zur Verfügung. Eine anderweitige Form der Übermittlung
ist ausgeschlossen.

Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die über das HV-Portal gestellten Fragen
beantwortet.

Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären, die ihr
Stimmrecht ausgeübt haben, bis zum Ende der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation
zu Protokoll des Notars erklärt werden. Hierfür steht unter

https:/​/​www.delignit-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlung.html

ein elektronisches System (HV-Portal) zur Verfügung.

3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und für die
Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 26. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse:

Delignit AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

angemeldet und gegenüber der Gesellschaft unter dieser Adresse (oder per Telefax oder
per E-Mail) den von ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben,
dass sie zu Beginn des 21. Tages (Nachweisstichtag) vor der Versammlung, d. h. am
12. Mai 2022, 00:00 Uhr (MESZ), Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass in den Mitteilungen nach § 125 AktG, welche in Form
und Inhalt gemäß EU-DVO 2018/​1212 aufzustellen sind, in Feld C5 der Tabelle 3 der
EU-DVO ein Aufzeichnungsdatum anzugeben ist. Dieses Aufzeichnungsdatum (im vorliegenden
Fall: 11. Mai 2022, 22:00 Uhr UTC [koordinierte Weltzeit]) ist nicht identisch mit
dem nach § 123 Abs. 4 AktG zu benennenden Record Date (im vorliegenden Fall den 12.
Mai 2022, 0:00 Uhr [MESZ]). Die Gesellschaft folgt hier einer Empfehlung des Umsetzungsleitfadens
des Bundesverbandes Deutscher Banken zur Aktionärsrechtsrichtlinie II/​ARUG II für
den deutschen Markt.

Als Aktionär gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
hat. Teilnahmeberechtigung und Umfang des Stimmrechts richten sich allein nach dem
Anteilsbesitz des jeweiligen Aktionärs zum Nachweisstichtag. Eine vollständige oder
teilweise Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bleibt möglich,
d. h., der Nachweisstichtag führt zu keiner Veräußerungssperre. Eine Veräußerung nach
dem Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und auf das Stimmrecht oder dessen Umfang. Der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag
gewährt hinsichtlich dieser Aktien kein Stimmrecht, und Personen, die zum Nachweisstichtag
keine Aktien besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft
werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt.

Der Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf die Dividendenberechtigung.

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem
Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter
der oben genannten Adresse werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Stimmrechtskarten
für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt, auf denen der Zugangscode zum
HV-Portal zu finden ist.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Stimmrechtskarte bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden
in diesen Fällen direkt durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die
rechtzeitig eine Stimmrechtskarte bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben,
brauchen daher nichts weiter zu veranlassen.

4. Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre beziehungsweise Aktionärsvertreter können ihre Stimmen im Wege der elektronischen
Briefwahl abgeben.

Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl unter

https:/​/​www.delignit-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlung.html

ausschließlich ein elektronisches System (HV-Portal) an. Die elektronische Briefwahl
per Internet sowie deren Widerruf beziehungsweise deren Änderungen können vor und
auch noch während der Hauptversammlung im Internet vorgenommen werden, müssen jedoch
spätestens bis kurz vor Beginn der Abstimmung vorliegen. Die weiteren Einzelheiten
können die Aktionäre den dort hinterlegten näheren Erläuterungen entnehmen.

5. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte,
z. B. Intermediäre und geschäftsmäßig Handelnde (z. B. ein Kreditinstitut oder eine
Vereinigung von Aktionären) oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch
dann ist eine fristgemäße Anmeldung des jeweiligen Anteilsbesitzes mit dem entsprechenden
Nachweis erforderlich. Vollmachten können jederzeit – auch noch während der Hauptversammlung
– erteilt werden.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können
das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft ausüben.

Bei Bevollmächtigung von Intermediären gem. § 135 AktG oder diesen nach § 135 Abs.
8 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen
gelten die besonderen Vorschriften des § 135 AktG, die unter anderem verlangen, dass
die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Hier können daher Ausnahmen von dem allgemeinen
Textformerfordernis gelten. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter
Umständen besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest. Die Aktionäre
werden deshalb gebeten, sich ggf. mit den betreffenden Vollmachtsempfängern rechtzeitig
über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abzustimmen.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung ist auf der Stimmrechtskarte enthalten
sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.delignit-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlung.html

zugänglich. Sie werden zudem auf Verlangen jeder stimmberechtigten Person in Textform
übermittelt. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft als auch durch die Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
erfolgen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Bevollmächtigung kann durch
vorherige Übermittlung des Nachweises per Post oder elektronisch per E-Mail bis spätestens
am 1. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), – eingehend bei der Gesellschaft – an folgende Adresse erfolgen:

Delignit AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Die vorgenannte Adresse kann auch genutzt werden, wenn die Vollmachtserklärung gegenüber
der Gesellschaft abgegeben werden soll. Ein gesonderter Nachweis über die Erteilung
der Vollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Die Gesellschaft bietet für die Übermittlung der Vollmacht beziehungsweise des Widerrufs
unter

https:/​/​www.delignit-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlung.html

ein elektronisches System (HV-Portal) an. Die Übermittlung der Vollmacht beziehungsweise
des Widerrufs per Internet sowie Änderungen können noch in der Hauptversammlung bis
zum Beginn der Abstimmung erfolgen und im Internet im HV-Portal vorgenommen werden.
Die weiteren Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten näheren Erläuterungen
entnehmen.

Der Nachweis kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:

inhaberaktien@linkmarketservices.de

Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten lassen können. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen,
benötigen dazu eine Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung. Wenn Aktionäre von dieser
Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sie sich hierzu wie oben ausgeführt zur
Hauptversammlung anmelden. Sie erhalten dann Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung
beziehungsweise die zur Vollmachts- und Weisungserteilung per Internet notwendigen
Informationen. Per Post oder per E-Mail erteilte Vollmachten und Weisungen müssen
bis 1. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der in den Unterlagen genannten Adresse beziehungsweise
E-Mail-Adresse eingegangen sein. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft über das Internet unter

https:/​/​www.delignit-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlung.html

ist vor und auch noch während der Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens
bis kurz vor Beginn der Abstimmung vorliegen. Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/​Weisungen
eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Zu jedem Tagesordnungspunkt
muss eine ausdrückliche Weisung vorliegen. Ohne ausdrückliche Weisungen zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten können die Stimmrechtsvertreter von der Vollmacht keinen Gebrauch
machen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars.

6. Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, §
131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 und Satz 2 COVID-19-Gesetz

a) Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht
409.695 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000
Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Delignit
AG zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen muss.

Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens bis zum 8. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

Delignit AG
– Vorstand –
Königswinkel 2-6
32825 Blomberg
oder per Telefax: +49 (0) 5235 966-105

Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor
dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bekannt zu machende Ergänzungen
der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht
werden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.delignit-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlung.html

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs.
2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG sind einschließlich
etwaiger Begründung und Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 18. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich zu richten an:

Delignit AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 298
oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Von der Veröffentlichung
eines Gegenantrags oder Wahlvorschlags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs.
2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, z. B. wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes-
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Veröffentlichung
von Wahlvorschlägen kann darüber hinaus unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den
Namen, Wohnort und ausgeübten Beruf des Kandidaten enthält. Die Begründung eines Gegenantrags
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
umfasst.

Die Gesellschaft wird nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge
von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten
Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​www.delignit-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlung.html

zugänglich machen. Anträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung
übersandt werden, können nur wirksam in der Hauptversammlung selbst gestellt werden.
Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.

Während der virtuellen Hauptversammlung können Anträge, Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern
oder Aufsichtsratsmitgliedern nicht unterbreitet werden.

Anträge und Wahlvorschläge, die bis nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen
sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder
den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung
angemeldet ist (§ 1 Abs. 2 Satz 3 des COVID-19-Gesetzes).

c) Fragerecht der Aktionäre (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz) und Auskunftsrecht
(§ 131 Abs. 1 AktG)

Aktionären, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht angemeldet und
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, wird bei der virtuellen Hauptversammlung
gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz ein Fragerecht im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d. h. bis
spätestens zum 1. Juni 2022, 10:00 Uhr (MESZ), wie in Abschnitt II. 2. dieser Einberufung beschrieben, im Wege elektronischer Kommunikation
einzureichen. Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der
Vorstand entscheidet in Abweichung von § 131 AktG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
wie er die über das HV-Portal gestellten Fragen beantwortet.

Auskunftsrechte der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG bestehen während der virtuellen
Hauptversammlung nicht.

d) Widerspruchsrecht der Aktionäre, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht angemeldet und
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben sowie ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen
Briefwahl oder der Bevollmächtigung ausgeübt haben, haben in Abweichung von § 245
Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung
auf elektronischem Wege die Möglichkeit zum Widerspruch zur Niederschrift gegen einen
Beschluss der Hauptversammlung. Widerspruch kann während der gesamten Dauer der Hauptversammlung
bis zum Ende der Hauptversammlung über das Internet erklärt werden. Die Gesellschaft
bietet für die Übermittlung des Widerspruchs unter

https:/​/​www.delignit-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlung.html

ein elektronisches System (HV-Portal) an.

7. Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 DVO (EU) 2018/​1212

Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit
auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Unter den Tagesordnungspunkten
2 bis 6 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge
verbindlichen Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils
mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten
(Stimmenthaltung), d. h. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

8. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen zur Hauptversammlung gemäß § 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen
zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.delignit-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlung.html

9. Hinweis zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende
Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen:
Kontaktdaten (z. B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem
einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z. B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten
(z. B. die Stimmrechtskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die
Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft
ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser
Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener
Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre
der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich
nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen
Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen
der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um
typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder
Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang,
der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis
der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem
Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn
diese Anträge von Aktionären und Aktionärsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen
Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger
als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht,
es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung
von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung
erforderlich.

Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten in sogenannten
„Logfiles“ verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren
Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z. B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen
verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Diese Daten werden nach
der Durchführung der Hauptversammlung gelöscht. Die Gesellschaft verwendet diese Daten
zu keinen anderen Zwecken als hier angegeben.

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten,
die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich
haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung
der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht
auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen
Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe
nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter
das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten
in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Weitere Datenschutzhinweise sowie die Anschrift unseres Datenschutzbeauftragten finden
Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.delignit-ag.de/​datenschutz-pflichtinformationen.html

Blomberg, im April 2022

Delignit AG

Der Vorstand

Delignit AG

Königswinkel 2 – 6
32825 Blomberg
Tel.: +49 (0) 5235-966-100
Fax: +49 (0) 5235-966-105
www.delignit.com

Anlage zu TOP 6 – Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Lebenslauf Anton Breitkopf

Persönliche Daten

Geburtsdatum: 31. März 1962
Nationalität: Deutsch
Geburtsort: Ransdorf (jetzt: Wieszowa, Polen)
Wohnort: Köln
Ausgeübter Beruf: Kaufmann

Ausbildung

Diplom-Betriebswirt
Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Rechnungswesen und Controlling
(FH zu Köln)

Beruflicher Werdegang

 
1989 – 1997 MBB Gelma Industrieelektronik GmbH, Bonn
Leiter Controlling
1997 – 2001 MBB Gelma Industrieelektronik GmbH, Bonn
Leiter Beteiligungscontrolling
2001 – heute Tolea GmbH, Köln
Geschäftsführer
2003 – 2005 MBB Gruppe, Berlin
Kaufmännischer Leiter
2005 – 2015 MBB Industries AG, Berlin
Executive Vice President Finance
2015 – 2018 MBB SE, Berlin
Geschäftsführender Direktor, CFO
2018 – heute MBB SE, Berlin
Mitglied des Verwaltungsrats

Mitgliedschaft in gesetzlichen zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Mitglied des Verwaltungsrats der MBB SE, Berlin
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der DTS IT AG, Herford

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Keine

Lebenslauf Gert-Maria Freimuth

Persönliche Daten

Geburtsdatum: 10. August 1965
Nationalität: Deutsch
Geburtsort: Recklinghausen
Wohnort: Münster
Ausgeübter Beruf: Kaufmann

Ausbildung

Diplom-Kaufmann
Studium der Wirtschaftswissenschaften und der Christlichen Sozialethik (Westfälische
Wilhelms-Universität Münster)

Beruflicher Werdegang

 
1995 – 1997 Nesemeier & Freimuth GmbH, Berlin
Geschäftsführer
1997 – heute MBB Capital GmbH, Münster
Geschäftsführer
2005 – 2013 MBB Industries AG, Berlin
Vorstand
2013 – 2015 MBB Industries AG, Berlin
Vorsitzender des Aufsichtsrats
2015 – 2021 MBB SE, Berlin
Vorsitzender des Verwaltungsrats
2021 – heute MBB SE, Berlin
Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats

Mitgliedschaft in gesetzlichen zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der MBB SE, Berlin
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Aumann AG, Beelen
Vorsitzender des Aufsichtsrats der DTS IT AG, Herford

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Mitglied im Kuratorium der St. Franziskus-Stiftung, Münster

Lebenslauf Bettina Hausmann

Persönliche Daten

Geburtsdatum: 9. März 1967
Nationalität: Deutsch
Geburtsort: Detmold
Wohnort: Brüssel
Ausgeübter Beruf: Selbständige Strategie- und Kommunikationsberaterin

Ausbildung

Magister Artium
Studium der Romanistik und Politikwissenschaften (Universitäten Freiburg und Köln)

Beruflicher Werdegang

 
1996 – 1997 Europäische Kommission, Bonn und Luxemburg
Erst Praktikantin, dann unter Zeitvertrag
1997 – 1998 Freie Beraterin, Bonn
Analysen und Reden für das Bundeskanzleramt
1998 – 2000 European Journalism Centre, Maastricht (Niederlande)
Projektleiterin
2000 – 2012 Hill+Knowlton Strategies, Brüssel (Belgien)
Direktorin Büro Brüssel
2016 – 2016 European Multiple Sclerosis Platform, Brüssel (Belgien)
Interims-CEO
2012 – heute Selbständige Strategie- und Kommunikationsberaterin, Brüssel (Belgien)
Beratung und Coaching von CEOs, Führungsteams, Beiräten und Aufsichtsräten zu den
Themenbereichen Strategie, Kommunikation und Positionierung z. B. in den Bereichen
Nachhaltigkeit, Stakeholder Outreach, Reputation Management
Schwerpunkte in den Industrien Transport (inkl. Luft- und Raumfahrt), Energie, Finanzwesen,
Manufacturing, Gesundheitswesen, Public Policy

Mitgliedschaft in gesetzlichen zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Keine

Lebenslauf Dr. Constantin Mang

Persönliche Daten

Geburtsdatum: 6. November 1986
Nationalität: Deutsch
Geburtsort: München
Wohnort: Berlin
Ausgeübter Beruf: Geschäftsführender Direktor der MBB SE

Ausbildung

Doctor oeconomiae publicae (Ludwig-Maximilians-Universität München)
Master of Law and Business (WHU, Vallendar und Bucerius Law School, Hamburg)
Bachelor of International Economics and Management (Università Bocconi, Mailand)

Beruflicher Werdegang

 
2010 – 2014 ifo Institut, München Junior Economist
2014 – 2016 MBB SE, Berlin Manager
2016 – 2018 Aumann AG, Beelen Executive Vice President
2018 – 2021 MBB SE, Berlin Geschäftsführender Direktor, CIO
2021 – heute MBB SE, Berlin Geschäftsführender Direktor, CEO

Mitgliedschaft in gesetzlichen zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Mitglied des Aufsichtsrats der DTS IT AG, Herford
Mitglied des Aufsichtsrats der Oechsler AG, Ansbach
Mitglied des Verwaltungsrats der Oechsler Motion Holding SE, Ansbach

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Keine

 

 

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