HOFTEX GROUP AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

HOFTEX GROUP AG

Hof

ISIN DE 000 676 000 2
Wertpapier-Kenn-Nr. 676 000
Eindeutige Kennung: GMET0NBH0722

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, dem 8. Juli 2022, 10.00 Uhr (MESZ),

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der HOFTEX GROUP AG ein.

Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft) statt.

Die Hauptversammlung wird aus der Hauptverwaltung der HOFTEX GROUP AG, Fabrikzeile
21, 95028 Hof, vollständig live in Bild und Ton über ein Aktionärsportal übertragen,
das für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten über die Internetadresse

www.hoftexgroup.com

auf der Seite Investor Relations/​Hauptversammlung zugänglich ist.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses
einschließlich des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von
€ 2.258.246,49 vor:

€ 0,13 Dividende je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 13.919.988,69
(5.444.800 Stückaktien)
707.824,00
Einstellung in Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG 1.000.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 550.422,49
2.258.246,49

Die Dividende ist am 13. Juli 2022 fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr
2021 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2021 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über den Ausschluss des Rechts auf Einzelverbriefung des Anteils
an der HOFTEX GROUP AG und Satzungsänderung

Aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der HOFTEX GROUP AG vom
3. Juli 1998 erfolgte die Umstellung des Grundkapitals von Deutsche Mark auf Euro.
Diese Satzungsänderung ist mit Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft
vom 6. Juni 2000 wirksam geworden. Noch auf DM-Nennbeträge lautende effektive Aktienurkunden
die sich im Besitz von Altaktionären befinden sind dadurch inhaltlich unrichtig geworden
und durch eine bei der Clearstream Banking AG hinterlegte Globalurkunde zu ersetzen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 5 der Satzung der Gesellschaft wie folgt
zu ändern:

㤠5 Form und Inhalt

Form und Inhalt der Aktien, der Gewinnanteils- und der Erneuerungsscheine bestimmt
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Das gleiche gilt für Schuldverschreibungen
und Zinsscheine.

Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen.“

6.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Vertretungsregelung des Vorstandes

Bestimmte Vorgänge könnten effizienter bearbeitet werden, wenn der Vorstand in diesen
Fällen befugt wäre, nicht nur die eigene Gesellschaft, sondern auch die Gegenseite
zu vertreten. Für diese besondere Vertretung wäre jeweils eine Erlaubnis durch den
Aufsichtsrat erforderlich, für welche eine allgemeine Ermächtigung in die Satzung
aufgenommen werden soll. Bei den operativen Tochtergesellschaften der HOFTEX GROUP
AG hat sich diese Regelung bereits bewährt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 9 der Satzung der Gesellschaft wie
folgt zu ändern:

㤠9 Vertretung der Gesellschaft

Ist nur ein Vorstand vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Der Aufsichtsrat kann allen oder einzelnen Vorstandsmitgliedern und zur gesetzlichen
Vertretung gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied berechtigten Prokuristen die Befugnis
erteilen, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines
Dritten zu vertreten (Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 BGB
Alternative 2). § 112 AktG bleibt unberührt.“

7.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Die Aktien der Gesellschaft werden im Freiverkehrssegment m:access der Börse München
notiert. Damit sind sie nicht an einem organisierten Markt im Sinne des WpHG notiert
und gelten nicht als „börsennotiert“.

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung
der Hauptversammlung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit
und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise zu den Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts, zur Stimmrechtsvertretung und zu weiteren Aktionärsrechten
erfolgen, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und
die Ausübung des Stimmrechts

Der Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Hauptversammlung nach Maßgabe
des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-
und Strafverfahrensrecht (Covid-19-Gesetz) vom 27. März 2020 – geändert durch Artikel
11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur
Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-
und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 und zuletzt
verlängert durch Artikel 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe
2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen
und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz
2021) vom 10. September 2021 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft) abgehalten wird. Die Stimmrechtsausübung erfolgt daher ausschließlich
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
über das unter der Internetadresse

www.hoftexgroup.com

auf der Seite Investor Relations/​Hauptversammlung befindliche HV-Portal, über das
sich die Aktionäre mit einem Zugangspasswort, das sie mit ihrer Stimmrechtskarte erhalten,
einloggen können. Es können nur diejenigen Aktionäre die gesamte Hauptversammlung
über das Aktionärsportal im Internet verfolgen und das Stimmrecht ausüben, die sich
spätestens bis zum Ablauf des 1. Juli 2022, 24.00 Uhr MESZ, in Textform (s. § 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung
angemeldet haben.

Die Aktionäre haben bis zum 1. Juli 2022, 24.00 Uhr MESZ, auch ihre Berechtigung zur
Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts
nachzuweisen. Dazu müssen sie einen in Textform (s. § 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende
Institut bei der Anmeldestelle der Gesellschaft einreichen. Der Nachweis hat sich
auf den Beginn des 17. Juni 2022, 0.00 Uhr MESZ, zu beziehen (Record Date).

Anmeldestelle:

HOFTEX GROUP AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären Stimmrechtskarten mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung
zugeschickt. Die Stimmrechtskarte enthält unter anderem das Zugangspasswort, mit dem
die Aktionäre das HV-Portal nutzen können.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre beziehungsweise Aktionärsvertreter können ihre
Stimmen durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation abgeben.

Vor und auch während der Hauptversammlung steht für die Ausübung des Stimmrechts mittels
elektronischer Briefwahl das unter der Internetadresse

www.hoftexgroup.com

auf der Seite Investor Relations/​Hauptversammlung erreichbare HV-Portal zur Verfügung.
Die elektronische Briefwahl ist ab dem 17. Juni 2022 bis spätestens zum Beginn der
Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche
„Briefwahl“ vorgesehen. Über das HV-Portal können auch während der Hauptversammlung,
jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmungen, zuvor im Wege der elektronischen
Briefwahl erfolgte Stimmabgaben geändert oder widerrufen werden.

Weitere Hinweise zur Briefwahl sind in der Stimmrechtskarte, welche die Aktionäre
nach Anmeldung zugesandt bekommen, enthalten.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft

Zur Erleichterung der Ausübung des Stimmrechts bieten wir unseren Aktionären an, sich
durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis
des Anteilsbesitzes erforderlich.

Soweit Aktionäre die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen,
müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen.
Ohne diese Weisungen werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
das Stimmrecht nicht ausüben. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung
Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können in Textform durch Übermittlung an die folgende Anschrift bzw. E-Mail-Adresse
erteilt werden. Hierfür kann insbesondere das von der Gesellschaft dafür vorgesehene
Vollmachtsformular verwendet werden. Die Aktionäre erhalten dieses Vollmachtsformular
mit der Stimmrechtskarte. Bei Verwendung des Vollmachtsformulares bitten wir, dieses
ausgefüllt und unterschrieben bis zum Ablauf des 6. Juli 2022, 24.00 Uhr MESZ, eingehend
an folgende Adresse zu übermitteln:

HOFTEX GROUP AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Wir bitten auch sonstige postalisch oder per E-Mail erteilte Vollmachten und Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt zu
übermitteln.

Alternativ steht den Aktionären vor und während der Hauptversammlung für die Ausübung
des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
das unter der Internetadresse

www.hoftexgroup.com

auf der Seite Investor Relations/​Hauptversammlung erreichbare HV-Portal der Gesellschaft
zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das HV-Portal ist ab dem 17. Juni 2022 bis
spätestens zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür
ist im HV-Portal die Schaltfläche „Vollmacht und Weisungen“ vorgesehen. Über das HV-Portal
können auch während der Hauptversammlung, jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmungen,
zuvor im Wege des HV-Portals erteilte Vollmachten oder Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft geändert oder widerrufen werden.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Stimmrechtskarte, welche die Aktionäre
nach Anmeldung zugesandt bekommen, enthalten.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigung Dritter

Wir weisen unsere Aktionäre auf die Möglichkeit hin, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, einen Stimmrechtsberater,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben zu lassen.

Auch bei einer Bevollmächtigung in diesen Fällen sind eine ordnungsgemäße Anmeldung
und der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Wir weisen darauf
hin, dass Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen können. Bevollmächtigte Dritte können
das Stimmrecht der von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder, sofern das nach der erteilten Vollmacht möglich ist, durch Erteilung
von Untervollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134
Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG (z.B. eine Depotbank) (“Intermediär’’) noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht in
Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.

Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer
anderen mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institution oder Person
gelten die speziellen Regelungen des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht
nachprüfbar festzuhalten ist (§ 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir bitten daher die Aktionäre,
die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß
§ 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen,
die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu
erfragen.

Die Erteilung der Vollmacht hat gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber
dem Bevollmächtigten zu erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte spätestens am Tag der Hauptversammlung
(Zugang bei der Gesellschaft wie unten näher beschrieben) den Nachweis (z.B. die Vollmacht
im Original oder als Scan) per Post oder E-Mail an die nachstehende Adresse übermittelt:

HOFTEX GROUP AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Diese Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung gegenüber der
Gesellschaft erfolgen soll. Ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht
erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht
kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber
erklärt werden.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch
eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen
Gründen der Gesellschaft bis zum 6. Juli 2022, 24.00 Uhr MESZ, (Tag des Posteingangs)
zugehen. Der Nachweis einer während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung
kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z.B. das Original der Vollmacht) per
E-Mail an die oben genannte Adresse übermittelt wird.

Mit der Stimmrechtskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere
Hinweise zur Bevollmächtigung.

Vollmachten können bis zum Tag der Hauptversammlung auch elektronisch über das HV-Portal
erteilt werden. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Vollmacht an Dritte“ vorgesehen.
Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten im Wege
der elektronischen Zuschaltung über das HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber das mit der Stimmrechtskarte versendete Zugangspasswort erhält.

Unterlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns auf
der Internetseite der Gesellschaft unter

www.hoftexgroup.com

auf der Seite Investor Relations/​Finanzberichte verfügbar und werden in der Hauptversammlung
näher erläutert.

Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen
halten.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der
Versammlung, also bis zum 13. Juni 2022, 24.00 MESZ, zugehen. Das Verlangen ist schriftlich
an den Vorstand der HOFTEX GROUP AG zu richten. Das Verlangen kann an die folgende
Adresse gerichtet werden:

HOFTEX GROUP AG
Vorstand
Fabrikzeile 21
95028 Hof
Fax: +49 (0) 9281/​49313

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

www.hoftexgroup.com

auf der Seite Investor Relations/​Hauptversammlung zugänglich machen, wenn der Aktionär
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 23. Juni 2022, 24.00 Uhr MESZ,
der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats
oder einen Vorschlag des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
mit Begründung an nachfolgende Adresse übersandt hat:

HOFTEX GROUP AG
HV-Stelle
Fabrikzeile 21
95028 Hof
Fax: +49 (0) 9281/​49313
E-Mail: hauptversammlung@hoftexgroup.com

Ein Gegenantrag und seine Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung
braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als
5.000 Zeichen beträgt.

Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge
müssen allerdings nicht begründet werden. Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf oder den
Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag
wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der
den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß
legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. Während der virtuellen Hauptversammlung
können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge unterbreitet werden.

Fragerecht

Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, können Fragen an den Vorstand
richten zu Angelegenheiten der Gesellschaft, den rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die erbetene Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Die Fragen der Aktionäre können bis spätestens 6. Juli 2022, 24.00 Uhr MESZ, über das unter der Internetadresse

www.hoftexgroup.com

auf der Seite Investor Relations/​Hauptversammlung zugängliche HV-Portal der Gesellschaft
eingereicht werden. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Frage einreichen“ vorgesehen.
Nach Ablauf der genannten Frist können keine weiteren Fragen gestellt werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet
der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
wie er Fragen beantwortet. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen
gestellt werden.

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr.
1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz kann von Aktionären oder Bevollmächtigten,
die das Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn der Hauptversammlung bis zum Ende der
Hauptversammlung unter Angabe der Stimmrechtskartennummer und des Zugangspassworts
im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

notar.hoftexgroup@linkmarketservices.de

erklärt werden.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die HOFTEX GROUP AG verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern
auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und Aktionärsvertretern
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten sowie den Aktionären und Aktionärsvertretern
zustehenden Rechten sind im Internet unter

www.hoftexgroup.com

auf der Seite Datenschutz verfügbar.

 

Hof, den 27. Mai 2022

HOFTEX GROUP AG

Der Vorstand

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