e.consult AG
Saarbrücken
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
mit Zustimmung des Aufsichtsrates habe ich beschlossen, die diesjährige Hauptversammlung
in Präsenz durchzuführen, dabei allerdings von der verkürzten Frist, die Hauptversammlung
spätestens am 21. Tag vor der Versammlung einzuberufen, Gebrauch zu machen.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft
im Neugrabenweg 1, 66123 Saarbrücken.
Der Aufsichtsrat hat den vorgenannten Maßnahmen in seiner Sitzung vom 13. Mai 2022
zugestimmt.
TAGESORDNUNGSPUNKTE
ALLGEMEINE HINWEISE
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am
Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder
deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch
finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt mit der vollständigen Leistung
der Einlage.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt entweder im Wege der Briefwahl, durch
Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
durch Vollmachtserteilung an einen anderen Bevollmächtigten oder durch Abstimmung
während der Hauptversammlung.
Der Jahresabschluss 2021 sowie der Bericht des Aufsichtsrates liegen seit Einberufung
der ordentlichen Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme
aus.
Wir bitten um Rückmeldung bis zum 17. Juni 2022, ob Sie an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende
Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen:
Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem
einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien). Die Verarbeitung von
personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit.
c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener
Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung
der Aktionäre durchzuführen.
Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien
personenbezogener Daten notwendig. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können
sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des
Verantwortlichen lauten:
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich
nicht an Dritte weitergegeben.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis
der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem
Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen
Ergänzungen zur Tagesordnung, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese
Anträge von Aktionären und Aktionärsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen
Daten veröffentlicht.
Die oben genannten Daten werden mindestens zwei Jahre, nach Bedarf im Einzelfall auch
bis zu drei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt.
Nach Ablauf dieser vorgenannten Fristen erfolgt eine Löschung der Daten, es sei denn,
die weitere Verarbeitung der Daten ist noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen
oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung im Einzelfall erforderlich.
Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste haben das Recht, über die personenbezogenen
Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten.
Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, die Einschränkung
der Verarbeitung nicht notwendigerweise zu Verarbeitung notwendiger Daten und das
Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen
Daten.
Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht auf Datenübertragung
sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten (Recht auf „Datenportabilität“).
Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:
Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde
bei der für sie zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. Für das Saarland ist das
Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken
zuständig.
Den Datenschutzbeauftragten der e.Consult AG erreichen die Aktionäre und Aktionärsvertreter
unter folgender Adresse:
Saarbrücken im Mai 2022
Der Vorstand
Dominik Bach-Michaelis
Vorstand
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