Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Nach §§ 278 Abs. 3, 162 AktG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG II) haben die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat einen
Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß §§ 278 Abs. 3, 120a
Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Da § 162 AktG nur die Vergütung der Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats erfasst, die Gesellschaft aber keinen Vorstand
hat, könnte sich der Vergütungsbericht nach Auffassung der Gesellschaft auf die Darstellung
der Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschränken. Aus Gründen der Transparenz
wird im Vergütungsbericht aber auch die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats
der persönlich haftenden Gesellschafterin dargestellt.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer daraufhin
geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht
wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht
beigefügt.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach
§§ 278 Abs. 3, 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2021/2022 zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist nachfolgend abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung
an über unsere Internetseite unter
www.hornbach-gruppe.com/verguetungsbericht |
zugänglich. Der Vergütungsbericht wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich
sein.
„Vergütungsbericht 2021/22 |
Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA ist eine börsennotierte Gesellschaft in der Rechtsform
einer Kommanditgesellschaft auf Aktien („KGaA“). Nach § 162 des Aktiengesetzes („AktG“) in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(„ARUG II“) haben „Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft […] jährlich
einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen
gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft
und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 des Handelsgesetzbuchs) gewährte und
geschuldete Vergütung“ zu erstellen. Als KGaA verfügt die HORNBACH Holding AG & Co.
KGaA über einen Aufsichtsrat, jedoch nicht über einen Vorstand. Die Geschäftsführung
der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA obliegt vielmehr der nicht börsennotierten HORNBACH
Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin). Die HORNBACH
Management AG verfügt über einen Aufsichtsrat und einen Vorstand.
Der Aufsichtsrat der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und die persönlich haftende Gesellschafterin
HORNBACH Management AG haben für das Geschäftsjahr 2021/22 erstmals einen Vergütungsbericht
nach § 162 AktG erstellt. In diesem Bericht wird zum einen die jedem einzelnen gegenwärtigen
oder früheren Mitglied des Aufsichtsrats der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA gewährte
und geschuldete Vergütung berichtet. Zum anderen wird freiwillig auch über die jedem
einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats
der HORNBACH Management AG gewährte und geschuldete Vergütung berichtet. Zudem werden
die Grundzüge der Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands der HORNBACH
Management AG und der Aufsichtsräte der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und der HORNBACH
Management AG erläutert.
A. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS DER HORNBACH MANAGEMENT AG
I. Überblick über das Vorstandsvergütungssystem der HORNBACH Management AG
Der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2021/22 liegt das vom Aufsichtsrat der HORNBACH
Management AG am 18. Dezember 2019 mit Wirkung zum 1. März 2020 beschlossene Vergütungssystem
zugrunde (das „Vergütungssystem der HORNBACH Management AG“).
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen
zusammen. Feste Bestandteile der Vergütung der Vorstandsmitglieder sind das feste
Jahresgehalt, Nebenleistungen und die betriebliche Altersversorgung. Variable Bestandteile
sind die einjährige variable Vergütung („EVV“) und die mehrjährige variable Vergütung („MVV“). Ferner sieht das Vergütungssystem Aktienhaltevorschriften (Share Ownership Guidelines,
„SOG“) für die Vorstandsmitglieder vor.
Vergütungsbestandteil |
Bemessungsgrundlage / Parameter |
Feste Vergütungsbestandteile |
|
Festes Jahresgehalt |
in 12 gleichen monatlichen Raten jeweils am Ende eines jeden Kalendermonats |
Nebenleistungen |
― |
Privatnutzung Dienstwagen
|
― |
Unfallversicherung
|
― |
Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung
|
― |
Zuschuss zur freiwilligen Rentenversicherung bzw. alternativ zu den Beiträgen für
eine Lebensversicherung i.H.v. 50 % des jeweils gültigen Rentenversicherungssatzes
bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze
|
― |
D&O-Versicherung auf Kosten der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
|
Abweichende Regelungen bestehen teilweise für Vorstandsmitglieder, die zugleich Vorstandsmitglied
der HORNBACH Baumarkt AG sind und Anspruch auf die jeweilige Nebenleistung bereits
aufgrund ihres dort bestehenden Anstellungsverhältnisses haben. |
Betriebliche Altersversorgung (bAV) |
Plantyp: Beitragsorientierte Leistungszusage Beitrag: Halbjährlicher Versorgungsbeitrag
i.H.v. 12,5 % des festen Brutto-Jahresgehalts |
Variable Vergütungsbestandteile |
|
Einjährige variable Vergütung (EVV) |
Plantyp: |
Zielbonus |
Zielbetrag: |
― |
Vorstandsvorsitzender: € 265.000
|
― |
Vorstandsmitglieder: € 60.000
|
|
Begrenzung: |
200 % des Zielbetrags |
Leistungskriterien: |
― |
Umsatz (40 %), Free Cash Flow (30 %) und EBT (30 %) der HORNBACH Holding AG & Co.
KGaA (Werte gemäß Konzernabschluss)
|
― |
Modifier (0,8-1,2)
|
|
Bemessungszeitraum: |
Ein Jahr vorwärtsgerichtet |
Auszahlungszeitpunkt: |
Im Monat der Billigung des Konzernabschlusses der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für
das maßgebliche Geschäftsjahr, spätestens im Folgemonat |
|
Ziel: Förderung der Ausrichtung der Vorstandstätigkeit auf die verfolgte Wachstumsstrategie
und Anreiz für eine kontinuierliche Steigerung der Ertragskraft und des Innenfinanzierungspotenzials. |
Mehrjährige variable Vergütung (MVV) |
Plantyp: |
Performance Cash Plan |
Zielbetrag: |
― |
Vorstandsvorsitzender: € 425.000
|
― |
Vorstandsmitglieder: € 100.000
|
|
Begrenzung: |
200% des Zielbetrags |
Leistungskriterien: |
― |
Relativer TSR (25 %) der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und ROCE-Prämie über WACC
(75 %) der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (Wert gemäß Konzernabschluss)
|
― |
Modifier (0,8-1,2)
|
|
Performance Periode: |
Vier Jahre vorwärtsgerichtet |
Auszahlungszeitpunkt: |
Im Monat der Billigung des Konzernabschlusses für das letzte Geschäftsjahr der vierjährigen
Performance Periode, spätestens im Folgemonat |
|
Ziel: Langfristige Anreize, eine auch im Marktvergleich adäquat hohe Rendite für die
Aktionäre zu erwirtschaften und ganzheitliche Abbildung und Förderung der nachhaltig
rentablen Wertschöpfung des unternehmerischen Handelns im Vorstandsvergütungssystem |
Sonstige Regelungen |
|
SOG |
― |
Verpflichtung, 50 % des Auszahlungsbetrags aus der MVV zum Erwerb von Aktien der HORNBACH
Holding AG & Co. KGaA einzusetzen.
|
― |
SOG-Ziel: 150 % eines festen Brutto-Jahresgehalts für den Vorsitzenden des Vorstands;
100 % eines festen Brutto-Jahresgehalts für ein ordentliches Vorstandsmitglied
|
― |
Halten der Aktien über die Dauer der Vorstandstätigkeit
|
|
|
Die SOG dienen insbesondere dazu, die Vergütungsstruktur an einem zeitlich dauerhaften
Unternehmenserfolg auszurichten. Durch den Erwerb und die Haltepflicht der Aktien,
wird die Vorstandsvergütung an die Entwicklung des Aktienkurses der HORNBACH Holding
AG & Co. KGaA geknüpft, der wiederum Ausdruck der dem Unternehmen innewohnenden Ertragskraft
ist. |
Maximalvergütung |
― |
Begrenzung der für ein Geschäftsjahr geleisteten Gesamtvergütung (Summe festes Jahresgehalt,
variable Vergütungsbestandteile, betriebliche Altersversorgung und Nebenleistungen)
– unabhängig von Auszahlungszeitpunkt.
|
― |
Vorstandsvorsitzender € 2.040.000; Ordentliche Vorstandsmitglieder jeweils € 520.000
|
― |
Bei Überschreiten Kürzung Auszahlungsbetrag der MVV für das jeweilige Gewährungsjahr
|
|
Malus- und Clawback-Regelungen |
― |
Aufsichtsrat kann Auszahlungsbetrag aus EVV und/oder MVV bei Fehlverhalten eines Vorstandsmitglieds
während des Bemessungszeitraums um bis zu 100 % reduzieren („Malus“)
|
― |
Anspruch auf Rückzahlung von EVV und/oder MVV bei objektiv fehlerhaftem Konzernabschluss
(„Clawback“)
|
|
II. Vergütung der im Geschäftsjahr 2021/22 bestellten Vorstandsmitglieder der HORNBACH
Management AG
1. Vorstandsmitglieder der HORNBACH Management AG im Geschäftsjahr 2021/22
Im Geschäftsjahr 2021/22 gehörten dem Vorstand der HORNBACH Management AG folgende
Mitglieder an:
― |
Albrecht Hornbach, Mitglied und Vorsitzender des Vorstands seit 9. Oktober 2015
|
― |
Karin Dohm, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2021
|
― |
Roland Pelka, Mitglied des Vorstands von 9. Oktober 2015 bis 31. März 2021
|
Mit der Vergütung als Vorstandsmitglied der HORNBACH Management AG sind grundsätzlich
auch Tätigkeiten in Tochter- und Beteiligungsgesellschaften abgegolten.
Herr Albrecht Hornbach ist Vorsitzender des Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG
und der HORNBACH Immobilien AG. Für die Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrat
der HORNBACH Baumarkt AG erhält Herr Albrecht Hornbach eine zusätzliche Vergütung.
Frau Dohm ist seit 1. Januar 2021 Mitglied des Vorstands der HORNBACH Baumarkt AG.
Herr Pelka war bis zum Ablauf des 31. März 2021 Mitglied des Vorstands der HORNBACH
Baumarkt AG. Frau Dohm und Herr Pelka erhielten im Geschäftsjahr 2021/22 neben ihrer
Vergütung als Vorstandsmitglied der HORNBACH Management AG eine Vergütung als Vorstandsmitglied
der HORNBACH Baumarkt AG. Das für das Geschäftsjahr 2021/22 maßgebliche Vergütungssystem
der HORNBACH Baumarkt AG folgt den gleichen Grundsätzen wie das Vergütungssystem der
HORNBACH Management AG (siehe oben unter I). Es enthält die gleichen Vergütungselemente
und knüpft an die gleichen Leistungskriterien mit gleicher Gewichtung an – lediglich
mit Bezug auf die HORNBACH Baumarkt AG. Das Vergütungssystem der HORNBACH Baumarkt
AG wurde von der Hauptversammlung der HORNBACH Baumarkt AG am 9. Juli 2020 gebilligt.
Im Rahmen der nachfolgenden Angabe der gewährten und geschuldeten Vergütung im Geschäftsjahr
2021/22 wird auch die Vergütung der HORNBACH Baumarkt AG angegeben.
2. Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021/22
Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vergütungsbericht über die im letzten Geschäftsjahr
jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten.
Den Begriffen liegt folgendes Verständnis zugrunde:
• |
Der Begriff „gewährt“ erfasst „den faktischen Zufluss des Vergütungsbestandteils“;
|
• |
Der Begriff „geschuldet“ erfasst „alle rechtlich bestehenden Verbindlichkeiten über Vergütungsbestandteile, die fällig
sind, aber noch nicht erfüllt wurden.“ .
|
Dieses Begriffsverständnis unterscheidet sich von den in bisherigen Vergütungsberichten
verwendeten Begriffen „gewährte Zuwendungen“ und „Zufluss“. Von den „gewährten Zuwendungen“
im Sinne des DCGK 2017 erfasst waren ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung
alle Vergütungsbestandteile, die einem Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr wenigstens
dem Grunde nach zugesagt wurden und deren Höhe geschätzt werden konnte. Mit der Einführung
von § 162 AktG ist die nach bisherigem Verständnis vorherrschende Differenzierung
zwischen „Gewährung“ und „Zufluss“ nicht weiter aufrechtzuerhalten. Vielmehr erfasst
der Begriff der Gewährung in § 162 AktG inhaltlich den Zufluss nach bisherigem Verständnis.
2.1 |
Tabellarische Übersicht
|
Die nachfolgenden Vergütungstabellen weisen als gewährte und geschuldete Vergütung
die Vergütung aus, für die das jeweilige Vorstandsmitglied die zugrunde liegenden
Leistungen bis zum 28. Februar 2022 vollständig erbracht hat. Dementsprechend werden
als im Geschäftsjahr 2021/22 gewährte Vergütung ausgewiesen:
― |
das im Geschäftsjahr 2021/22 ausgezahlte Grundgehalt,
|
― |
die Nebenleistungen und
|
― |
die zu Beginn des Geschäftsjahres 2022/23 für das Geschäftsjahr 2021/22 ausgezahlte
EVV.
|
Die MVV wird seit 1. März 2020 (Geschäftsjahr 2020/21) in jährlichen Tranchen zugeteilt.
Jede Tranche der MVV hat eine Performance Periode von vier Jahren. Die erste Tranche
aus der MVV läuft demnach noch bis zum 29. Februar 2024 und kommt zu Beginn des Geschäftsjahres
2024/25 zur Auszahlung. Sie wird im Vergütungsbericht des Geschäftsjahres 2023/24
(letztes Jahr der vierjährigen Performance Periode) ausgewiesen. Dementsprechend werden
in diesem Vergütungsbericht im Rahmen der gewährten und geschuldeten Vergütung noch
keine Zahlungen aus der MVV ausgewiesen.
Da sich die HORNBACH Management AG mit der Auszahlung von Vergütungskomponenten nicht
in Verzug befand, sind keine geschuldeten Vergütungen in den Tabellen ausgewiesen.
Albrecht Hornbach
Vorsitzender des Vorstands |
|
2021/22 |
2020/21 |
|
in € |
in % |
in € |
in % |
Feste Vergütungsbestandteile |
|
|
|
|
Grundgehalt |
480.000 |
46 % |
480.000 |
46 % |
Nebenleistungen |
33.018 |
3 % |
32.652 |
3 % |
Summe |
513.018 |
512.652 |
Variable Vergütungsbestandteile |
|
|
Einjährige variable Vergütung (EVV) |
530.000 |
51 % |
530.000 |
51 % |
Summe – gewährte und geschuldete Vergütung |
1.043.018 |
1.042.652 |
Versorgungsaufwendungen1 |
120.000 |
120.000 |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
1.163.018 |
1.162.652 |
Maximalvergütung |
2.040.000 |
2.040.000 |
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
– |
– |
1 Der Versorgungsaufwand wird als Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 angegeben. Der Dienstzeitaufwand
gemäß IAS 19 ist keine „gewährte oder geschuldete“ Vergütung im Sinn von § 162 Abs.
1 Satz 1 AktG, da er dem Vorstandsmitglied im Berichtsjahr nicht faktisch zufließt.
Karin Dohm
CFO
seit 1. Januar 2021 |
|
2021/22 |
2020/21 |
|
in € |
in % |
in € |
in % |
Feste Vergütungsbestandteile |
|
|
|
|
Grundgehalt HORNBACH Management AG |
112.000 |
9 % |
18.667 |
9 % |
Grundgehalt HORNBACH Baumarkt AG |
450.000 |
37 % |
75.000 |
37 % |
Nebenleistungen der HORNBACH Baumarkt AG |
18.548 |
2 % |
3.093 |
2 % |
Summe |
580.548 |
96.760 |
Variable Vergütungsbestandteile |
|
|
|
|
Einjährige variable Vergütung (EVV) HORNBACH Management AG |
120.000 |
10 % |
20.000 |
10 % |
Einjährige variable Vergütung (EVV) HORNBACH Baumarkt AG |
500.000 |
42 % |
83.333 |
42 % |
Summe – gewährte und geschuldete Vergütung |
1.200.548 |
200.093 |
Versorgungsaufwendungen HORNBACH Management AG |
28.000 |
4.667 |
Versorgungsaufwendungen HORNBACH Baumarkt AG |
112.500 |
18.750 |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
1.341.048 |
223.510 |
Maximalvergütung HORNBACH Management AG |
520.000 |
86.666 |
Maximalvergütung HORNBACH Baumarkt AG |
1.822.500 |
303.750 |
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
– |
– |
Roland Pelka
CFO
bis 31. März 20211 |
|
2021/22 |
2020/21 |
|
in € |
in % |
in € |
in % |
Feste Vergütungsbestandteile |
|
|
|
|
Grundgehalt HORNBACH Management AG |
74.666 |
9 % |
112.000 |
9% |
Grundgehalt HORNBACH Baumarkt AG |
291.666 |
35 % |
500.000 |
38 % |
Nebenleistungen der HORNBACH Baumarkt AG |
14.835 |
2 % |
30.217 |
2 % |
Summe |
381.167 |
642.217 |
Variable Vergütungsbestandteile |
|
|
|
|
Einjährige variable Vergütung (EVV) HORNBACH Management AG |
80.000 |
9 % |
120.000 |
9 % |
Einjährige variable Vergütung (EVV) HORNBACH Baumarkt AG |
320.833 |
38 % |
550.000 |
42 % |
Pensionszahlungen (ab 1. Januar 2022) |
|
|
|
|
Pension HORNBACH Management AG |
10.000 |
1 % |
– |
– |
Pension HORNBACH Baumarkt AG |
50.000 |
6 % |
– |
– |
Summe – gewährte und geschuldete Vergütung |
842.000 |
1.312.217 |
Versorgungsaufwendungen HORNBACH Management AG |
18.666 |
28.000 |
Versorgungsaufwendungen HORNBACH Baumarkt AG |
72.917 |
125.000 |
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
933.583 |
1.465.217 |
Maximalvergütung HORNBACH Management AG |
346.666 |
520.000 |
Maximalvergütung HORNBACH Baumarkt AG |
1.175.416 |
2.015.000 |
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
– |
– |
1 Die tabellarische Darstellung der gewährten und geschuldeten Vergütung enthält die
an Herrn Pelka nach Ausscheiden aus den Vorstandsämtern bis zum Ende des jeweiligen
Dienstvertrags (HORNBACH Management AG: 31. Oktober 2021; HORNBACH Baumarkt AG: 30.
September 2021) gewährten festen und variablen Vergütungsbestandteile.
2.2.1 |
Leistungskriterien der variablen Vergütung |
|
a) |
Leistungskriterien Einjährige variable Vergütung (EVV)
aa) |
Überblick EVV
Die EVV ist ein leistungsabhängiger Bonus mit einem einjährigen Bemessungszeitraum.
Die EVV hängt im ersten Schritt von für die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA wesentlichen
finanziellen Leistungskriterien ab. Im zweiten Schritt kann der Aufsichtsrat über
einen sogenannten Modifier die individuelle Leistung des Vorstandsmitglieds, die kollektive
Leistung des Gesamtvorstands und die Erreichung relevanter nicht-finanzieller Ziele
berücksichtigen.
|
bb) |
Finanzielle Leistungskriterien
Die drei finanziellen Leistungskriterien zur Berechnung des Auszahlungsbetrags aus
der EVV sind Umsatz, mit 40 % gewichtet, sowie Free Cash Flow und die Earnings Before
Taxes („EBT“), mit jeweils 30 % gewichtet. Damit wird zum einen die Ausrichtung der Vorstandstätigkeit
auf die verfolgte Wachstumsstrategie gefördert. Zum anderen werden Anreize für eine
kontinuierliche Steigerung der Ertragskraft und des Innenfinanzierungspotenzials gesetzt.
Maßgeblich sind die Werte, die in dem gebilligten und geprüften Konzernabschluss der
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr ausgewiesen
worden sind.
Vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs definiert der Aufsichtsrat der HORNBACH Management
AG Zielvorgaben für die einzelnen finanziellen Leistungskriterien. Nach Ablauf des
Geschäftsjahrs wird die Gesamtzielerreichung auf Grundlage der Zielerreichung in den
einzelnen finanziellen Leistungskriterien berechnet. Zur Ermittlung der Zielerreichung
für die drei finanziellen Leistungskriterien vergleicht der Aufsichtsrat der HORNBACH
Management AG für jedes finanzielle Leistungskriterium den Ist-Wert nach Ablauf des
Geschäftsjahres mit dem Ist-Wert des Vorjahres (strategische Wachstumsrate). Für das
Geschäftsjahr 2021/22 hat der Aufsichtsrat folgende Ziele festgelegt und Zielerreichungen
ermittelt:
|
|
|
|
Teilziel |
Gewichtung |
Schwellenwert
(0 %) |
Zielwert
(100 %) |
Maximalwert
(200 %) |
Ist-Wert
021/22 |
Ziel-
erreichung |
Umsatz |
40 % |
€ 5,2 Mrd. |
€ 5,5 Mrd. |
€ 5,8 Mrd. |
€ 5,9 Mrd. |
200 % |
Free Cash Flow |
30 % |
€ 80 Mio. |
€ 100 Mio. |
€ 120 Mio. |
€ 134 Mio. |
200 % |
EBT |
30 % |
€ 215 Mio. |
€ 245 Mio. |
€ 275 Mio. |
€ 314 Mio. |
200 % |
|
|
|
cc) |
Modifier
Ergänzend zu den finanziellen Leistungskriterien legt der Aufsichtsrat der HORNBACH
Management AG in der Regel vor Beginn des Geschäftsjahrs Kriterien für den Modifier
fest. Über den Modifier kann der Aufsichtsrat die individuelle Leistung des Vorstandsmitglieds,
die Leistung des Gesamtvorstands und die Erreichung nicht-finanzieller Ziele wie Stakeholder-
und ESG-Ziele (Environment, Social, Governance), jeweils bezogen auf die HORNBACH
Management AG und die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, beurteilen. Für das Geschäftsjahr
2021/22 hat der Aufsichtsrat folgende Kriterien für den Modifier definiert:
Die kollektive Leistung des Vorstands, insbesondere:
― |
Weiterentwicklung der Governance im Unternehmen,
|
― |
Change Management im Rahmen der Migration zu einem neuen ERP-System sowie
|
― |
Stärkung der Sichtbarkeit und Bewertung der Aktie der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA.
|
Der individuelle Modifier wird durch den Aufsichtsrat der HORNBACH Management AG nach
pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Der Modifier beträgt grundsätzlich 1,0 und kann
auf einen Wert zwischen 0,8 und 1,2 angepasst werden, wenn die finanziellen Leistungskriterien
allein die Leistung des Vorstandsmitglieds nicht ausreichend widerspiegeln. Gemäß
der Übergangsbestimmung zur EVV in den Dienstverträgen wendete die Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2020/21 den Modifier im Rahmen der EVV mit dem Faktor 1,0 an. Für das
Geschäftsjahr 2021/22 hat der Aufsichtsrat den Modifier ebenfalls auf 1,0 festgelegt.
|
dd) |
Berechnung des Auszahlungsbetrags aus der EVV
Der Zielwert der EVV wird bei einem Zielerreichungsgrad von 100 % ausbezahlt.
Beginnt oder endet das Dienstverhältnis im laufenden Geschäftsjahr, wird der Zielwert
pro rata temporis auf den Zeitpunkt des Beginns bzw. des Endes des Dienstverhältnisses
gekürzt. Entsprechendes gilt für Zeiten, in denen das Vorstandsmitglied bei bestehendem
Dienstverhältnis keinen Anspruch auf Vergütung hat. Endet der Dienstvertrag, wird
die EVV für das laufende Geschäftsjahr gemäß den allgemeinen Regelungen über die EVV
berechnet und zum regulären Zeitpunkt ausbezahlt. Sämtliche Ansprüche auf die EVV
aus einem laufenden Bemessungszeitraum, also einem laufenden Geschäftsjahr, verfallen
ersatz- und entschädigungslos in den folgenden Bad-Leaver-Fällen: Der Dienstvertrag
des Vorstandsmitglieds endet vor Ablauf des Bemessungszeitraums durch außerordentliche
Kündigung der Gesellschaft
aus einem vom Vorstandsmitglied verschuldeten wichtigen Grund nach § 626 BGB; die
Bestellung des Vorstandsmitglieds endet vor Ablauf des Bemessungszeitraums infolge
eines Widerrufs der Bestellung als Mitglied des Vorstands wegen grober Pflichtverletzung
oder die Bestellung des Vorstandsmitglieds endet vor Ablauf des Bemessungszeitraums
infolge einer Amtsniederlegung, ohne dass die Amtsniederlegung durch eine Pflichtverletzung
der Gesellschaft oder gesundheitliche Beeinträchtigungen des Vorstandsmitglieds oder
gesundheitliche Beeinträchtigungen eines engen Familienmitglieds veranlasst ist.
|
ee) |
Auszahlung der EVV und Cap
Der jährliche Auszahlungsbetrag der EVV ist auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt.
Der Auszahlungsbetrag ist spätestens im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses
der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr, das für die EVV maßgeblich
ist, zur Zahlung fällig.
|
|
|
|
b) |
Leistungskriterien Mehrjährige variable Vergütung (MVV)
Für das Geschäftsjahr 2021/22 wurde noch keine Tranche der MVV gewährt. Die erste
Tranche der MVV wurde zum 1. März 2020 (Geschäftsjahr 2020/21) zugeteilt. Ihre vierjährige
Performance Periode endet mit Ablauf des 29. Februar 2024. Die MVV wird demnach erstmals
zu Beginn des Geschäftsjahres 2024/25 ausbezahlt. Zum 1. März 2021 (Geschäftsjahr
2021/22) wurde eine weitere Tranche der MVV zugeteilt. Ihre vierjährige Performance
Periode endet mit Ablauf des 28. Februar 2025. Im Folgenden werden die Leistungskriterien
der zum 1. März 2021 zugeteilten MVV berichtet.
aa) |
Überblick MVV
Die MVV ist als Performance Cash Plan ausgestaltet, der in jährlich rollierenden Tranchen
gewährt wird. Jede Tranche des Performance Cash Plans hat eine Laufzeit von vier Jahren
(„Performance Periode“). Jede Performance Periode beginnt am 1. März des ersten Geschäftsjahrs der Performance
Periode („Gewährungsgeschäftsjahr“) und endet am 28./29. Februar des dritten auf das Gewährungsgeschäftsjahr folgenden
Jahres.
Im ersten Schritt hängt die MVV von für die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA wesentlichen
finanziellen Leistungskriterien ab. Im zweiten Schritt kann der Aufsichtsrat über
einen Modifier die individuelle Leistung des Vorstandsmitglieds, die kollektive Leistung
des Gesamtvorstands und die Erreichung relevanter nicht-finanzieller Ziele, jeweils
bezogen auf die HORNBACH Management AG und die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, berücksichtigen.
Nach Ablauf der Performance Periode wird die Zielerreichung für die MVV über die vierjährige
Performance Periode ermittelt und die Höhe des Auszahlungsbetrags für jedes Vorstandsmitglied
in Abhängigkeit von der Zielerreichung festgelegt.
|
bb) |
Finanzielle Leistungskriterien
Die maßgeblichen finanziellen Leistungskriterien für die MVV sind der relative Total
Shareholder Return („TSR“) der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA im Vergleich zum TSR der dem SDAX während der
gesamten Performance Periode angehörigen Unternehmen (mit Ausnahme der HORNBACH Holding
AG & Co. KGaA mit der ISIN DE0006083405) mit einer Gewichtung von 25 % und die Renditeprämie
(ausgedrückt durch den Return on Capital Employed, „ROCE“) abzüglich der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost
of Capital, „WACC“) („ROCE-Prämie über WACC“) des Konzerns während der vierjährigen Performance Periode mit einer Gewichtung
von 75 %. Dadurch werden zum einen langfristige Anreize gesetzt, eine auch im Marktvergleich
adäquat hohe Rendite für die Aktionäre zu erwirtschaften. Zum anderen wird die nachhaltig
rentable Wertschöpfung des unternehmerischen Handelns im System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder ganzheitlich abgebildet und gefördert. Die konkreten Zielvorgaben
des Aufsichtsrats für die finanziellen Leistungskriterien der jeweiligen Tranche der
MVV werden im Vergütungsbericht ausgewiesen, in dem über die Gewährung der jeweiligen
Tranche berichtet wird.
|
cc) |
Modifier
Ergänzend zu den finanziellen Leistungskriterien kann der Aufsichtsrat über den Modifier
entsprechend den im Rahmen der EVV unter A.II.2.2.1a)cc) dargestellten Grundsätzen
die individuelle Leistung des Vorstandsmitglieds, die Leistung des Gesamtvorstands
und die Erreichung nicht-finanzieller Ziele wie Stakeholder- und ESG-Ziele, jeweils
bezogen auf die HORNBACH Management AG und die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, beurteilen
und den Modifier für jedes Vorstandsmitglied nach pflichtgemäßem Ermessen zwischen
0,8 und 1,2 festlegen. Die konkreten Zielvorgaben des Aufsichtsrats für Modifier der
jeweiligen Tranche der MVV werden im Vergütungsbericht ausgewiesen, in dem über die
Gewährung der jeweiligen Tranche berichtet wird.
|
dd) |
Berechnung des Auszahlungsbetrags aus der MVV
Der Zielwert der MVV wird bei einem Zielerreichungsgrad von 100 % ausbezahlt. Beginnt
oder endet das Dienstverhältnis oder die Teilnahmeberechtigung eines Vorstandsmitglieds
an der MVV im Laufe des Gewährungsgeschäftsjahres, wird der Zielbetrag pro rata temporis
gekürzt. Das heißt, der Zielbetrag der MVV wird für jeden Tag des Gewährungsgeschäftsjahres,
an dem kein Dienstverhältnis oder keine Teilnahmeberechtigung besteht, um 1/365 gekürzt.
Entsprechendes gilt für Zeiten, in denen das Vorstandsmitglied bei bestehendem Dienstverhältnis
keinen Anspruch auf Vergütung hat. Endet der Dienstvertrag, wird die MVV für die laufenden
Performance Perioden gemäß den allgemeinen Regelungen über die MVV berechnet und zum
regulären Zeitpunkt ausbezahlt. Sämtliche Ansprüche auf die MVV aus einem laufenden
Bemessungszeitraum, also einer laufenden Performance Periode, verfallen ersatz- und
entschädigungslos in den oben im Rahmen der EVV dargestellten Bad-Leaver-Fällen.
|
ee) |
Auszahlung der MVV und Cap
Der Auszahlungsbetrag aus der MVV ist für jede Tranche auf maximal 200 % des Zielbetrags
begrenzt. Der Auszahlungsbetrag ist spätestens im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses
der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das letzte Geschäftsjahr der vierjährigen Performance
Periode zur Zahlung fällig.
|
|
|
2.2.2 |
Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem |
|
Die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021/22 gewährte und geschuldete Vergütung
entspricht den Vorgaben des Vergütungssystems der HORNBACH Management AG. Im Geschäftsjahr
2021/22 wurde nicht vom geltenden Vergütungssystem abgewichen. Der Auszahlungsbetrag
aus der EVV war zu kürzen, da 200 % des Zielbetrags der EVV überschritten wurden.
Insgesamt hat die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021/22 gewährte und geschuldete
Vergütung die im Vergütungssystem vorgesehene Maximalvergütung jedoch nicht überschritten.
Bei Berechnung des Auszahlungsbetrags aus der MVV für das Geschäftsjahr 2021/2022
(zum Ablauf des Geschäftsjahres 2024/2025) wird berechnet, ob die Maximalvergütung
durch den Auszahlungsbetrag aus der MVV überschritten wird und der Auszahlungsbetrag
aus der MVV wird ggf. entsprechend gekürzt. |
2.2.3 |
Keine Rückforderungen im Geschäftsjahr 2021/22 |
|
Im Geschäftsjahr 2021/22 hat die HORNBACH Management AG keine variablen Vergütungsbestandteile
von einzelnen Vorstandsmitgliedern zurückgefordert. Bereits die tatbestandlichen Voraussetzungen
für eine Rückforderung lagen nicht vor. |
2.2.4 |
Leistungen und Leistungszusagen im Zusammenhang mit der Beendigung |
|
a) |
Leistungen und Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die vorzeitige Beendigung
aa) |
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ist eine mögliche Abfindungszahlung
einschließlich Nebenleistungen auf den Wert von höchstens zwei Jahresvergütungen begrenzt.
Bei einer Restlaufzeit des Anstellungsvertrags von weniger als zwei Jahren darf die
vertragliche Vergütung die Restlaufzeit nicht überschreiten („Abfindungs-Cap“). Für die Berechnung des Abfindung-Caps wird grundsätzlich auf die Gesamtvergütung
des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche
Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. Im Falle der Vereinbarung
eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots wird eine etwaige Abfindungszahlung auf
die Karenzentschädigung angerechnet. Wird der Vorstandsvertrag durch das Vorstandsmitglied
selbst oder aus einem von ihm zu vertretenden wichtigen Grund beendet, ist die Abfindungszahlung
ausgeschlossen.
|
bb) |
Die Vorstandsmitglieder erhalten von der HORNBACH Management AG auch bei vorzeitiger
Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit eine betriebliche Altersversorgung in Form einer
beitragsorientierten Leistungszusage.
|
|
b) |
Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die reguläre Beendigung der Tätigkeit
Im Falle der regulären Beendigung der Tätigkeit erhalten die Vorstandsmitglieder ein
Ruhegehalt. Das Ruhegehalt wird mit Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt. Die Vorstandsmitglieder
haben eine beitragsorientierte Leistungszusage erhalten, die Alters-, Invaliditäts-
sowie Hinterbliebenenleistungen umfasst. Für jedes Halbjahr der Vorstandsbestellung
wird ein Versorgungsbeitrag in Höhe von 12,5 % des festen Brutto-Jahresgehalts eingezahlt.
Die nachfolgende Übersicht weist individualisiert für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr
2021/22 die
Pensionen aus, unterteilt in den Barwert und den von der Gesellschaft während des
letzten Geschäftsjahres hierfür aufgewandten Betrag.
|
|
|
Barwert |
Im Geschäftsjahr 2021/22
aufgewandter Betrag |
Albrecht Hornbach |
€ 1.524.032 |
€ 120.000 |
Karin Dohm |
|
|
HORNBACH Management AG |
€ 34.978 |
€ 28.000 |
HORNBACH Baumarkt AG |
€ 140.536 |
€ 112.500 |
Roland Pelka |
|
|
HORNBACH Management AG |
€ 1.332.858 |
€ 18.666 |
HORNBACH Baumarkt AG |
€ 6.524.900 |
€ 72.917 |
|
c) |
Leistungen und Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2021/22
ausgeschieden sind
Im Geschäftsjahr 2021/22 ist Herr Pelka aus dem Vorstand der HORNBACH Management AG
ausgeschieden. Herr Pelka war ursprünglich bis zum Ablauf des 31. Oktober 2021 zum
Mitglied des Vorstands der HORNBACH Management AG bestellt. Die HORNBACH Management
AG und Herr Pelka haben das Vorstandsamt einvernehmlich vorzeitig zum Ablauf des 31.
März 2021 beendet. Anlässlich der Beendigung hat die HORNBACH Management AG mit Herrn
Pelka einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Gegenstand des Aufhebungsvertrags war unter
anderem das Fortbestehen des Dienstvertrags bis zum Ablauf des regulären Beendigungszeitpunkts,
also bis zum Ablauf des 31. Oktober 2021. Die HORNBACH Management AG hat Herrn Pelka
zugesagt, sein monatliches Festgehalt bis zum Beendigungszeitpunkt des Dienstvertrags
weiterzuzahlen. Daneben gewährt die HORNBACH Management AG Herrn Pelka die EVV 2021/22
zeitanteilig gekürzt auf 8/12 sowie die MVV 2021/22 zeitanteilig gekürzt auf 245/365
zum regulären Auszahlungszeitpunkt. Ferner vereinbarten die HORNBACH Management AG
und Herr Pelka, dass Herr Pelka das bis zum 1. Januar 2022 erreichte, Versorgungskapital
vorzeitig ab dem 1. Januar 2022 in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Der Dienstvertrag
mit der HORNBACH Baumarkt AG wurde einvernehmlich zum Ablauf des 30. September 2021
beendet. Auch hier erhielt Herr Pelka seine Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags
anteilig. Auch von der HORNBACH Baumarkt AG erhält Herr Pelka das bis zum 1. Januar
2022 erreichte Versorgungskapital vorzeitig ab dem 1. Januar 2022 in monatlichen Raten
ausgezahlt.
Die Ruhegehaltszahlungen sind bereits oben im Rahmen der gewährten und geschuldeten
Vergütung (A.II.2.1) dargestellt.
|
|
III. Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder
1. Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021/22 (individualisiert)
Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist auch über die den ehemaligen Vorstandsmitgliedern
gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten. Die Vergütung von Herrn Pelka, der
erst im Berichtsjahr 2021/22 ausgeschieden ist, ist bereits oben unter A.II.2.1 dargestellt.
Die Pflicht, über die ehemaligen Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr gewährte und
geschuldete Vergütung individualisiert zu berichten, erstreckt sich nach § 162 Abs.
5 Satz 2 AktG auf die Vergütung, die bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Geschäftsjahr
gewährt und geschuldet wird, in dem das ehemalige Vorstandsmitglied das zuletzt bei
der HORNBACH Management AG ausgeübte Vorstands- oder Aufsichtsratsamt beendet hat.
Erfasst sind demnach Vorstandsmitglieder, die ihr letztes Vorstands- oder Aufsichtsratsamt
bei der HORNBACH Management nach dem Geschäftsjahr 2011/12 beendet haben.
Im Geschäftsjahr 2021/22 gab es keine zu berichtende gewährte und geschuldete Vergütung
für ehemalige Vorstandsmitglieder.
2. Insgesamt gewährte Vergütung an vor 2012 ausgeschiedene ehemalige Vorstandsmitglieder
Über die Vergütung, die ehemaligen Vorstandsmitgliedern im Jahr 2021/22 gewährt und
geschuldet wurde, die ihr zuletzt bei der HORNBACH Management AG ausgeübtes Amt als
Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied bereits vor Beginn des Geschäftsjahres 2012/13
beendet haben und denen danach eine im Geschäftsjahr 2021/22 gewährte und geschuldete
Vergütung mehr als zehn Jahre nach ihrem Ausscheiden bei der HORNBACH Management AG
gewährt und geschuldet wurde, ist nach § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG nicht individualisiert
zu berichten. Im Geschäftsjahr 2021/22 gab es keine zu berichtende insgesamt gewährte
und geschuldete Vergütung für ehemalige Vorstandsmitglieder.
IV. Vergleichende Darstellung
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung
der Vorstandsmitglieder mit der Ertragsentwicklung der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentbasis
gegenüber dem Vorjahr.
Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand der relativen Veränderung der Kennzahlen
Jahresüberschuss der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (Jahresabschluss) sowie Earnings
before Taxes (EBT) und Umsatzerlöse des HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzerns dargestellt.
Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer
wird auf die Arbeitnehmer der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, der HORNBACH Baumarkt
AG und der HORNBACH Baustoff Union GmbH auf Vollzeitäquivalentbasis abgestellt.
Jährliche Veränderung in % |
2021/22 gegenüber 2020/212 |
Vorstandsvergütung1
|
|
Albrecht Hornbach |
0,1 % |
Karin Dohm |
600 %3 |
Roland Pelka |
-35,5 %4 |
Ertragsentwicklung |
|
Jahresüberschuss KGaA |
4,3 % |
Earnings before Taxes (EBT)5 Konzern |
18,1 % |
Umsatz Konzern |
7,7 % |
Vergütung der Arbeitnehmer |
|
Arbeitnehmer der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, der HORNBACH Baumarkt AG und der
HORNBACH Baustoff Union GmbH |
1 % |
1 „Gewährte und geschuldete“ Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.
2 Nach der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG ist bis zum Ablauf des
Geschäftsjahrs 2025/26 lediglich die durchschnittliche Vergütung über den Zeitraum
seit dem Geschäftsjahr 2020/21 in die vergleichende Betrachtung einzubeziehen und
nicht die durchschnittliche Vergütung der letzten fünf Geschäftsjahre.
3 Frau Dohm gehörte aufgrund ihres Eintritts zum 1. Januar 2021 im Vergleichsgeschäftsjahr
2020/21 nur während zwei Monaten dem Vorstand der HORNBACH Management AG und der HORNBACH
Baumarkt AG an.
4 Die Dienstverträge von Herrn Pelka mit der HORNBACH Management AG und der HORNBACH
Baumarkt AG endeten aufgrund seines Ausscheidens während des Geschäftsjahres 2021/22
(HORNBACH Management AG: 31. Oktober 2021; HORNBACH Baumarkt AG: 30. September 2021).
5 Konzernergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
B. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS DER HORNBACH MANAGEMENT AG
1. Überblick über die Vergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in Ziffer 4.7 der Satzung der HORNBACH Management
AG geregelt. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht aus einer festen
jährlichen Grundvergütung. Die feste jährliche Grundvergütung beträgt € 50.000,00
für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, € 40.000,00 für den Stellvertreter des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats und € 20.000,00 für jedes sonstige Mitglied des Aufsichtsrats. Zusätzlich
erhalten die Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des Aufsichtsrats angehören,
eine feste Ausschussvergütung. Die feste Ausschussvergütung beträgt im Finanz- und
Prüfungsausschuss € 22.500,00 für den Ausschussvorsitzenden und € 9.000,00 für jedes
andere Ausschussmitglied; im Personalausschuss € 15.000,00 für den Ausschussvorsitzenden
und € 6.000,00 für jedes andere Ausschussmitglied; und in allen weiteren Ausschüssen
€ 10.000,00 für den Ausschussvorsitzenden und € 4.000,00 für jedes andere Ausschussmitglied.
Derzeit sind keine Ausschüsse des Aufsichtsrats der HORNBACH Management AG gebildet.
Die feste jährliche Grundvergütung und die feste Ausschussvergütung werden für jedes
Geschäftsjahr gewährt und sind jeweils nach der Hauptversammlung fällig, der der Jahresabschluss
für das betreffende Geschäftsjahr vorgelegt wird. Sie werden zeitanteilig gekürzt,
wenn ein Mitglied dem Aufsichtsrat bzw. dem Ausschuss nicht während des vollen Geschäftsjahrs
angehört bzw. nicht während des vollen Geschäftsjahrs einen Vorsitz innehat.
Eine auf die feste jährliche Grundvergütung und die feste Ausschussvergütung entfallende
Umsatzsteuer erstattet die HORNBACH Management AG, soweit die Aufsichtsratsmitglieder
berechtigt sind, Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht ausüben.
II. Vergütung an Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2021/22
1. Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2021/22
Im Geschäftsjahr 2021/22 gehörten dem Aufsichtsrat der HORNBACH Management AG folgende
Mitglieder an:
― |
Dr. John Feldmann (Vorsitzender; bis 8. Juli 2021 stellvertretender Vorsitzender)
|
― |
Dr. Wolfgang Rupf (Vorsitzender, bis 8. Juli 2021)
|
― |
Melanie Thomann-Bopp (Stellvertretende Vorsitzende; seit 8. Juli 2021)
|
― |
Albert Hornbach
|
― |
Arnulf Hornbach (seit 8. Juli 2021)
|
― |
Johann Hornbach
(seit 8. Juli 2021)
|
― |
Simone Krah (seit 8. Juli 2021)
|
― |
Maria Olivier (seit 1. Januar 2022)
|
― |
Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg
|
― |
Dr. Susanne Wulfsberg
|
― |
Christoph Hornbach (bis 8. Juli 2021)
|
― |
Georg Hornbach (bis 8. Juli 2021)
|
― |
Steffen Hornbach (bis 31. Dezember 2021)
|
― |
Joerg Walter Sost (bis 8. Juli 2021)
|
2. Gewährte und geschuldete Vergütung an die im Geschäftsjahr 2021/22 aktiven Aufsichtsratsmitglieder
Die folgende Tabelle zeigt die den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern individuell
gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021/22. Dabei liegt dem Begriff
„gewährte und geschuldete“ Vergütung dasselbe Verständnis zugrunde, wie oben unter
A.II.2 erläutert. Die in der Tabelle ausgewiesene Vergütung bildet daher die für das
Geschäftsjahr 2021/22 zugeflossenen Beträge ab.
|
Feste Vergütung |
Gesamt |
Vergütungen aus anderen Konzernmandaten1
|
|
2021/22 |
2020/21 |
2021/22 |
2020/21 |
2021/22 |
2020/21 |
|
in € |
in % |
in € |
in % |
|
|
|
|
Dr. John Feldmann |
46.466 |
100 |
40.000 |
100 |
46.466 |
40.000 |
100.500 |
100.500 |
Dr. Wolfgang Rupf (bis 8. Juli 2021) |
17.808 |
100 |
50.000 |
100 |
17.808 |
50.000 |
0 |
0 |
Melanie Thomann-Bopp (seit 8. Juli 2021) |
25.863 |
100 |
0 |
0 |
25.863 |
0 |
60.766 |
0 |
Albert Hornbach |
20.000 |
100 |
20.000 |
100 |
20.000 |
20.000 |
0 |
0 |
Arnulf Hornbach (seit 8. Juli 2021) |
12.931 |
100 |
0 |
0 |
12.931 |
0 |
0 |
0 |
Johann Hornbach (seit 8. Juli 2021) |
12.931 |
100 |
0 |
0 |
12.931 |
0 |
0 |
0 |
Simone Krah (seit 8. Juli 2021) |
12.931 |
100 |
0 |
0 |
12.931 |
0 |
11.962 |
0 |
Maria Olivier (ab 1. Januar 2022) |
3.233 |
100 |
0 |
0 |
3.233 |
0 |
0 |
0 |
Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg |
20.000 |
100 |
20.000 |
100 |
20.000 |
20.000 |
18.384 |
20.000 |
Dr. Susanne Wulfsberg |
20.000 |
100 |
20.000 |
100 |
20.000 |
20.000 |
8.384 |
10.000 |
Christoph Hornbach (bis 8. Juli 2021) |
7.123 |
100 |
20.000 |
100 |
7.123 |
20.000 |
0 |
0 |
Georg Hornbach (bis 8. Juli 2021) |
7.123 |
100 |
20.000 |
100 |
7.123 |
20.000 |
29.000 |
29.000 |
Steffen Hornbach (bis 31. Dezember 2021) |
16.767 |
100 |
5.150 |
100 |
16.767 |
5.150 |
3.233 |
0 |
Joerg Walter Sost (bis 8. Juli 2021) |
7.123 |
100 |
20.000 |
100 |
7.123 |
20.000 |
0 |
0 |
1 Dargestellt wird die Vergütung für Mandate in Konzernunternehmen der HORNBACH Management
AG (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 290 HGB) für Zeiträume, in welchen das jeweilige
Aufsichtsratsmitglied gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrats der HORNBACH Management
AG ist.
III. Vergleichende Darstellung
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder mit der Ertragsentwicklung der HORNBACH Holding AG & Co.
KGaA und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentbasis
gegenüber dem Vorjahr.
Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand der relativen Veränderung der Kennzahlen
Jahresüberschuss der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (Jahresabschluss) sowie Earnings
before Taxes (EBT) und Umsatzerlöse des HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Konzerns dargestellt.
Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer
wird auf die Arbeitnehmer der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, der HORNBACH Baumarkt
AG und der HORNBACH Baustoff Union GmbH auf Vollzeitäquivalentbasis abgestellt.
Jährliche Veränderung in % |
2021/22 gegenüber 2020/212 |
Aufsichtsratsvergütung1 |
|
Dr. John Feldmann |
5% |
Dr. Wolfgang Rupf (bis 8. Juli 2021) |
-64% |
Melanie Thomann-Bopp |
n/a |
Albert Hornbach |
0% |
Arnulf Hornbach |
n/a |
Johann Hornbach |
n/a |
Simone Krah |
n/a |
Maria Olivier (ab 1. Januar 2022) |
n/a |
Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg |
-4% |
Dr. Susanne Wulfsberg |
-5% |
Christoph Hornbach (bis 8. Juli 2021) |
-64% |
Georg Hornbach (bis 8. Juli 2021) |
-26% |
Steffen Hornbach (bis 31. Dezember 2021) |
388% |
Joerg Walter Sost (bis 8. Juli 2021) |
-64% |
Ertragsentwicklung |
|
Jahresüberschuss KGaA |
4,3 % |
Earnings before Taxes (EBT)3 Konzern |
18,1 % |
Umsatz Konzern |
7,7 % |
Vergütung der Arbeitnehmer |
|
Arbeitnehmer der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, der HORNBACH Baumarkt AG und der
HORNBACH Baustoff Union GmbH |
1 % |
1 „Gewährte und geschuldete“ Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.
2 Nach der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG ist bis zum Ablauf des
Geschäftsjahrs 2025/26 lediglich die durchschnittliche Vergütung über den Zeitraum
seit dem Geschäftsjahr 2020/21 in die vergleichende Betrachtung einzubeziehen und
nicht die durchschnittliche Vergütung der letzten fünf Geschäftsjahre.
3 Konzernergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
C. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS DER HORNBACH HOLDING AG & CO. KGAA
I. Überblick über die Vergütung
Der durch das ARUG II neugefasste § 113 Abs. 3 AktG sieht vor, dass bei börsennotierten
Gesellschaften die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre über die Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen hat. Der Aufsichtsrat der HORNBACH
Holding AG & Co. KGaA und die persönlich haftende Gesellschafterin HORNBACH Management
AG haben der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juli 2020 das Vergütungssystem zur
Beschlussfassung vorgelegt. Die Hauptversammlung am 10. Juli 2020 hat mit 99,96 %
der abgegebenen Stimmen die Vergütung bestätigt und das Vergütungssystem beschlossen.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 17 der Satzung der HORNBACH Holding AG &
Co. KGaA geregelt. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht aus einer
festen jährlichen Grundvergütung und der Einbeziehung in eine von der HORNBACH Holding
AG & Co. KGaA unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die feste jährliche
Grundvergütung beträgt € 50.000,00 für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, € 40.000,00
für den Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und € 20.000,00 für jedes
sonstige Mitglied des Aufsichtsrats. Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder,
die einem Ausschuss des Aufsichtsrats angehören, eine feste Ausschussvergütung. Die
feste Ausschussvergütung beträgt im Finanz- und Prüfungsausschuss € 22.500,00 für
den Ausschussvorsitzenden und € 9.000,00 für jedes andere Ausschussmitglied und in
allen weiteren Ausschüssen € 10.000,00 für den Ausschussvorsitzenden und € 4.000,00
für jedes andere Ausschussmitglied.
Die feste jährliche Grundvergütung und die feste Ausschussvergütung werden für jedes
Geschäftsjahr gewährt und sind jeweils nach der Hauptversammlung fällig, der der Jahresabschluss
für das betreffende Geschäftsjahr vorgelegt wird. Sie werden zeitanteilig gekürzt,
wenn ein Mitglied dem Aufsichtsrat bzw. dem Ausschuss nicht während des vollen Geschäftsjahrs
angehört bzw. nicht während des vollen Geschäftsjahrs einen Vorsitz innehat.
Eine auf die feste jährliche Grundvergütung und die feste Ausschussvergütung entfallende
Umsatzsteuer erstattet die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, soweit die Aufsichtsratsmitglieder
berechtigt sind, Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht ausüben.
Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrats der
persönlich haftenden Gesellschafterin ist und für seine Tätigkeit dort Vergütungen
erhält, werden die feste jährliche
Grundvergütung und die feste Ausschussvergütung auf die Hälfte reduziert. Das Gleiche
gilt hinsichtlich des zusätzlichen Teils der Vergütung für den Vorsitzenden bzw. seinen
Stellvertreter, soweit er gleichzeitig Vorsitzender oder Stellvertreter im Aufsichtsrat
der persönlich haftenden Gesellschafterin ist.
Ferner werden die Mitglieder des Aufsichtsrats auf Kosten der HORNBACH Holding AG
& Co. KGaA in eine von ihr für Organmitglieder unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
einbezogen.
Die Aufsichtsratsvergütung ermöglicht es aufgrund ihrer marktgerechten Ausgestaltung,
geeignete Kandidaten für das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds zu gewinnen. Dadurch
trägt die Aufsichtsratsvergütung dazu bei, dass der Aufsichtsrat insgesamt seine Pflichten
zur Überwachung und Beratung der persönlich haftenden Gesellschafterin sachgerecht
und kompetent wahrnehmen kann, und fördert so die Geschäftsstrategie sowie die langfristige
Entwicklung der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA.
II. Vergütung an Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2021/22
1. Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2021/22
Im Geschäftsjahr 2021/22 gehörten dem Aufsichtsrat der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
folgende Mitglieder an:
― |
Dr. John Feldmann (Vorsitzender)
|
― |
Martin Hornbach (stellvertretender Vorsitzender)
|
― |
Simone Krah
|
― |
Simona Scarpaleggia
|
― |
Melanie Thomann-Bopp
|
― |
Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg (seit 1. Januar 2022)
|
― |
Dr. Susanne Wulfsberg (bis 31. Dezember 2021)
|
2. Gewährte und geschuldete Vergütung an die im Geschäftsjahr 2021/22 aktiven Aufsichtsratsmitglieder
Die folgende Tabelle zeigt die den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern individuell
gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021/22. Dabei liegt dem Begriff
„gewährte und geschuldete“ Vergütung dasselbe Verständnis zugrunde, wie oben unter
A.II.2 erläutert. Die in der Tabelle ausgewiesene Vergütung bildet daher die im Geschäftsjahr
2021/22 tatsächlich zugeflossenen Beträge ab.
|