Beno Holding AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

BENO Holding AG

Starnberg

ISIN: DE000A11QLP3
WKN: A11QLP

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 27. September 2022
um 12.30 Uhr
(Einlass ab 12.15 Uhr)
in den Räumen der GCI Management Consulting GmbH
Brienner Str. 7, 3. Obergeschoss
80333 München

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses der BENO Holding AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Änderung des Sitzes der Gesellschaft und der entsprechenden Anpassung der Satzung

Der Sitz der Gesellschaft soll nach „München“ verlegt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 1 Absatz 2 der Satzung (Sitz), der zurzeit wie folgt lautet:

„2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Starnberg.“

wie folgt neu zu fassen:

„2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München.“

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises
und eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

BENO Holding AG
c/​o Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen,
Fax Nr. 07161/​969317
bgross@martinbank.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

BENO Holding AG
Kreuzstr. 26
82319 Starnberg
Fax Nr. 089/​20 500 999
info@beno-holding.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 6. September 2022 zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 20. September 2022 zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, sowie den dortigen weiteren Hinweisen entnehmen.

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.

 

München, im August 2022

BENO Holding AG

Der Vorstand

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