SEEBURGER AG – Einladung zur Hauptversammlung

SEEBURGER AG

Bretten

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre der SEEBURGER AG mit Sitz in Bretten werden hiermit zu der

am Donnerstag, den 7. Juli 2022, 11:00 Uhr,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Veranstaltungsort:

SEEBURGER AG – Edisonstraße 1 – 75015 Bretten

Tagesordnung

 
1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SEEBURGER AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, der Lageberichte für die SEEBURGER AG und
den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2021 entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen am 6. April 2022 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Die übrigen Unterlagen sind der Hauptversammlung
ebenfalls nur zugänglich zu machen. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zu
Punkt 1 der Tagesordnung bedarf es daher nicht.

2)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der SEEBURGER AG zum 31.
Dezember 2021 in Höhe von Euro 31.144.737,78 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von Euro 5,00 pro dividendenberechtigter Aktie. Das bedeutet
bei 3.034.580 dividendenberechtigten Aktien eine Ausschüttung in Höhe von Euro 15.172.900,00.

Gewinnvortrag des verbleibenden Betrages von Euro 15.971.837,78 auf neue Rechnung.

Die Gesellschaft besitzt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Stück
92.175 eigene Aktien, die nicht zu der Auszahlung einer Dividende berechtigen.

Der Anspruch auf die Dividendenzahlung ist am Donnerstag, den 14. Juli 2022, fällig.

3)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5)

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer des Geschäftsjahres
2022 die folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wählen:

Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
mit Sitz in Stuttgart, Niederlassung Karlsruhe.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Versammlung unter Nachweis
ihrer Berechtigung in Textform in deutscher Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung
muss der Gesellschaft unter der Adresse Edisonstraße 1, 75015 Bretten, bis spätestens
am 30. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Zum Nachweis der Berechtigung reicht
ein in Textform in deutscher Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch eine zur Aktienverwahrung geeignete Stelle (Gesellschaftskasse, deutscher Notar,
Wertpapiersammelbank) aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 16. Juni 2022,
0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse
bis spätestens am 30. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung
der Jahresabschluss der Gesellschaft, der Konzernabschluss, der Lagebericht und Konzernlagebericht,
der Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2021 und der Vorschlag
für die Verwendung des Bilanzgewinns zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen
wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt.

 

Bretten, im Mai 2022

SEEBURGER AG

Der Vorstand

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