COGITANDA Dataprotect AG, Altenahr – Hinweis gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG bzgl. Beschluss über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen

COGITANDA Dataprotect AG

Altenahr

Amtsgericht Koblenz, HRB 25190

Hinweis in den Gesellschaftsblättern gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG bzgl. Beschluss über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen

 

Die Hauptversammlung und die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre jeweils vom 09.08.2019 haben den Vorstand, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen („Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 6 Mio. ermächtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen, soweit es sich auf den Bezug von Schuldverschreibungen bezieht, die den Inhaber zum Bezug von Aktien der jeweils anderen Gattung berechtigen (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss). Daneben haben die Hauptversammlung und die gesonderte Versammlung jeweils vom 09.08.2019 den Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen (Bezugsrechtsausschluss nach bzw. entsprechend §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG; bei Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Sacheinlage oder zum Erwerb von Vermögensgegenständen; für Spitzenbeträge; und/​oder zugunsten bereits begebener Schuldverschreibungen) mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf Punkt 10 der dem Hauptversammlungsprotokoll bzw. dem Protokoll der gesonderten Versammlung jeweils als Anlage beigefügten Tagesordnung Bezug genommen, die bei dem Handelsregister hinterlegt wurden.

Die Hauptversammlung und die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre jeweils vom 21.08.2020 haben den Vorstand, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen („Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 6 Mio. ermächtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen, soweit es sich auf den Bezug von Schuldverschreibungen bezieht, die den Inhaber zum Bezug von Aktien der jeweils anderen Gattung berechtigen (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss). Daneben haben die Hauptversammlung und die gesonderte Versammlung jeweils vom 21.08.2020 den Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen (Bezugsrechtsausschluss nach bzw. entsprechend §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG; bei Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Sacheinlage oder zum Erwerb von Vermögensgegenständen; für Spitzenbeträge; und/​oder zugunsten bereits begebener Schuldverschreibungen) mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf Punkt 10 der dem Hauptversammlungsprotokoll bzw. dem Protokoll der gesonderten Versammlung jeweils als Anlage beigefügten Tagesordnung Bezug genommen, die bei dem Handelsregister hinterlegt wurden.

Die Hauptversammlung und die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre jeweils vom 17.06.2021 haben die durch die Hauptversammlung und die gesonderte Versammlung jeweils vom 09.08.2019 und jeweils vom 21.08.2020 erteilten Ermächtigungen zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen („Schuldverschreibungen“) dahingehend abgeändert, dass das Bezugsrecht der Aktionäre auf die nach den genannten Beschlüssen ausgebbaren Schuldverschreibungen für die Zeit bis zum 31.12.2022 vollständig ausgeschlossen wird. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf Punkt 13 der dem Hauptversammlungsprotokoll bzw. dem Protokoll der gesonderten Versammlung jeweils als Anlage beigefügten Tagesordnung Bezug genommen, die bei dem Handelsregister hinterlegt wurden.

 

Altenahr, im Juni 2022

Der Vorstand                Der Vorsitzende des Aufsichtsrats

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