Haager Beteiligungs-AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Haager Beteiligungs-AG

Haag

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

 

 

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Haager Beteiligungs-AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt) ein, die am Mittwoch, den 27. Juli 2022, um 10:00 Uhr stattfindet. Aufgrund der derzeitigen außergewöhnlichen Umstände wird diese Hauptversammlung ausschließlich virtuell, das heißt ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft) stattfinden. Die virtuelle Hauptversammlung wird in voller Länge für die zur Teilnahme berechtigten Aktionäre in Bild und Ton live im Internet übertragen.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten findet im Wege der elektronischen Kommunikation durch Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin statt.

Weitere Bestimmungen und Erläuterungen zur Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten an der virtuellen Hauptversammlung können in Abschnitt II dieser Einladung entnommen werden.

Ort der Hauptversammlung ist der Haager Bürgersaal, Münchener Straße 36, 83527 Haag i. OB.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2021, des Konzernlageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Auf Verlangen werden die Unterlagen jedem Aktionär ab dem Tag der Einberufung unverzüglich und kostenlos per Post zugesandt. Außerdem stehen die Unterlagen jedem Aktionär über den passwortgeschützten Online-Service unter

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

als Download bereit. Zugangsdaten dazu erhalten die Aktionäre im Zusammenhang mit ihrem Einladungsschreiben per Post.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer der Gesellschaft mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 sowie den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 1.352.000,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Über die Entlastung soll im Wege der Einzelabstimmung, also für jedes Vorstandsmitglied gesondert, abgestimmt werden.

Zur Entlastung stehen folgende Mitglieder an:

a)

Herr Andreas Huber (bis 18.01.2021)

b)

Herr Marius Regler (vom 01.01.2021 bis 27.07.2021)

c)

Herr Johann Brand (seit 27.07.2021)

d)

Herr Dr. Ulrich Schwarz (seit 27.07.2021)

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Über die Entlastung soll im Wege der Einzelentlastung, also für jedes Aufsichtsratsmitglied gesondert, abgestimmt werden.

Zur Entlastung stehen folgende Mitglieder an:

a)

Herr Klaus Pass – Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 18.01.2021)

b)

Herr Karl Singer – Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 18.01.2021)

c)

Herr Michael Forstner – Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 18.01.2021)

d)

Herr Georg Stock – Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 18.01.2021)

e)

Herr Bernd Zischler

f)

Herr Andreas Huber (Mitglied seit Ablauf der Hauptversammlung am 22.12.2021)

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PSP Peters Schönberger GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern, die sämtlich durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Gemäß § 102 AktG in Verbindung mit § 8 der Satzung endet die Amtszeit von drei Aufsichtsratsmitgliedern mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bestehenden Aufsichtsratsmitglieder

a)

Herrn Klaus Pass (Rechtsanwalt, wohnhaft in Breitbrunn),

b)

Herrn Michael Forstner (Vorstand bei ÜZW Energie AG, wohnhaft in Essenbach), sowie

c)

Herrn Bernd Zischler (Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium des Innern, wohnhaft in München)

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgt einzeln und jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist.

II. Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft nach Maßgabe von Artikel 2 § 1 Abs. 2 und Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 14 2020, S. 570), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Aufbauhilfegesetzes vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt I Nr. 63 2021 S.4147), („COVID-19-Gesetz“) ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin) in Anwesenheit unter anderem eines mit der Niederschrift beauftragten Notars im Haager Bürgersaal, Münchener Straße 36, 83527 Haag i. OB, ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Es ist deshalb keine persönliche Teilnahme von Aktionären oder Aktionärsvertretern an der Hauptversammlung möglich.

Die gesamte Hauptversammlung wird zu diesem Zweck am 27. Juli 2022 um 10:00 Uhr im Online-Service unter der Internetadresse

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

live in Bild und Ton übertragen.

1.

Teilnahmevoraussetzungen sowie Hinweise zur Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 20. Juli 2022 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse (postalisch oder per E-Mail)

Haager Beteiligungs-AG (Hauptversammlung)
c/​o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

E-Mail: hv@adeus.de

oder elektronisch unter Nutzung des Online-Service unter der Internet-Adresse

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

zur virtuellen Hauptversammlung anmelden und zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Formulare, die Aktionäre für die Anmeldung nutzen können, sind den Einladungsunterlagen beigefügt.

Die Einladungsunterlagen werden allen Aktionären, die dies verlangen oder die am 06. Juli 2022 (0:00 Uhr) im Aktienregister eingetragen sind, per Post übersandt. Auf der per Post übersandten Einladung sind die persönlichen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) zur Nutzung unseres Online-Service für die Aktionäre vermerkt. Die Aktionäre können sich über unseren Online-Service

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

für die virtuelle Hauptversammlung anmelden und die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin bevollmächtigen oder Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Anmeldung über den Online-Service ist nur bis zum Ablauf des 20. Juli 2022 (24:00 Uhr) möglich.

Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ist insoweit der Tag der virtuellen Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum zwischen dem 21. Juli 2022 und dem 27. Juli 2022 (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden, d.h., Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 20. Juli 2022 eingehen, werden erst nach der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist somit der Ablauf des 20. Juli 2022 (24:00 Uhr).

Da Anmeldungen, die – gleich aus welchem Grund – erst nach dem 20. Juli 2022 bei der Gesellschaft eingehen, aus rechtlichen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden können, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit die Anmeldung auf elektronischem Wege über unseren Online-Service

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2.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse (postalisch oder per E-Mail)

Haager Beteiligungs-AG (Hauptversammlung)
c/​o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

E-Mail: hv@adeus.de

oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse (postalisch oder per E-Mail) übermittelt werden.

Die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin können Sie zudem auch über unseren Online-Service

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen.

Sollen ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht.

Bitte beachten Sie, dass auch Ihre Bevollmächtigten nicht physisch präsent sein werden und das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin ausüben können.

Soweit die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin bevollmächtigt werden soll, müssen dieser in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreterin ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft keine Vollmachten und Aufträge zur Stellung von Fragen oder Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt und sich bei Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme enthält.

Die Erteilung von Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin kann spätestens bis zum 26. Juli 2022 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse (postalisch oder per E-Mail)

Haager Beteiligungs-AG (Hauptversammlung)
c/​o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

E-Mail: hv@adeus.de

oder über unseren Online-Service

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

erfolgen.

Über unseren Online-Service können Sie Ihre Weisungen – wenn gewünscht – noch bis kurz vor Beginn der Abstimmung durch den Versammlungsleiter am Tag der virtuellen Hauptversammlung ändern.

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen und dann die Erklärungen in Papierform (einschließlich E-Mail) berücksichtigt.

3.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl

Sie oder Ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht per Briefwahl ausüben. Auch im Fall der Briefwahl sind eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung erforderlich.

Für die Stimmabgabe per Briefwahl stehen unterschiedliche Wege zur Verfügung:

Zum einen kann die Stimmabgabe per Briefwahl postalisch oder per E-Mail erfolgen. Ein entsprechendes Formular erhalten Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen zugesandt.

Zum anderen kann die Briefwahl auch über unseren Online-Service

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

erfolgen.

Abstimmungen per Briefwahl müssen spätestens bis zum Ablauf des 26. Juli 2022 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse (postalisch oder per E-Mail)

Haager Beteiligungs-AG (Hauptversammlung)
c/​o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

E-Mail: hv@adeus.de
bei der Gesellschaft eingehen oder über unseren Online-Service

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

erfolgen.

Die Änderung der Briefwahlstimmen über den Online-Service kann bis kurz vor Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen.

Auch bevollmächtigte Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige in § 135 Abs. 8 AktG genannte Personen oder sonstige Bevollmächtige können sich der Briefwahl bedienen.

Sofern von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmacht/​Weisungen an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin eingehen, wird stets die zuletzt abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet. Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen und dann die Erklärungen in Papierform (einschließlich E-Mail) berücksichtigt.

4.

Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt zu stellen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Haager Beteiligungs-AG
Gabelsbergerstraße 25
83527 Haag i. OB

E-Mail: hauptversammlung@kraftwerke-haag.de

Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese Gegenanträge einschließlich der Begründung mindestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 12. Juli 2022 (24:00 Uhr), der Gesellschaft übersandt wurden.

Zugänglich zu machende Gegenanträge beziehungsweise Wahlvorschläge werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unverzüglich auf der Webseite der Gesellschaft unter

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden dort ebenfalls veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, sofern der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt.

Die Rechte der Aktionäre, Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu stellen, sind während der virtuellen Hauptversammlung ausgeschlossen.

5.

Anträge auf Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 1.499 Aktien) oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies entspricht 9.366 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an die

Haager Beteiligungs-AG
Gabelsbergerstraße 25
83527 Haag i. OB

E-Mail: hauptversammlung@kraftwerke-haag.de

zu richten und muss gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG bis spätestens 02. Juli 2022, 24:00 Uhr, zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

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veröffentlicht und den Aktionären gemäß den gesetzlichen Vorschriften mitgeteilt.

6.

Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz haben die Aktionäre ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation. Fragen können bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingereicht werden.

Zur virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen bis Montag, 25. Juli 2022 (24:00 Uhr), der Gesellschaft ausschließlich über unseren Online-Service

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

einreichen.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Fragen können zusammengefasst werden. Auch können Fragen von Aktionärsvereinigungen und institutionellen Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugt werden.

Rückfragen zu den Auskünften des Vorstands sind ausgeschlossen. Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

7.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, auch ohne physisches Erscheinen in der Hauptversammlung am 27. Juli 2022 im Wege elektronischer Kommunikation über unseren Online-Service

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

während der virtuellen Hauptversammlung erklärt werden.

8.

Auslage von Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2021, der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss zum 31.12.2021, der Konzernlagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 sowie weitere Unterlagen können über den Online-Service unter

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eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt.

9.

Übertragung der virtuellen Hauptversammlung

Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird am 27. Juli 2022 ab 10:00 Uhr live in Bild und Ton über unseren Online-Service unter

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

übertragen.

10.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser virtuellen Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.600.000,00 in 29.970 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung daher 29.970.

11.

Information zum Datenschutz für Aktionäre und deren Bevollmächtigten

Wenn Sie sich für die virtuelle Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Haager Beteiligungs-AG verarbeitet diese Daten im Rahmen der Hauptversammlung als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite zur virtuellen Hauptversammlung unter

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

 

Haag i. OB, im Juni 2022

Haager Beteiligungs-AG

Der Vorstand

 

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