Esterer Aktiengesellschaft – Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung

Esterer Aktiengesellschaft

Altötting

– ISIN: DE 000 657 702 6-

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Donnerstag, den 21. Juli 2022, um 11:00 Uhr

im Kultur + Kongress Forum Altötting
in 84503 Altötting, Zuccalliplatz 1,

stattfindenden

119. ordentlichen Hauptversammlung

ein.

 

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 29. April 2022 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 von Euro 730.908,42
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 24,00 je Stückaktie, insgesamt Euro 396.000,00
Einstellung eines Betrages von Euro 334.908,42
in die anderen Gewinnrücklagen
Vortrag auf neue Rechnung Euro 0,00

Gemäß § 58 Abs. 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, das heißt am 26. Juli 2022 fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Formhals Revisions- und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
51688 Wipperfürth

 

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens bis zum Ablauf des 14. Juli 2022 (24 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter

Esterer Aktiengesellschaft
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
oder
per Telefax: +49(0)89 30903- 74675
oder
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

angemeldet haben. Eine Umschreibung von Namensaktien im Aktienregister ist mit Ablauf der Anmeldefrist bis zum Ende der Hauptversammlung ausgeschlossen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Vertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist eine form- und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung erforderlich (vgl. Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“).

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Falle einer Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen (§ 135 AktG). Hier sind möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übermittelt. Außerdem kann der Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung seine Vollmacht an der Einlasskontrolle abgibt. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre selbst eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Eventuelle Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind in Schriftform oder per Telefax ausschließlich zu richten an:

Esterer Aktiengesellschaft
Friesenstraße 50
50670 Köln
oder
per Telefax: +49(0)221/​8203230

Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 6. Juli 2022 (24.00 Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.esterer-ag.de/​hauptversammlung.aspx

unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Eine Abschrift der Unterlagen zum Tagesordnungspunkt 1 wird jedem Aktionär der Gesellschaft auf Verlangen kostenlos und unverzüglich übersandt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Zudem werden diese Unterlagen, d.h.

– der Jahresabschluss 2021 und der Bericht des Aufsichtsrats der Esterer AG für das Geschäftsjahr 2021

von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.esterer-ag.de/​hauptversammlung.aspx

zugänglich gemacht und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

Hinweise zum Datenschutz

Die Esterer AG und die von ihr hierzu beauftragten Dienstleister verarbeiten und speichern personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter (insbesondere Name und Vorname, Anschrift und ggfs. weitere Kontaktdaten des Aktionärs bzw. Aktionärsvertreters, Anzahl der Aktien und Besitzart, sowie Eintritts- bzw. Stimmkartennummern) für Zwecke der Anmeldung und Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren Durchführung. Die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer relevanter Rechtsvorschriften. Ausführliche Informationen hierzu und zu den Rechten als Betroffener (insbesondere zum Auskunfts- Widerspruchs- und Beschwerderecht) sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.esterer-ag.de/​hauptversammlung.aspx

zugänglich gemacht und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind 16.500 nennwertlose Stückaktien, welche auf den Namen lauten, ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die 16.500 Stückaktien gewähren daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 16.500 Stimmen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind für deren Durchführung keine Einschränkungen aufgrund der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu erwarten. Es kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass am Tag der Hauptversammlung (d.h. am 21. Juli 2022) eine Einhaltung bestimmter Hygiene- und Infektionsschutzstandards entsprechend der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der dann geltenden Fassung zwingend erforderlich sein wird. Aktionären und Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen möchten, wird daher vorsorglich empfohlen, sich vor einer Anreise über die in Bayern geltenden „Corona-Regeln“ zu informieren, zum Beispiel auf den Internetseiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums

https:/​/​www.stmgp.bayern.de/​coronavirus

Vorsorglich wird die Gesellschaft jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin grundsätzlich nur eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung ausstellen. Sofern ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch machen und eine oder mehrere von diesen zurückweisen (vgl. den obigen Abschnitt „Vertretung“).

Die Gesellschaft weist zudem darauf hin, dass in und nach der Hauptversammlung kein Imbiss angeboten wird.

Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.

 

Köln, im Juni 2022

Esterer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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