Estag Capital AG
Berlin
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Montag, dem 29. August 2022, um 15.30 Uhr
in den Geschäftsräumen der Estag Capital AG, Neue Kreisstr. 23, 14109 Berlin,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021
ein.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Estag Capital AG für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021 |
2. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: Die Moses & Partner Revision und Treuhand GmbH, Karlsruhe, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 gewählt. |
Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Estag Capital AG, Neue Kreisstraße 23, 14109 Berlin, können der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Bericht des Aufsichtsrats eingesehen werden. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.
Adresse für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an:
Estag Capital AG |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge von Aktionären i. S. v. § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären i. S. v. § 127 AktG müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen an folgende Anschrift gerichtet werden:
Estag Capital AG |
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o. g. Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Berlin, im Juli 2022
Estag Capital AG
Der Vorstand